Lembeck allgemein

Änderungen in 2005

200530. Dezember 2004 Auf die Bundesbürger kommen 2005 einschneidende Änderungen zu. Neben der Arbeitsmarktreform Hartz IV gibt es zahlreiche Neuerungen in den Sozialversicherungen und im Steuerrecht. In vielen Kommunen steigen die Gebühren für die Entsorgung von Abwasser und Müll, vielerorts werden Mieten teurer. Lkw-Fahrer müssen Maut für die Fahrt auf Autobahnen entrichten, einige Portogebühren steigen. Die wichtigsten Änderungen:

Steuern

Steuersätze: 2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer sinkt von 16 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt unverändert 7664 Euro.

Steueramnestie: Steuersündern, die ihre Einnahmen verheimlicht haben, bleibt nicht mehr viel Zeit für eine Strafbefreiung. Diejenigen, die noch bis zum 31. Dezember 2004 ihre strafbefreiende Erklärung einreichen, müssen einmalig nur 25 Prozent des Betrages an den Fiskus zahlen; zudem wird bei der Berechnung nur ein Teil der hinterzogenen Einkünfte zugrunde gelegt. Der Prozentsatz erhöht sich am 1. Januar 2005 auf 35 Prozent. Die Frist für die Steueramnestie läuft endgültig am 31. März 2005 aus. Neben der pauschalen Steuernachzahlung fällt keine weitere Zahlung an, also weder Strafe noch Hinterziehungszinsen. In Betracht kommt die Amnestie für sämtliche Steuerarten. Aber auch die hergebrachte Selbstanzeige bleibt weiterhin möglich.

Bankgeheimnis: Nach Auslaufen des Amnestieangebots an Steuerflüchtlinge Ende März treten sofort schärfere Kontrollmöglichkeiten für den Fiskus, aber auch für etliche Sozialbehörden in Kraft. Vom 1. April an können die Beamten Konten und Depots vermeintlicher Steuersünder über die “Kontenevidenzzentrale” einsehen, indem sie sich ohne Wissen der Banken in deren Computer einklinken. Dabei können sie aber nur Stammdaten – Name, Geburtsdatum oder Anschrift – sowie Angaben über weitere Konto-Verfügungsberechtigte abrufen. Vor einer solchen Abfrage, die keine Informationen über Kontenstände oder -bewegungen oder Inhalte eines Depots vermittelt, müssen zunächst die betreffenden Bürger um Auskunft gebeten werden. Bei Verdachtsfällen kann das Finanzamt das Geldinstitut um weitere Angaben bitten. Die Volksbank Raesfeld hat Verfassungsbeschwerde gegen diese abermals erweiterten Kontrollmöglichkeiten eingelegt. Erstmals müssen die Geldinstitute auch Jahreserträgnisaufstellungen mit sämtlichen Kapitalerträgen, Zinszahlungen und Verkaufsgewinnen ausstellen.

Kfz-Steuer: Für 15,5 Millionen Autofahrer wird zum Jahresbeginn die Kraftfahrzeugsteuer angehoben. Je nach Schadstoffausstoß und Hubraum “rutschen” Fahrzeuge in eine höhere Klasse. Für Personenwagen mit Benzinmotoren in der älteren Schadstoffklasse “Euro 1” etwa steigt die Kfz-Steuer von bisher 10,84 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter auf 15,13 Euro. Entsprechend verteuern sich Autos mit Dieselmotoren von 23,06 auf 27,35 Euro. Für ältere Modelle, für die schon länger hohe Steuern fällig sind, steigen die Sätze ebenfalls. Gleichzeitig läuft die steuerliche Förderung für die meisten Neufahrzeuge Ende 2004 aus. Danach werden nur noch “3-Liter-Autos” gefördert. Bestehende Steuerbefreiungen können jedoch noch bis Ende 2005 genutzt werden.

Tabaksteuer: Nach den Preiserhöhungen 2004 müssen sich Raucher für 2005 auf noch teurere Zigaretten einstellen. Zum 1. September soll die dritte und bisher letzte Stufe der Tabaksteuererhöhung greifen. Wie zuvor geht es um 1,2 Cent pro Zigarette. Allerdings will die Regierung die Effekte der ersten und zweiten Stufe analysieren.

