Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO. Vom 3. Dezember 2021
In der ab dem 28. Dezember 2021 gültigen Fassung
(wesentliche Änderungen gegenüber der vorangegangenen Fassung gelb markiert)