Blaulichtreport

Für Amtsgericht war Knochenbruchandrohung unwichtig

Lembeck – Am 16. Januar wurde Friedrich Cosanne von einem SUV-Fahrer, der auf seinem Bürgersteig direkt vor der Ladentür parkte, aufs schärfste bedroht (ich breche dir jetzt alle Knochen) – Lembeck.de berichtete. Am gestrigen Freitag (19.11.2021) lief das Strafverfahren am Amtsgericht Dorsten. Das Ergebnis löst Kopfschütteln aus.

Falschparker, Schulstraße, Lembeck, SUV, Audi

Der Vorfall ereignete sich bereits am Samstag, dem 16. Januar 2021, morgens gegen 08.35 Uhr. Friedrich Cosanne, Geschäftsführer des Ladens „schreiben und schenken“ ging vor seiner Ladenöffnung noch kurz zum benachbarten Bäcker um Brötchen zu holen. Als er wieder kam, parkte auf dem Vorplatz (Bürgersteig) seines Ladens ein großer SUV in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Der Fahrer kam zu dieser Zeit aus der Metzgerei und wollte ins Auto einsteigen.

Der große Audi war so geparkt, dass man nur auf schmaler Spur zwischen Auto und Schaufenster hindurch kam. Friedrich Cosanne weiter: „Nachdem ich dem Fahrer die Gebühren erklärt hatte, die auf meinem Bürgersteig anfallen, stieg er widerwillig ein. Ich drehte mich um, um ins Haus zu gehen. Die Angelegenheit war für mich beendet, merkte aber, dass der Fahrer wieder ausstieg. Ich drehte mich um und er kam mit den Worten: „Du bist schon lange über die Wechseljahre hinaus, ich breche dir jetzt alle Knochen“ zunächst hinterrücks auf mich zu.“

Als Cosanne dann mit ausgestreckter Hand den Angreifer auf den coronabedingten Sicherheitsabstand ermahnte, ließ dieser von seinem Vorhaben ab, stieg ins Auto und verschwand. Sein KFZ-Kennzeichen und ein Foto von der Parksituation reichten aber für eine Anzeige bei der Polizei und dem Ordnungsamt.

Das Ergebnis der Verhandlung am Amtsgericht

Dazu schreibt Friedrich Cosanne heute:
„Das Strafverfahren wurde gestern vor dem Amtsgericht in Dorsten verhandelt.
Es gab gestern für mich eine Überraschung: Ich bin immer noch total „geflasht“.
Nachdem ich als Zeuge aufgerufen wurde (bei der vorherigen Verhandlung durfte ich nicht dabei sein), teilte mir die junge Richterin mit, dass meine Aussage nicht mehr benötigt wird. Das Verfahren sei eingestellt.
Auf meine Frage, ob der Vorfall keinerlei Konsequenzen habe, antwortete sie: „Dass das Verfahren eingestellt sei und der Angeklagte hätte sich entschuldigt und würde es nicht wieder machen.“

Obwohl die Gelegenheit da war, hat er sich bei mir nicht entschuldigt.

Man kann also in Deutschland mit einem Audi Quattro SUV einen privaten Bürgersteig zu parken, nachdem man aufgefordert wird, den Bürgersteig sofort zu verlassen unter Beschimpfungen in sein Auto steigen, wenn der Grundstückseigentümer sich umgedreht hat aus dem Auto springen, den Grundstückseigentümer hinterrücks angreifen, ihm sagen du bist schon lange über die Wechseljahre hinaus und ich breche dir jetzt alle Knochen – ohne Konsequenzen.
Toll!!!

Nachdem ich die Richterin gefragt hatte, ob ich gehen könne, sagte sie: ja. Ich hatte schon befürchtet, dass ich auch noch verhaftet würde“.

Gemäß § 126 StGB ist die Androhung der dort aufgezählten Straftaten strafbar

So kann z.B. derjenige, der einen Mord, einen Totschlag, eine schwere Körperverletzung oder einen Raub androht, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Androhung ist hierbei die Ankündigung, die Begehung einer der in § 126 StGB genannten Taten stünde bevor, wobei der Drohende vorgibt, hierauf Einfluss zu haben. Das Delikt muss dabei bereits in seinen wesentlichen Zügen konkretisiert sein.
So beschreibt es das Strafgesetzbuch.

20.11.2021 – Lembeck.de – Frank Langenhorst & Friedrich Cosanne

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