Lebensversicherungen: Gewinne aus neu abgeschlossen Lebensversicherungen müssen bei Neuverträgen von 2005 an mit dem Finanzamt geteilt werden; das uralte Steuerprivileg wird eingeschränkt. Bei Kapitallebensversicherungen müssen die Erträge zur Hälfte besteuert werden, wenn sie mindestens zwölf Jahre liefen und der Begünstigte das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Investmentfonds: Fonds-Anleger müssen sich schon wieder umstellen. Die erst Anfang 2004 aufgehobene Besteuerung von Zwischengewinnen wird zum 1. Januar 2005 wieder eingeführt. Betroffen sind vor allem Geldmarkt- und Rentenfonds. Zwischengewinne sind im Kaufpreis aufgelaufene Zinsen und vergleichbare Erträge, die ein Fonds seit der letzten Ausschüttung oder Thesaurierung gesammelt hat.

Elektronische Steuervoranmeldung: Unternehmer und Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Im Rahmen des Projektes “Elster” bietet die Finanzverwaltung eine kostenfreie Software zur Übermittlung der Steueranmeldungen an. Die Bundessteuerberaterkammer warnt allerdings vor Mißbrauchsgefahren. Denn bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird bislang vom Finanzamt die Identität des Absenders der Daten nicht überprüft. Das Risiko erhöht sich dadurch, dass Unternehmen mittlerweile verpflichtet sind, auf ihren Rechnungen ihre Steuernummer anzugeben. Das gilt selbst für Kleinstgewerbetreibende und Freiberufler, die wegen geringer Umsätze ihren Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen.

Soziales

Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung soll in Zukunft effektiver und wirtschaftlicher arbeiten. Dazu wird die bislang getrennte Versicherung der Arbeiter und Angestellten unter dem Namen “Deutsche Rentenversicherung” zusammengefaßt. Die rentenrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wird aufgegeben.

Rentenbesteuerung: Vom 1. Januar an werden schrittweise alle Alterseinkünfte – Renten der gesetzlichen Altersversorgung ebenso wie bisher schon die Pensionen der Beamten – besteuert. Mit dieser “nachgelagerten” Besteuerung kommt die Bundesregierung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach. Den Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes zufolge bleiben zunächst 50 Prozent der Renten steuerfrei. Bis 2020 steigt der besteuerte Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2 Prozentpunkte, danach um jeweils einen, bis schließlich 2040 die Altersbezüge in voller Höhe von der Steuer erfaßt werden. Im Gegenzug zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge der Beschäftigten zu ihrer Altersversorgung bis zum Jahr 2025 allmählich steuerfrei gestellt. Nach Einschätzung der Bundesregierung müssen mehr als drei Viertel aller Rentner auch nach dem neuen Recht keine Steuern abführen. Der lange Übergangszeitraum von 35 Jahren verschone die jetzigen Ruheständler und die rentennahen Jahrgänge weitgehend vor der Besteuerung. Zudem sollen Freibeträge dafür sorgen, dass der Fiskus auf kleine und mittlere Renten nicht zugreift. Beispielsweise könne ein Alleinstehender zur Zeit monatlich bis zu 1575 Euro an Rente beziehen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Bei Verheirateten verdoppele sich dieser Betrag.

Rentenanpassungsformel: Rentenerhöhungen werden künftig geringer ausfallen. Das ist die Folge einer neuen Rentenanpassungsformel, die einen “Nachhaltigkeitsfaktor” enthält, um die demographische Entwicklung und die Lage am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Gibt es weniger Beitragszahler, gehen auch die Rentenerhöhungen zurück; kommen Beitragszahler hinzu, klettern die Renten schneller.

Anrechnung von Ausbildungszeiten: Gymnasiasten und Studenten wurden bislang bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung rentensteigernd angerechnet. Diese Regelung fällt – beginnend mit dem Jahreswechsel – bis Ende 2008 schrittweise weg.

Beitragsbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu entrichten sind, werden 2005 angehoben. In der Rentenversicherung steigen sie auf monatlich 5200 Euro (West) und 4400 Euro (Ost), das sind jeweils 50 Euro mehr als bisher. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesamten Bundesrepublik bei einem Monatseinkommen von 3525 (Vorjahr: 3487,50) Euro.

