Wissenswertes über Lembeck

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karte-brd-lembeckLembeck liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und dort im Kreis Recklinghausen, nördliches Ruhrgebiet an der Grenze zum Münsterland und wurde im Jahre 1017 in einer Urkunde erstmals genannt. Die Zugehörigkeit zum Münsterland wechselte, als durch die kommunale Neuordnung am 01.01.1975 der Dorstener Norden zum Ruhrgebiet erklärt wurde.
Adolf von Lembeck war Inhaber eines bischöflichen Haupthofes; auf ihn ist der Ortsname zurückzuführen. Im Laufe der Jahrhunderte entstand nahe dieses Haupthofes das Schloss Lembeck, welches als eines der schönsten Wasserschlösser im Ruhrgebiet und Münsterland gilt.

Heute wohnen in Lembeck über 5000 Einwohner auf einer Fläche von insgesamt ca. 52,7 km² (etwa so groß wie die Stadt Recklinghausen). Lembeck verfügt über 2 Gewerbegebiete, das erste an der Straße Zur Reithalle und Krusenhof und das zweite, in den 90er Jahren erschlossene Gewerbegebiet “Endelner Feld” direkt an der Autobahn A 31.

Lembeck gehört seit der kommunalen Neuordnung (01.01.1975) zur Stadt Dorsten. Lembeck war bis Ende 1974 eigenständig und trug die Postleitzahl 4274.
Nachdem Lembeck in die Stadt Dorsten eingemeindet wurde, hieß es 4270 Dorsten 12 (Wulfen war Dorsten 11 und Rhade Dorsten 19). 1993, als die neuen Postleitzahlen eingeführt wurden, bekam Lembeck die Postleitzahl 46286 (Dorsten-Lembeck). Diese Postleitzahl wurde auch für die Orte Wulfen, Barkenberg, Deuten und Rhade vergeben.

Bekannt ist Lembeck durch den Namen “Herrlichkeit Lembeck”. Die “Herrlichkeit” umfasst mehrere Gemeinden, die früher der Gerichtsbarkeit der Herren von Lembeck (Schloss Lembeck) unterlagen. Abgeleitet von den Herren von Lembeck entstand der Name Herrlichkeit Lembeck. Die Herrlichkeit Lembeck mit ihren schönen Waldgebieten am Rande der Hohen Mark und dem barocken Wasserschloß Lembeck hat auch als Naherholungsgebiet große Bedeutung.
Einen ausführlichen Einblick in die Sehenswürdigkeiten und historischen Monumente von Lembeck erhalten Sie hier.

Geschichtliche Entwicklung

1017 erste urkundliche Nennung des Ortes in einer Schenkung Kaiser Heinrichs II. Die Familie von Lembeck als Lehnsträger des Bischofs von Münster begegnet 1117 und 1184. Adolf von Lembeck tritt in bischöflichen Urkunden als Zeuge auf.

Es ist anzunehmen, dass die dem hl. Laurentius geweihte Pfarre bereits vorhanden war, als die Familie von Lembeck mit dem Haupthof, einem Eigentum des Bischofs von Münster, belehnt und ihr wahrscheinlich im 14. Jh. die Genehmigung erteilt wurde, eine Burg zu errichten.

Der mit der Burg verbundene Gogerichtsbezirk (Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade, Wulfen sowie anfangs auch noch Lippramsdorf und Raesfeld umfassend) kann als Grundlage für die “Herrlichkeit Lembeck” angesehen werden, die 1467 erstmals so in einer Urkunde benannt wurde.

1526 stirbt das Geschlecht der von Lembeck aus; ihm folgen die von Westerholt, deren letzte Namensträger 1670 und 1692 das Schloß ausbauen und erweitern. 1702 bringt es die Erbtochter des Dietrich Konrad Adolf von Westerholt durch Heirat in die Familie von Merveldt ein.

Die “Herrlichkeit Lembeck” kam 1803 mit dem Amt Ahaus unter die Regentschaft der Fürsten von Salm-Salm und Salm-Kyrburg und bildete ab 1.1.1811 eine Mairie des Kantons Haltern.

