DORSTEN/LEMBECK – Fünf Euro: Diese Summe wollte ein mittlerweile 20-Jähriger beim Lembecker Schützenfest im vergangenen Jahr von einem 19-Jährigen erpressen. Dafür wurde er am Mittwoch vom Jugendschöffengericht verurteilt.
Angeklagter und Geschädigter trafen sich 8. Juni 2009 am Autoscooter auf dem Festplatz. Beide kannten sich bereits, tranken ein Bier zusammen. Der 20-Jährige, der mit einer Gruppe von Gleichaltrigen zusammenstand, forderte den 19-Jährigen auf, ihm fünf Euro zu leihen. Als der ablehnte, drängte der 20-Jährige: „Leihst du mir jetzt die fünf Euro, oder muss ich erst meine Kollegen holen?“
Er habe das zunächst für einen Scherz gehalten, sagte der 19-Jährige vor Gericht aus. War es aber nicht. Denn die Gruppe bedrängte ihn nun, das Geld auszuhändigen. Als er sagte, er habe nicht so viel dabei, sollte er seine Geldbörse zeigen.
Geschlagen
Hierauf wollte sich der 19-Jährige von der Gruppe entfernen, doch zwei junge Männer folgten ihm, zogen ihn am Arm, um ihn wieder zurückzuholen. Einer schlug ihm sogar in den Unterleib und ins Gesicht. Der 19-Jährige konnte sich ins Zelt retten, doch als er wieder herauskam, warteten die Täter wieder auf ihn.
ür die Körperverletzung wolle man den 20-Jährigen nicht verantwortlich machen, sagten Staatsanwalt und Richterin. Doch seine Drohung erfülle den Vorwurf der versuchten Erpressung. Eine Rolle spielte dabei auch, dass der 20-Jährige bereits vier Eintragungen ins Strafregister vorweisen kann. Unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, für die bereits eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verhängt wurde.
Dünne Beweislage
Dass der Verteidiger aufgrund der dünnen Beweislage auf Freispruch plädierte, hinderte das Gericht schließlich nicht, die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und neun Monate aufzustocken, die abermals zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wird. Dazu muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten.
Quelle: Dorstener Zeitung