Krankenversicherungspflicht: Die Versicherungspflichtgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind – steigt auf 3900 (Vorjahr: 3862,50) Euro. Wer diese Grenze überschreitet, kann zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Beitragssätze: Der Beitragssatz in der Rentenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen übernehmen, beträgt weiterhin 19,5 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichfalls teilen, liegt bei 1,7 Prozent. Kinderlose Beschäftigte müssen vom Jahreswechsel an allerdings einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen. Ihr Beitragsanteil steigt damit von 0,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens auf 1,1 Prozent. Ausgenommen sind alle, die vor 1940 geboren sind oder Arbeitslosengeld II beziehen. Mit der Einführung des Beitragszuschlags reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten 2001 entschieden, dass Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung gegenüber Kinderlosen entlastet werden müßten.

Riester-Rente: Die Zulage für die staatlich geförderte Altersvorsorge muß man künftig nicht mehr jedes Jahr aufs neue beantragen. Das können Bank oder Versicherung auf elektronischem Weg übernehmen. Dieses “Dauerzulageverfahren” soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung unbürokratischer und damit bürgerfreundlicher sein. Neuerungen gibt es auch bei der Auszahlung der “Riester-Rente”: Nun können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal ausgezahlt werden; bisher waren es 20 Prozent. Für Altersvorsorgeverträge, die von 2006 an abgeschlossen werden, sind überdies “Unisex-Tarife” vorgeschrieben. Frauen und Männer sollen dadurch für gleiche Beiträge auch gleiche Leistungen erhalten.

Betriebsrenten: Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung. Im Jahr können auf diese Weise rund 4300 Euro steuerfrei angespart werden. Neu ist auch, dass Anwartschaften auf Betriebsrenten bei einem Arbeitgeberwechsel künftig zum neuen Arbeitgeber “mitgenommen” werden können. So soll erreicht werden, dass Rentner statt mehrerer – niedriger – Betriebsrenten eine einheitliche Zahlung erhalten.

Sozialhilfe: Das Sozialhilferecht ist nun im Sozialgesetzbuch XII zusammengefaßt. Durch einfachere Verwaltungsabläufe sollen die Sozialversicherungsträger Kosten sparen können. Der Eckregelsatz für Alleinstehende liegt bei monatlich 345 Euro (West) und 331 Euro (Ost) und entspricht damit dem Arbeitslosengeld II. Viele Leistungen, die vorher einzeln beantragt werden mußten, sind nun durch den Regelsatz mit abgedeckt. Das soll die Selbständigkeit und Verantwortung der Hilfebezieher stärken, weil sie über die Verwendung des Geldes selbst bestimmen können.

Sozialgerichte: Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld II werden ebenso von den Sozialgerichten entschieden wie solche aus dem Sozialhilferecht, für die bislang die Verwaltungsgerichte zuständig waren. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, diese Fälle besonderen Spruchkörpern der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu übertragen.

Hartz IV

Das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” hat in den zurückliegenden Monaten Tausende auf die Straßen getrieben, die in “Hartz IV” den Inbegriff des Sozialabbaus sehen. Das neue Regelwerk wurde bereits 2003 verabschiedet, tritt aber erst zur Jahreswende in Kraft. Nach dem Grundsatz “Fördern und Fordern” sollen Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Arbeitslosengeld II: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zur “Grundsicherung für Arbeitsuchende” (kurz: “Arbeitslosengeld II”) zusammengefaßt. Die Leistung ist steuerfinanziert und wird an etwa drei Millionen Empfänger gezahlt. Im Westen beträgt die monatliche Regelleistung 345 Euro, im Osten sind es 331 Euro: das entspricht dem Eckregelsatz der Sozialhilfe. Für Kinder gibt es je nach Wohnort (Ost/West) und Alter 199 Euro bis 276 Euro als “Sozialgeld”. Die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung samt Heizkosten werden zusätzlich übernommen.