Im Mai 1812 erfolgte die Aufteilung in zwei Mairien, Lembeck und Altschermbeck, unter gleichzeitiger Erhebung der Kirchspiele zu politischen Gemeinden. Zur Bürgermeisterei Lembeck gehörten: Lembeck, Hervest und Wulfen; zur Bürgermeisterei Altschermbeck: Altschermbeck, Holsterhausen, Erle und Rhade.

1813 wurden beide Bürgermeistereien der Regierung zu Münster unterstellt und damit ebenfalls preußisch; 1816 zum Kreis Recklinghausen. 1825 Unterstellung beider Verwaltungen in Personalunion dem Bürgermeister in Wulfen. 1844 Umwandlung der Bürgermeistereien in Ämter.

Im Zuge der kommunalen Neuordnung sind die beiden Ämter 1929 vereinigt und in “Amt Hervest-Dorsten” umbenannt worden. Verwaltungssitz blieb vorerst noch Wulfen. Nachdem aber am 1. April 1937 die Stadt Dorsten in den Amtsverband einbezogen wurde, erfolgte der Umzug nach Dorsten.

Zum 1. 1. 1975 erfolgte die Auflösung des Amtes Hervest-Dorsten.


Nachfolgend Texte und Grafiken zur Lembecker Geschichte, die uns das Herner Stadtportal im Jahre 2003 mit freundlicher Genehmigung und mit Hinweis zum Copyright zur Verfügung stellte:

Die Herrlichkeit Lembeck

Wenige Kilometer südöstlich vom Schloß Raesfeld, einer Gründung des Ritters Rabodo von Berge (de monte) um 1170, erstreckt sich das Territorium der einstigen Herrlichkeit Lembeck. Das Schloß selbst liegt etwa zwei Kilometer nördlich von Dorsten-Wulfen zwischen dem Großen Hagen und dem Wacholderbusch. Westlich fließt der Lembecker Mühlenbach zu dem Dorf Lembeck; östlich führt die Wulfener Straße an dem Schloß vorbei ebenfalls in das eineinhalb Kilometer entfernte Dorf.
Nahe an der Kreuzung Dülmener-, Weseler-, und Wulfener Straße, südlich von der Wienbecker Mühle und den Mühlenteichen, zweigt ein weiterer Mühlenbach vom Lembecker Mühlenbach ab, der an der Lehmkuhle vorbei zur Ortschaft Beck fließt. Ab dort heißt er der Midlicher Mühlenbach nach der gleichnamigen Mühle.
Die günstigen Bedingungen von Wald, Wacholderbüschen, Bächen, Ackerland und Lehmvorkommen zum Hausbau verweisen auf eine frühe Besiedlung und geben Auskunft Über den Namen “Lembeck”: Niederländisch “beke” bedeutet “fließendes Waßer, Bach”; niederländisch “lijm” heißt ursprünglich “schleimig” und führt in der Bedeutungserweiterung zu den deutschen Wörtern “Leim” und “Lehm”, die wortgeschichtlich identisch sind. Also heißt Lembeck nichts anderes als “Lehmbach”. Dorf und Schloß tragen diesen Namen ebenso wie die Ritter, die sich hier einst als Burgmannen des Bischofs von Köln (später Münster) niedergelassen haben.

Es gibt eine intereßante Beschreibung der Lembecker von Bürgermeister Franz Brunn für den Entwurf einer Ortschronik von 1838, die historische Erkenntnisse und Beobachtungen zusammenfasst: “Der Körperbau der hiesigen Eingesessenen war schlank, kräftig und gesund. Personen von 10 bis 12 Zoll (ca. 1.80 m bis ca. 1.90 m) und 180 bis 200 Pfund waren keine Seltenheit, hagere Gestalten weit häufiger als große Fettleibigkeit. Ihre Lebensart war einfach, mehr schmutzig als reinlich, ihre Betriebsamkeit nicht sonderlich. Ein religiöser Sinn und ein tiefes Gefühl für Sittlichkeit machten einen Hauptzug ihres Charakters aus, ebenso wie erheuchelte Demut, Erbitterung und Misstrauen gegen ihre Machthaber.”

