Corona-Virus

Gaststätten ab Montag auf – Wie sehen die konkreten Änderungen aus?

Statement und Einschätzung von Bürgermeister Tobias Stockhoff zu weitreichenden Lockerungen ab Montag (11.05.):

“Wie sehen die konkreten Änderungen ab Montag aus?” – diese und ähnliche Fragen erhalte ich in diesen Stunden vielfach.

Leider kann ich nur auf die bisher GEPLANTEN Änderungen verweisen, da uns bisher noch keine konkreten Vorgaben des Landes NRW vorliegen.

Übersicht der geplanten Änderungen:

Folgende Maßnahmen in den Regeln zum Schutz vor Corona-Infektionen plant die Landesregierung NRW. Diese Übersicht ist eine Zusammenstellung verschiedener Medien-Äußerungen der Landesregierung zu den bevorstehenden Lockerungen und steht unter dem Vorbehalt der Neufassung der Corona-Schutzverordnung, die (Stand 08.05.2020, 17.00 Uhr) noch nicht vorliegt:

Alle Lockerungen sind verbunden mit entsprechenden Infektionsschutz- und Hygieneregeln und -konzepten. Diese werden teilweise vom Land mit berufsständischen Vertretungen erarbeitet und liegen noch nicht vor oder sind von den Erbringern von Dienstleistungen zu erstellen. Der Stadt Dorsten liegen hierzu keine Informationen vor.

Wenn Sie nach der Lockerung Dienste und Leistungen anbieten oder in Anspruch nehmen möchten, dann bedenken Sie bitte weiterhin:

– Die Lockerungen erfolgen nicht, weil Corona vorbei ist, sondern trotz Corona!
– Unsere wichtigsten Waffen im Kampf gegen die Pandemie:

1) Abstand halten!
2) Gründliche und regelmäßige Handhygiene!
3) Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung bei engerem Kontakt!

Kontaktverbot und Verhaltensregeln/Masken

Maßnahme bleibt bestehen:
+ Ansammlungs- und Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit
+ Maskenpflicht
+ Abstandsgebot

Ab 11. Mai kleine Lockerung: Ansammlung in der Öffentlichkeit möglich mit Personen aus zwei Haushalten.

Gastronomie, Hotels, Tourismus
Stufenweise Öffnung:

Ab 11. Mai Gastronomie innen und außen möglich
– Abstandsgebot 1,50 Meter zwischen Tischen
– Erlaubt sind Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch (also kein „Stammtisch“)
– Namentliche Registrierung aller Besucher
– kein Thekenbetrieb
– Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept muss vorliegen
– offenes Buffet verboten

Ab 11. Mai Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen erlaubt
– Kontaktbeschränkung gilt auch hier (ab Montag Personen aus zwei Haushalten)

Ab 11. Mai Öffnung von Freizeitparks, Fahrrad- und Bootsverleihen

Ab Christi Himmelfahrt Hotels auch für Touristen geöffnet
– Strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit Hygieneschutzkonzept, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen

Ab Pfingsten (30. Mai 2020) öffnen Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen mit Infektionsschutzkonzepten

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben Bars, Clubs, Diskotheken (Kriterium: Alle Angebote, bei denen Menschen eng zusammenstehen) und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen

Ab 11. Mai keine Größenbeschränkung mehr für Geschäfte
– Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln bestehen weiter (1 Person je 10 m² Fläche)
– Noch unbestimmt: Für „Körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios erarbeiten deren Berufsvertretungen mit dem Land jeweils passgenaue Infektionsschutzkonzepte. Öffnung erst, wenn diese Konzepte vorliegen

Großveranstaltungen und Versammlungen

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt

Ab 11. Mai sind Versammlungen (Vorstandssitzungen von Vereinen etc.) wieder möglich. Es gelten die bestehenden Abstandsregelungen

Sport und Freizeit

Seit 7. Mai ist kontaktloser Sport (Beispiel: Leichtathletik ja, Judo nein, Fußball nur Dribbling, Torschüsse, etc.) unter freiem Himmel wieder auf allen öffentlichen und privaten Anlagen zulässig.

– Vereinsräume, Kabinen, Duschen, etc. dürfen nicht genutzt werden.
– Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Reitsport ist unter freiem Himmel und in geschlossenen Anlagen und Hallen zulässig

Ab 11. Mai Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen

Ab 20. Mai Öffnung von Freibädern unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene

Ab 30. Mai Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder zulässig, Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen

Kulturangebote

Ab 11. Mai kleinere Konzerte und öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel.

In Dorsten gilt:
– Open Air sind maximal 150 Gäste zulässig, die Mindestabstände einhalten müssen.
– Die Veranstalter müssen Teilnehmerlisten führen und mindestens vier Wochen unter Beachtung des Datenschutzes aufbewahren, damit notfalls Infektionsketten nachverfolgt werden können

Für Kulturangebote in Räumen fehlen aktuell die Vorgaben des Landes.

Probenbetrieb in Musikschulen mit maximal sechs Teilnehmern.

Bei atmungsaktiven Instrumenten ist weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen.

Probenbetrieb in anderen Kultureinrichtungen bei Einhaltung der Abstandsregeln

Für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln (Maße liegen noch nicht vor, bitte beachten Sie, dass beim Singen oder Spielen mit Blasinstrumenten potenziell infektiöse Tröpfchen stärker verbreitet werden als beim Sprechen)

Ab 30. Mai Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern.
– Abstandsregel ist einzuhalten.
– Das Land verlangt Zutrittskonzept und Regelungen für Warte- und Pausenbereiche

Außerschulische Bildung

Ab 11. Mai sind Veranstaltungen und Kurse in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig.
– Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Sportkurse sind nur für Kinder und in der Jugendarbeit zulässig

Ab 30. Mai Angebote der Gesundheitsbildung (Rückbildungskurse, Schwangerschaftsgymnastik, Rehasport etc.) in Volkshochschulen und öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig
– Eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Ab 10. Mai (Muttertag) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich (Bitte erkundigen Sie sich hier vorher beim entsprechenden Pflegeheim!)

Ab 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe

08.05.2020 – Bürgermeister Tobias Stockhoff

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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