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Dreiste Werbeanrufe: “Tele 2” wirbt unerlaubt

In den letzten Tagen häuften sich wieder die unerlaubten Inkognito-Anrufe der Tele 2 GmbH. Damen und Herren diverser Callcenter rufen ahnungslose Telefonkunden im Auftrag von Tele 2 an und versuchen diese als Kunden zu gewinnen. Trotz berechtigter Aufforderung, die persönlichen Daten sofort zu löschen und trotzdem man den Damen und Herren sagt, dass man keine weiteren Werbeanrufe wünscht, wird mit äußerster Dreistigkeit weiter genervt.
Der Verbraucherzentrale NRW ist dieses Vorgehen bereits bekannt und spricht von wettbewerbswidriger Handlung und verlangte bereits im März 2005 eine Unterlassungsverpflichtung, die auch von Tele 2 abgegeben wurde.
In letzter Zeit ging die Dreistigkeit nach Aussagen der Verbraucherzentrale noch weiter. Selbst Angerufene, die einen Vertrag ablehnten oder nur Infomaterial anforderten, wurden in Preselection-Verträge (fest eingestellte Anbietervorwahl zur Abrechnung über einen anderen Telefonanbieter) geschaltet. Dieses wurde von Tele 2 auch in Windeseile realisiert und der überrumpelte und nichtsahnende Kunde ist nach einer Telekomgebühr i.H. v. 5,11 € Kunde von Tele 2.

Die Verbraucherzentrale rät bei solchen Anrufen zur sofortigen Unterlassungsaufforderung und das Bestehen auf Löschung sämtlicher Daten. Man sollte sich auch die Anrufzeit und den Namen des Anrufers und der des angeschlossenen Callcenters aufschreiben. Ein Wideruf gegen geschaltete Telefonverträge kann natürlich nicht erfolgen, weil in den meisten Fällen kein rechtsgültiger Vertrag zustande kam. Für das Gegenteil ist der Vertragsanbieter beweispflichtig. Für die Zurückschaltung zum vertrauten Anbieter (der über das Vorgehen auch informiert werden sollte) sollten daher sämtliche Kosten zurück verlangt werden. Außerdem ist es ratsam, sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen.

09.08.2007 Lembecker.de / F. Langenhorst
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=500

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