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Die Herren von Lembeck

In einer Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs II. wird der Name Lembeck im 12. Jahrhundert zum ersten mal genannt. Darin wird ein Reichshof zum bischöflichen Haupthof gemacht. Zu dieser Zeit tauchen auch die Herren von Lembeck auf, wahrscheinlich Burgmannen, die den Besitz des Bischofs zu verteidigen haben. Sie rekrutieren sich wie die königlichen Ministerialen oder Dienstmannen aus vornehmen Hofbeamten und werden später für ihre Verdienste zu freien Grundbesitzern, die ihr Privateigentum und ihre Gerichtsbarkeit mit auf die Burg nehmen. Trotzdem bleiben sie in einer gewissen Abhängigkeit von ihrem Dienstherrn. Sie sind im Kriegsfall zur Gefolgschaft verpflichtet.
Im 13. Jahrhundert werden die Burglehen allmählich vererbbar, wie es auch in Lembeck geschieht. Dadurch wird eine Kontinuität begründet, von Vorteil für den Grundherrn und die hörigen Bauern. Die alte Burg lag im Dorf Lembeck. Im 14. Jahrhundert wird eine zweite abseits vom Dorf an der heutigen Stelle des Schloßes gebaut. Ab dem Jahr 1390 sind beide Anlagen Offenburgen des Bischofs von Münster. Um 1490 wird der Grundbesitz der beiden Burgen zusammengelegt, Übrig bleibt die jüngere, die ältere im Dorf wird abgebrochen.
Die Herren von Lembeck stützen ihre Macht auf die sogenannte “Herrlichkeit”, eine kulturhistorische Einheit der spätmittelalterlichen Territorialgeschichte: Es handelt sich um ein Gebiet mit gewissen Hoheitsrechten, vornehmlich der untergeordneten Gerichtsbarkeit mit Polizei- und Verwaltungsaufgaben. Die Herren von Lembeck üben auf den Höfen, die sie durch Kauf und/oder Pacht erworben haben, am Ende des 14. Jahrhunderts die Hof- und Markengerichtsbarkeit aus, dazu kommt im 15. Jahrhundert die Gau- oder Gogerichtsbarkeit. Diese gehört bereits zur höheren Gerichtsbarkeit. Sie wird im Hochmittelalter wichtig, weil besitzlose Übeltäter ihre Verbrechen nicht mehr durch eine Geldsumme ablösen können; übrig bleibt deshalb nur der Galgen als Sühne.
Das Gogericht ist nicht zu verwechseln mit dem Freigericht, der Feme, die daneben besteht und ebenfalls durch Geld ablösbare (sühnbare) und unablösliche Verbrechen verhandelt und aburteilt.
Die Herren von Lembeck haben mit Zustimmung des Herzogs von Kleve und des Bischofs von Münster den Vorsitz im Hof- und Gogericht über die Kirchspiele Lembeck, Altschermbeck, Hervest, Rhade, Wulfen, Lippramsdorf und Raesfeld. Die Rechtsbezirke zwischen dem Herzog und dem Bischof überschneiden sich, weil die Lehnsabhängigkeiten verschieden sind. Das führt auch zu dauernden Streitigkeiten mit den Herren von Raesfeld um die Gerichtsbarkeit in den Kirchspielen. Diese sind mit Zustimmung des Grafen von Berg und Ravensberg Gerichtsherren in der Freigrafschaft Raesfeld und haben das Freigericht über die Kirchspiele Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck und Erle. Da klare Zuständigkeiten fehlen, sind Auseinandersetzungen zwischen Gogerichten und Freigerichten an der Tagesordnung: Beide sind aus der alten fränkischen Gerichtsbarkeit hervorgegangen. Der Unterschied besteht darin, daß die Feme- oder Freigerichte heimliche oder stille Gerichte sind, die Richter und Schöffen zur Geheimhaltung in Verfahren und Urteilen verpflichten, während die Gau- oder Gogerichte öffentliche Gerichte sind, die keiner Geheimhaltung unterliegen. Diese Trennung ist im 15. Jahrhundert nicht mehr durchzuhalten.