Zumutbarkeit: Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen alles tun, um möglichst rasch wieder auf eigenen Füßen zu stehen und von der staatlichen Unterstützung loszukommen. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Dazu gehört, dass jede “zumutbare Arbeitsgelegenheit” genutzt werden muß. Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit. Ausnahmen gelten beispielsweise für Tätigkeiten, zu denen der Betroffene körperlich nicht in der Lage ist oder die er nicht ausüben kann, weil er Kinder erzieht oder einen Angehörigen pflegt. Auch eine sittenwidrig niedrige Bezahlung muß niemand akzeptieren. Das Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium weist darauf hin, dass eine Beschäftigung als sittenwidrig und damit unzumutbar gelte, wenn die Vergütung 30 Prozent unter dem ortsüblichen Niveau liege. Dagegen kann sich ein Arbeitsloser nicht darauf berufen, dass er für eine Tätigkeit überqualifiziert sei oder dass er dabei schlechtere Arbeitsbedingungen oder weitere Wege in Kauf nehmen müsse. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um rund 100 Euro gekürzt.

Zuverdienst: Hartz IV soll die Eigeninitiative Arbeitsloser stärken. Deshalb wird nicht alles, was man nebenher verdient, auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Je nach der Höhe des Zuverdienstes steigt der Anrechnungsbetrag aber schrittweise an. Von einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1500 Euro an wird schließlich jeder Euro angerechnet. Wer eine Tätigkeit aufnimmt, kann für höchstens 24 Monate einen staatlichen Zuschuß als “Einstiegsgeld” erhalten.

Ein-Euro-Jobs: Langzeitarbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, sollen künftig gemeinnützige Tätigkeiten verrichten und dafür pro Stunde ein bis zwei Euro an Aufwandsentschädigung erhalten. Dieser Verdienst wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet; wer einen Zusatzjob ausschlägt, muß aber mit zeitweisen Kürzungen der staatlichen Unterstützung rechnen. Vor allem Kommunen und Wohlfahrtsverbände sollen solche Ein-Euro-Jobs schaffen und von der Bundesagentur für Arbeit dafür einen Zuschuß erhalten.

Vermögensfreibeträge: Grundsätzlich muß vorhandenes Vermögen verwertet werden, bevor man Arbeitslosengeld II beanspruchen kann. Es gibt jedoch etliche Freibeträge. So gilt ein Grundfreibetrag von 200 Euro für jedes Lebensjahr, der bei mindestens 4100 und höchstens 13 000 Euro (auch für den Ehepartner) liegt. Hinzu kommen 750 Euro pro Person für notwendige Anschaffungen. Die staatliche Rente und die “Riester-Rente” bleiben unangetastet. Weiteres Vermögen, das zur Versorgung im Alter gedacht ist, bleibt in Höhe von 200 Euro für jedes Lebensjahr anrechnungsfrei. Der Höchstbetrag liegt auch hier bei 13 000 Euro für den Bezieher von Arbeitslosengeld II und seinen Partner. Geschützt ist außerdem der Hausrat, ein angemessenes Auto und Haus oder Eigentumswohnung, wenn man selbst darin wohnt.

Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen können künftig für jedes Kind eine staatliche Förderung von bis zu 140 Euro im Monat erhalten. Der Zuschlag wird gezahlt, wenn die Eltern zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder bestreiten können.

Gesundheit

Zahnersatz: Zuschüsse zur Finanzierung von Zahnersatz orientieren sich künftig am Befund und nicht an der Behandlungsmethode. Patienten können damit frei entscheiden, ob sie beispielsweise eine Brücke haben wollen oder ein aufwendigeres Implantat: Der “befundbezogene Festzuschuß” der Krankenkasse ist in beiden Fällen gleich. Bisher wurden nur die günstigeren Regelleistungen von den Kassen übernommen. Wer eine andere Behandlung wählte, mußte sie in voller Höhe selbst bezahlen.

Festbeträge: Auch für patentgeschützte Arzneimittel gelten nun Festbeträge, bis zu deren Höhe die gesetzlichen Krankenkassen die Arzneimittelkosten übernehmen. Verordnet der Arzt ein teureres Medikament, muß der Patient die Differenz selbst zahlen. Der amerikanische Pharmahersteller Pfizer hat mit einer Anzeigenkampagne in jüngster Zeit gegen diese Neuregelung Front gemacht. Er wehrt sich dagegen, dass sein Cholesterinpräparat Sortis in die Festbetragsregelung einbezogen werden soll. Für Hilfsmittel wie Hörgeräte gelten künftig in ganz Deutschland einheitliche Festbeträge.

