Pressedienst der Stadt Dorsten – 09.09.2020
Öffentliche Auslegung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck-West – 2. Änderung und Erweiterung“
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Durch den Straßenendausbau im Gewerbegebiet Lembeck West werden neben dem motorisierten Verkehr auch die öffentlichen Räume des ruhenden Verkehrs sowie die Flächen für den Fußgänger klar gegliedert und für ein sicheres Schulwegenetz dauerhaft ausgebaut. In diesem Kontext soll das bisher ungeordnete und zum Teil auch nicht verkehrssichere Parken durch verkehrsbehördliche Reglementierung zukünftig deutlich eingeschränkt werden. Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden zeitgemäß erweitert. Der Parkplatz wird nicht beschrankt und ist nur für PKW zulässig.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche des künftigen Parkplatzes als Schutz – und Trenngrün im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Für die westliche Hälfte des zukünftigen Parkplatzes (Flurstück 91) wird die Anpflanzung von Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bereich erhöht. Hier entsteht eine Aufwertung der jetzigen Situation im Sinne eines Schutz- und Trenngrüns in Richtung der Wohnbebauung.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Bereich der 2. Änderung und Erweiterung liegt im Stadtteil Dorsten Lembeck am westlichen Rand des Gewerbegebietes Lembeck West westlich der Straße Am Sägewerk und an der Stichstraße der Straße Am Sägewerk.
Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung einsehbar. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planungsbeteiligung abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit
vom 15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:
2. Übersichtsplan 2 Naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche
3. Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
4. Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
6. Planzeichnung – verkleinert auf A 4
10. Vorentwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
11. Vorentwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht
Folgende umweltbezogene Informationen sind bereits verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
11 Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht | ILS Essen GmbH Frankenstr. 332 45133 Essen |
Umweltauswirkungen der Planung, Bewertung der Umweltauswirkungen |
12 Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe I | Heller + Kalka Landschaftsarchitekten FPG Freiraum-Planung & Gestaltung Flottmannstraße 71 44625 Herne |
Artenschutz artenschutzrechtliche Prüfung |
13 Ermittlung / Darstellung der Umweltauswirkungen | Heller + Kalka Landschaftsarchitekten FPG Freiraum-Planung & Gestaltung Flottmannstraße 71 44625 Herne |
Schutzgüter – Mensch – Boden – Wasser – Pflanzen und Tiere – Klima/Luft – Landschaft – Kultur- und Sachgüter sowie „Wechselwirkung“ |
14 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN – Immissionsprognose |
Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Erhardtstraße 9 48683 Ahaus |
Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen gemäß DIN 18005-1 und TA Lärm |
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link http://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bürgermeister
i.V.
Holger Lohse
Technischer Beigeordneter