Im Jahr 1488 findet Herzog Johann von Kleve und Graf von der Mark einen Ausgleich mit dem Bischof von Münster wegen der Streitigkeiten um die Grenzen der Rechtsbezirke. Außerdem hüren die Auseinandersetzungen der Herren von Lembeck und Raesfeld auf, weil die Freigerichte abgeschafft werden.
Dafür beginnen im 16. Jahrhundert Differenzen mit den Herzügen von Kleve, die ihr Vogteiamt über ihre Eigenhörigen innerhalb der Herrlichkeit Lembeck selbst übernehmen und nicht mehr delegieren wollen. Da die Herzöge mehr Machtmittel besitzen als die Herren von Lembeck, einigt man sich in der Weise, dass beide zusammen die Gerichtsbarkeit über die kleveschen Leute ausüben. Erst im Jahr 1577 kommt in einem Vertrag zwischen dem Bischof von Münster, dem Herzog von Kleve und dem Herrn von Westerholt zu Lembeck die alleinige Gerichtshoheit über die kleveschen Eigenhörigen zurück an die Herrlichkeit Lembeck, womit auch dieser lange Streit endet. Man muss dazu bemerken, dass es den Herren dabei nicht um Machtspiele und auch nicht so sehr um die richterliche Tätigkeit geht, sondern um die Gerichtsgebühren, lukrative Einnahmen aus dem Richteramt.
Im Jahr 1526 stirbt Johann von Lembeck als letzter seines Geschlechts im Mannesstamm. Vermögen und Besitz gehen an seine Tochter Berta, die seit 1515 mit Bernhard von Westerholt verheiratet ist. Dieser begründet die Linie Westerholt zu Lembeck und führt von nun an das Allianzwappen derer von Westerholt und von Lembeck. Die offizielle Belehnung mit Burg und Herrlichkeit erfolgt im Jahr 1536 durch den münsterschen Bischof Franz von Waldeck.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Die Herren von Westerholt zu Lembeck

Wappen Westerholt

Zur Vertreibung der Wiedertäufer und ihrer Anhänger aus der Stadt hat der Bischof von Münster im Jahr 1534 einen militärischen Sonderausschuß eingerichtet, dem Bernhard von Westerholt mit dem Privileg angehört, auch ohne den Ausschuss über Anträge entscheiden zu können. Er ist außerdem Oberkommandierender der Reiterei des Bischofs von Münster und hat seinen Lehnsherrn Franz von Waldeck gerettet, als der vor den Wiedertäufern Münster verlassen und seine Residenz nach Dülmen verlegen musste.
Alle Beschlüsse des neuen Stadtrats von Münster bedürfen nach der blutigen Niederschlagung der Wiedertäufer der Zustimmung des Bernhard von Westerholt, um Rechtskraft zu erlangen. Außerdem soll der gute und rechtskundige Mann für das Hochstift Münster eine neue Verfassung ausarbeiten. Der Vertraute des Bischofs stirbt 1554 und wird in der Michaeliskirche in Lembeck beigesetzt. Auf dem Epitaph steht in lateinischer Sprache : “Im Jahre 1554 verstarb am 26. August in Lembeck Bernhard von Westerholt, Majoratsherr seiner Familie, und er hinterließ von seiner Ehefrau Berta von Lembeck die Söhne Hermann, Bernhard und Johann von Lembeck sowie die Töchter Margarita, Catharina, Berta, Jutta und Elisabeth.”
Bernhard II. von Westerholt zu Lembeck führt die Tradition des Vaters mit der engen Bindung an Münster fort. Der neue Bischof Johann von Münster lädt ihn im Jahr 1572 zur Einrichtung seines Hofgerichtes in die Residenz ein und nimmt auch seine militärischen Fähigkeiten in Anspruch, da der Spanisch-Niederländische Krieg im Jahr 1576 nicht nur die niederländischen Provinzen erfasst, sondern auch auf die Nachbarterritorien übergreift.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Die Auswirkung des Spanisch – Niederländischen Krieges auf die Herrlichkeit Lembeck

