Lembeck – Er lehrt das juristische Wissen, wie es weitergeht, wenn es nicht mehr weiter zu gehen scheint. Mit so großem Erfolg, dass der Lembecker Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sick jetzt zum Honorarprofessor im Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Recklinghausen berufen worden ist.
Seit 2006 ist der 51-Jährige als Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator in Dorsten tätig, insbesondere in den Bereichen Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und alternative Konfliktlösungen. Über derartige Problemlösungsstrategien hielt der Professor am Freitag seine Antrittsvorlesung.
Vier Professoren, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und zwei Studierende gehörten der Berufungskommission an, die den Antrag des Recklinghäuser Fachbereichs der Fachhochschule Gelsenkirchen auf Verleihung der Ehrenprofessur an den Lembecker prüfte. Das Votum war ein einstimmiges Ja und diesem Votum schlossen sich sowohl der Fachbereichsrat als auch das Präsidium der Fachhochschule an.
Hervorragende Leistung in beruflicher Praxis
Den erforderlichen Nachweis “hervorragender Leistungen in der beruflichen Praxis” erfüllte Sick mit Bravour. Seine Wissenschaftlichkeit hat der Lembecker durch seine Doktorarbeit und zahlreiche Veröffentlichungen belegt, seine Lehrbefähigung beweist er seit dem Wintersemester 1999/2000 als FH-Dozent.
Die Fachhochschule Gelsenkirchen verleiht die Bezeichnung “Honorarprofessor” oder “Honorarprofessorin” an Personen, die auf einem an der Fachhochschule Gelsenkirchen vertretenen Fachgebiet hervorragende Leistungen erbracht haben. Dabei orientiert sie sich an den Anforderungen für hauptberufliche Professoren.
Übrigens: Die Bezeichnung “Honorarprofessor” bezieht sich nicht auf eine Bezahlung in Form eines Honorars, sondern geht auf den Ursprung des lateinischen Wortes “honor” (Ehre) zurück.
Quelle: Dorstener Zeitung