Wirtschaft

Wirtschaftsprüfer: Durch das Abschlußprüfer-Aufsichtsgesetz (Apag) wird die Verantwortung für die Berufsaufsicht einer neuen Abschlußprüferaufsichtskommission übertragen. Diese soll die Belange der Öffentlichkeit dadurch wahren, dass ihre sämtlichen Mitglieder nicht (oder nicht mehr) dem Berufsstand angehören dürfen. Ernannt werden sie vom Bundeswirtschaftsministerium. Das Gremium ist zuständig für die Überwachung des “Systems der Qualitätskontrolle” (peer review), bei dem sich Praxen gegenseitig prüfen. Auch erhält es die letzte Entscheidungsbefugnis gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer etwa bei berufsrechtlichen Untersuchungen und Disziplinarverfahren; für schwere Verstöße sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ebenfalls 2005 nimmt die private Prüfstelle für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung (enforcement) ihre Arbeit auf, unterstützt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese “Bilanzpolizei” nimmt stichprobenartig sowie in Verdachtsfällen die Jahresabschlüsse börsennotierter Aktiengesellschaften unter die Lupe.

Europa AG: Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am Mittwoch in Kraft getreten. Grundlage der Regelungen zur “Europa AG” (Societas Europaea, kurz: SE) sind zwei EU-Rechtsakte aus dem Jahr 2001: die Verordnung über das Statut der SE und die ergänzende Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer. Die Verordnung ist bereits unmittelbar geltendes Recht. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft muß mindestens 120 000 Euro betragen. Eine SE kann durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft gegründet werden. Das Gesetz ist auf Gründungsgesellschaften anwendbar, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben oder über eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat verfügen. Europaweit tätige Unternehmen können grenzüberschreitend zu einer SE verschmelzen und sich dabei erstmals einer einzigen Rechtspersönlichkeit bedienen. Der Satzungssitz kann unter Wahrung der Identität des Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden. Die Gesellschaften können zwischen zwei verschiedenen Leitungssystemen wählen: dem in Deutschland bekannten dualistischen Modell mit einer Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder dem – etwa in England und Frankreich üblichen – monistischen Modell. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE wird grundsätzlich im Wege von Verhandlungen zwischen einem besonderen Verhandlungsgremium, das die Arbeitnehmer aller beteiligten Gesellschaften vertritt, und den Leitungen dieser Gesellschaften festgelegt. Wird in den Verhandlungen kein Konsens erzielt, greift eine gesetzliche Auffangregelung. Danach richtet sich die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat der SE grundsätzlich nach dem höchsten Anteil der Arbeitnehmervertreter in den Gründungsgesellschaften. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat sind anteilig aus den Mitgliedstaaten zu entsenden, in denen die SE Arbeitnehmer beschäftigt.

Finanzdienstleistungen: Der Schutz der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen im Bereich der Finanzdienstleistungen soll steigen. Mit einem entsprechenden Gesetz, das am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten ist, wird eine europäische Richtlinie umgesetzt. Damit wird das Recht für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (etwa von Krediten, Versicherungen, Altersvorsorgeprodukten und Geldanlagen) insbesondere per Telefon, Fax oder Internet europaweit angeglichen. Dem Verbraucher bietet die Änderung ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die Unternehmen werden zu bestimmten Informationen gegenüber den Verbrauchern verpflichtet.

Sonstiges

Verjährung: Im Zuge der Schuldrechtsreform verjähren zum 31. Dezember deutlich mehr Forderungen als üblich, wenn Gläubiger nicht mehr handeln, indem sie bei Gericht eine Klage einreichen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Durch die 2002 in Kraft getretene Gesetzesänderung wurde die regelmäßige Verjährungsfrist auf drei Jahre verkürzt. Nach altem Recht verjährten vertragliche Ansprüche oft erst nach 30 Jahren. Für vor 2002 entstandene Ansprüche wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die dazu führt, dass viele dieser Forderungen Ende 2004 verjähren.

Agrarreform: Mit der Agrarreform sollen bis zum Jahr 2013 Ungleichheiten der bisherigen EU-Beihilfen zwischen verschiedenen Produktionszweigen der Landwirtschaft beseitigt werden. Die Förderung wird durchgreifend geändert. Von 2005 an werden die Leistungen für den Ackerbau sowie Schlacht- und Milchprämien in Stufen von der jeweiligen Produktion abgekoppelt. Zugleich wird eine Grünlandprämie geschaffen. Bis 2013 sollen die Zahlungen voll an die Agrarfläche angebunden werden. Damit sollen sich die Landwirte in ihrer Entscheidung über die Produktion von Mais oder Milch von Subventionen unabhängig machen und sich stärker am Markt und am Verbraucher orientieren. Der Abbau der Tier- und Milchprämien beginnt 2010 nach einem Vier-Stufen-Plan.

Gentechnikgesetz: Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird bundesweit unter strengen Auflagen möglich. Das von SPD und Grünen gegen den Bundesrat durchgesetzte Gentechnikgesetz zielt neben dem Verbraucherschutz auf ein “friedliches Nebeneinander” der verschiedenen Anbaumethoden. Im Mittelpunkt steht die verschuldensunabhängige Haftung der Hersteller gentechnisch erzeugter Pflanzen. Durch Pollenflug können Felder von Biobauern und traditionell wirtschaftenden Landwirten verunreinigt werden. Kann im Falle der Klage gegen einen möglichen Verursacher die Schuldfrage nicht geklärt werden, werden unter Umständen mehrere Gentechnik-Bauern im Umfeld zum Ausgleich herangezogen. Die Europäische Kommission in Brüssel hegt allerdings Bedenken, dass solch restriktive Regeln gegen die entsprechenden EU-Richtlinien verstoßen. Weiter regelt das Gesetz Eingriffsmöglichkeiten der Naturschutzbehörden sowie ein Standortregister für die offene Ausweisung der Gen-Flächen.

Emissionshandel: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat die EU zugesagt, ihren Ausstoß klimaschädlicher Gase um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Zu diesem Zweck sind die EU-Staaten verpflichtet, sich an dem am 1. Januar beginnenden Emissionshandel zu beteiligen. Dazu wurde in jedem EU-Land ein Nationaler Allokationsplan (NAP) entwickelt. Dieser legt fest, wie viele Emissionszertifikate der jeweilige Mitgliedstaat im Zeitraum 2005 bis 2007 insgesamt ausgibt und wie diese Zertifikate auf die einzelnen Industrieanlagen verteilt werden. Das Grundprinzip des Emissionshandels besteht darin, dass die Betreiber der Industrieanlagen, wenn sie weniger als die ihnen zugewiesene Menge Treibhausgase ausstoßen, die Einsparungen an Betreiber einer anderen Anlage verkaufen können, die ihr Ziel verfehlt hat. Mit diesen Zertifikaten kann gehandelt werden. Unternehmen, die bereits größere Anstrengungen zum Klimaschutz geleistet haben oder sich als besonders innovativ zeigen, können demzufolge überschüssige Zertifikate verkaufen. “Umweltsünder” müssen zusätzliche Anstrengungen unternehmen oder Rechte zukaufen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Wer diese nicht einhält, muß eine Sanktion zahlen.

Lkw-Maut: Die streckenbezogene Maut wird auf allen Bundesautobahnen für Lkw von einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen an erhoben. Sie gilt für inländische wie für ausländische Fahrzeuge. Die Mautgebühr ist abhängig von der Anzahl der Achsen des Lkw und der Höhe seiner Schadstoff-Emissionen. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Kilometer. Die Mehreinnahmen sollen überwiegend für den Ausbau der Bundesfernstraßen verwendet werden.

Eierverpackungen: Ihre Kennzeichnung wird umgestellt. Der Mitgliedstaat, in dem die Packstelle liegt, wird analog dem Erzeugercode auf dem Ei angegeben. Deutschland führt dementsprechend das Kürzel “DE”; bislang war es die Ziffer “2”. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Transparenz für die Verbraucher.

Briefporto: Kunden der Deutschen Post kommen künftig in einigen Fällen etwas günstiger weg: So senkt die Post den Preis für Kompaktbriefe innerhalb Europas von derzeit einem Euro auf 95 Cent. Briefmarken für Standardbriefe kosten dagegen unverändert 55 Cent, für Postkarten 45 Cent.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.12.2004, Nr. 305 / Seite 20

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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