Im 16. Jahrhundert bilden 17 Provinzen die Niederlande, die keine natürliche geographische, wirtschaftliche und kulturelle Einheit sind, sondern das Ergebnis Habsburger Machtpolitik. Man nennt die Provinzen deshalb auch spöttisch “des Reiches Kegelbahn”.
Die Verfolgungen der Protestanten nehmen im Jahr 1556 nach der Übernahme der Regierung durch Philipp II. in einer Weise zu, daß Aufstände ausbrechen. Neben dem religiösen Druck haben die Spanier auch immer mehr die alten Rechte der niederländischen Stände eingeschränkt. So schließen sich die Aufständischen 1579 zur Union von Utrecht zusammen und erklären zwei Jahre später ihre Trennung von Spanien, was schließlich zu einem Krieg um nationale und politische Selbständigkeit führt. Daneben ist es ein Glaubenskrieg von Protestanten calvinistischer Prägung gegen die katholischen Spanier.
Da die Söldner zur damaligen Zeit in dem Land verpflegt werden, wo gekämpft wird, die Niederlande aber bereits verwüstet sind, richten sich die Blicke der spanischen Generäle auf die unzerstörten Nachbarterritorien, wie zum Beispiel das Münsterland und das Vest Recklinghausen.
Im Jahr 1587 fällt ein größeres spanisches Heer im Vest ein und straft mit Mord und Brandschatzung die Bauern, die den Soldaten ihr Hab und Gut nicht freiwillig Überlassen. Als 1598 der spanische Feldherr Francisco de Mendoza mit 24 000 Mann den Rhein Überschreitet und im Fürstbistum Münster, in der Grafschaft Mark, im Vest Recklinghausen und im Herzogtum Jülich – Kleve – Berg Quartier bezieht, beginnt eine besonders grausame Zeit.
Die Landesherren stehen den Eindringlingen ziemlich hilflos gegenüber, weil sie eine Verwicklung in den Spanisch – Niederländischen Krieg soweit wie möglich vermeiden wollen. Außerdem verweigern die Landtage die notwendigen Gelder zur Aufstellung größerer Söldnerheere. Die Ritterschaft wartet also ab und kann sich erst 1599 zur Aufstellung eines Heeres von 16 000 Mann entscheiden, viel zu wenig, um die Spanier zu vertreiben.
Die Liste der Schäden, die Stefan von Westerholt, Richter der Herrlichkeit Lembeck, 1598/99 aufstellt, beläuft sich auf etwa 34000 Reichstaler. Darin enthalten sind die von den Spaniern verursachten Verluste an Vieh, Getreide, Häusern, Scheunen, Hausgeräten und Wagen.
Die spanischen Soldaten, die sich in der Herrlichkeit Lembeck einquartiert haben, werden befehligt von dem General Don Alfonso Davilos. Matthias von Westerholt, Herr zu Lembeck, berichtet dem Kaiser, dass am 5. und am 20. September 1598 beim Durchzug spanischer Truppen in Rhade und Erle Greuel geschehen und viele Menschen erschlagen worden seien. Die Spanier hätten dann zwischen Erle und Raesfeld ein befestigtes Heerlager errichtet, von wo die marodierenden Soldaten immer wieder zu Überfällen in die Umgebung ausgerückt seien. Matthias von Westerholt hat im Jahr 1604 unter dem Adel seiner Gegend ein derart hohes Ansehen, daß der Bischof von Münster ihm ein Patent ausstellt, in dem festgelegt wird, dass alle Beamten Matthias aufgrund der ernsten Lage zu gehorchen hätten. In demselben Jahr verhindert Matthias von Westerholt zu Lembeck zusammen mit den Herren von Velen, von Galen und von Raesfeld die Besetzung des Stiftes Münster durch weitere spanische Truppen. Die Delegation erreicht das durch Verhandlungen mit der feindlichen Generalität.

Im Jahr 1607 beauftragt deshalb der Bischof seinen treuen Statthalter, erneut mit den Generälen des spanischen Kriegsvolks zu verhandeln, damit das Stift Münster von weiteren Heimsuchungen verschont bleibe. Wieder hat Matthias von Westerholt Erfolg, die Spanier ziehen sich 1609 endgültig zurück. Fünf Jahre später, im Juni 1614, schreibt Matthias seine Gedanken nieder, wie man in Zukunft die Herrlichkeit Lembeck besser schützen könne. In seiner Defension Ordnungshüter der Herrlichkeit Lembeck, wie man auf allen Fällen es anzurichten hat, und es am bestmöglichsten nach Gelegenheit der Zeit anzustellen, dass man sich vor gardengenger und ungenannten defendiren kann, danach sich der benachbarte Krieg schicket, das nötig befindet, schlägt er folgende Maßnahmen vor:
– aus den ansässigen Bauern der Herrlichkeit muss im Notfall eine Verteidigungstruppe gebildet werden;
– jeder Bauer bekommt ein Gewehr;
– das Läuten der Kirchenglocken, ein altes Recht der Obrigkeit, wodurch alle Untertanen zusammengerufen werden, ist der Aufruf zur Verteidigung;
– Bauern und Kötter haben die Möglichkeit, sich wegen der Feldarbeiten vom Aufgebot freizukaufen, die einkommende Geldsumme wird für Organisation und Waffen eingesetzt.
Am 1. Juli 1617 wird die Defensivordnung für die Herrlichkeit Lembeck erweitert. Sie wirkt rührend gegenüber dem, was den Lembeckern noch bevorsteht.
– Jedes Kirchspiel wird nach seiner Größe in Rotten von zehn und mehr Männern eingeteilt, die von Rottmeistern befehligt werden.
– An jedem Tag hat eine Rotte Dienst, der Rottmeister bekommt von jedem Angehörigen der Rotte einen Stüber.
– Das unentschuldigte Fehlen beim Dienst wird bestraft. Wichtigste Aufgabe im Rottendienst ist das Erlernen des Umgangs mit der Waffe.
Zwar ist Matthias von Westerholt mit der Herrlichkeit Lembeck vom Bischof von Münster belehnt, jedoch besitzen einige Adelige und auch Kirchen und Klöster abhängige Höfe und Grundbesitz in der Herrlichkeit. Deshalb muss die Defensivordnung mit den Grundherren bis in alle Einzelheiten besprochen und vereinbart werden.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Die Herrlichkeit Lembeck im 30-jährigen Krieg

Der 30-jährige Krieg besteht aus einer Vielzahl von Einzelkriegen. Daher ist es verständlich, dass bis auf gelegentliche Raubzüge und Diebstähle von Vieh und Getreide das Münsterland in der Zeit zwischen 1623 und 1633 verschont bleibt.
In der Herrlichkeit Lembeck ist inzwischen ein Majoratswechsel erfolgt. Der kränkelnde Matthias von Westerholt hat die Herrschaft an seinen Bruder Johann übergeben. Dieser verkauft Burg und Herrlichkeit wegen hoher Schulden an Bernhard von Westerholt – Hackfurt aus dem niederländischen Zweig der Familie. Diesen hat Burghard von Westerholt, ein Bruder von Bernhard I. von Westerholt zu Lembeck, am Beginn des 16. Jahrhunderts durch Einheirat gegründet.
Der kriegserfahrene Bernhard von Westerholt – Hackfurt zu Lembeck hat unter den Generälen Tilly, Anholt, Pappenheim u.a. der katholischen Liga gedient und es vom Rittmeister zum Oberst in der kaiserlichen Armee gebracht.
Von Kaiser Ferdinand II. wird ihm zu Beginn des Jahres 1633 mitgeteilt, daß er ihn wegen besonderer Verdienste in den Reichsfreiherrenstand erhebe und ihm ein entsprechendes Diplom zukommen lassen werde.
Das erreicht den neuen Freiherrn nicht mehr in Lembeck, weil inzwischen die Herrlichkeit durch die Truppen des Landgrafen Wilhelm von Heßen – Kaßel eingenommen worden ist. Der kommandierende General Peter Melander macht die Herrlichkeit zu seinem Hauptquartier und erhebt auf sie Eigentumsansprüche nach dem damaligen Kriegsrecht.
Landgraf Wilhelm von Heßen – Kaßel ist der erste Reichsfürst, der sich dem Schwedenkönig Gustav Adolf bei seinem Erscheinen auf deutschem Boden am 12. August 1631 als Verbündeter anschließt. Die Art der Kriegsführung ist bei katholischen und protestantischen Heerführern gleich. Sie sichern sich durch die Besetzung fester Plätze (Städte und Burgen) ihre Hauptquartiere, während die Soldaten auf dem Lande von der Bevölkerung versorgt werden. Diese hat auch Kontributionen für die Kriegskosten zu zahlen. Der Krieg ernährt den Krieg.
Im Januar 1633 führt der Landgraf mit Zustimmung Gustav Adolfs seine Truppen in die westfälischen Länder und auch das Vest Recklinghausen. Im eigenen Land, das er durch Misswirtschaft völlig ruiniert hat, kann der Landgraf keine Truppen unterhalten. Außerdem hat er das ehrgeizige Ziel, den Kölner Kurhut und das Erzbischofsamt zu erwerben, wodurch er ein Gebiet von Kassel bis nach Köln beherrschen würde.
Am 8. Februar 1633 Überschreiten die Hessen die Grenzen zum Vest. Am Aschermittwoch gerät Dorsten mit dem wichtigen Lippepass zum Norden in ihre Gewalt. Die Herrlichkeit Lembeck wird Hauptquartier, Stützpunkte der Truppen sind die Landkreise Coesfeld und Lippstadt. Landgraf Wilhelm genehmigt Recklinghausen Freiheit von Besatzungstruppen in einem Schutzbrief. Dafür müssen die Bürger 1000 Taler aufbringen. Außerdem verpflichtet sich die Stadt, jederzeit hessischen Soldaten die Tore zu öffnen und Durchzug zu gestatten, wenn es erforderlich sein sollte. In den folgenden Jahren bleibt Recklinghausen verschont von Einquartierung, nicht jedoch von Naturalleistungen an Brot, Bier, Heu und Stroh für die hessischen Truppen in Dorsten und Lembeck.

So bleibt die Lage ohne Unterbrechung vom 16. Februar 1633 bis zum 19. September 1641. Bedroht wird lediglich am Ende des Jahres 1634 die Stadt Haltern, als der kaiserliche Generalfeldzeugmeister Graf Egon von Fürstenberg vom Norden her mit seiner Armee vor der Stadt auftaucht. Diese Gefährdung ihrer Verbindungslinie Kassel – Dortmund – Dorsten können die Hessen nicht zulassen, weil sie sonst von Nachschub an Waffen und Soldaten abgeschnitten werden. Der General Peter von Melander hat die Recklinghäuser Bürger in Verdacht der Sympathien für die Kaiserlichen. Er wirft ihnen vor, den Grafen Egon von Fürstenberg heimlich um Hilfe gebeten zu haben. Melander droht der Stadt mit der Besetzung und dem Entzug des Schutzbriefes. Er hat zu der Maßnahme durchaus die Macht, weil er inzwischen durch Kriegsrecht die Herrlichkeit Lembeck erworben hat.
Landgraf Wilhelm hat ihm am 12. Juli 1633 den Grafentitel verliehen und ihn zu seinem Statthalter ernannt. Der rechtmäßige Besitzer der Herrlichkeit Lembeck, Bernhard von Westerholt – Hackfurt zu Lembeck, wird nach Kriegsrecht als enteignet erklärt.
Die Stadt Recklinghausen bekommt die dringende Aufforderung, sich das Feindvolk vom Hals zu schaffen und nicht mit den Kaiserlichen zu kooperieren. Als die Stadt den Befehlen aus Dorsten nicht unmittelbar nachkommt, rüsten die Hessen zu einem Gewaltakt gegen Haltern und Recklinghausen. Gleichzeitig mobilisieren sie Truppen in Dortmund und Lippstadt.
In der Nacht vom 6. auf den 7. November 1634 steht das hessische Kriegsvolk schon mit zwei Kanonen, Wagen mit Kugeln, Lunten, Pulver, