Lembeck allgemein

Bebauungsplan Gewerbegebiet liegt öffentlich aus

Lembeck – Die Änderung des Bebauungsplanes Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck West“ (1. Gewerbegebiet Zur Reithalle / Am Krusenhof) liegt vom 4.01. bis 4.02.2013 öffentlich aus. Im Rahmen der Auslegung können die Planunterlagen im Rathaus, Halterner Straße 5 im 2. OG während der Dienstzeiten eingesehen werden.

bebauungsplan_10012012Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet unter folgendem Link abrufbar:

http://www.dorsten.de/Verwaltung/Bauen_und_Wohnen/Bebauungsplan_Dorsten-Lembeck_Nr.8/Oeffentliche_Auslegung_des_Bebauungsplanes_Dorsten_Lembeck_Nr._8_Gewerbegebiet_Lembeck_West.htm

Die Stadt Dorsten erläutert, dass das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes eine Optimierung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie die Anpassung an eine veränderte Nachfragesituation sei. Die veränderte Nachfragesituation ergibt sich hauptsächlich durch die zurzeit geplante Erweiterung der Raiffeisen Hohe Mark eG.

Die Änderung umfasst im Wesentlichen folgende textliche Festsetzung:
1. Bauliche Anlagen im Plangebiet dürfen eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Bezugspunkt der Höhenbegrenzung ist dabei die größte Höhe der öffentlichen Verkehrsfläche im Zugangs- oder Einfahrtsbereich des Baugrundstückes.
2. Ausnahmsweise kann die vorgenannte Höhe überschritten werden durch
• technische notwendige, untergeordnete Bauteile wie Schornsteine, Masten, technische Aufbauten für Aufzüge usw.
• Städtebaulich vertretbare geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen ohne erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, jedoch maximal bis zur vorhanden Höhe sowie
• Ersatzbauten für bestehende Anlagen, die dem Status-qou hinsichtlich Standort und Bauvolumen sowie der Gesamthöhe entsprechen oder diesbezüglich nur unwesentlich abweichen.

Von der Änderung profitieren die Betriebe, die zum jetzigen Zeitpunkt Gebäude über 12 m auf ihrem Grundstück haben. Für alle anderen gelten weiterhin die 12 m als Höhengrenze. Es werden keine konkreten, messbaren und eindeutig nachvollziehbaren Vorgaben von Seiten der Stadt Dorsten in dem Bebauungsplan festgeschrieben, so dass viel Ermessensspielraum bleibt. Weiter ist fraglich, ob die Änderung für einen rechtsgültigen Bebauungsplan nicht konkreter formuliert werden muss. Immerhin sind auf dessen Grundlage massive Erweiterungen von Firmen (z.B. Raiffeisen Hohe Mark eG) möglich, die erhebliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Hierzu wurden im Vorfeld viele Bedenken (z.B. Lärm- und Staubbelastung, erhöhtes Verkehrsaufkommen durch LKW´s nicht nur in unmittelbarer Nachbarschaft, weitere Verschandelung des Landschaftsbildes) vorgebracht, die scheinbar alle in der Entscheidungsfindung unberücksichtigt blieben. Die Stadt Dorsten wird durch diese Änderung des Bebauungsplanes wohl kaum zu einer Entschärfung des Konfliktes zwischen Nachbarschaft und der Raiffeisen Hohe Mark eG beitragen.

Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes können bis zum 4.02.2013 schriftlich bei der Stadt Dorsten eingereicht oder auch per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird auch Thema beim nächsten SPD-Stammtisch sein. Alle Interessierten sind hierzu herzlich am Sonntag, 13.01.2013 um 11.00 Uhr in Kösters Bierstuben an der Schulstraße 3 eingeladen. Fragen können direkt an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Friedhelm Fragemann gestellt werden, der auch teilnehmen wird.

10.01.2013 Lembecker.de (Marion Palte)

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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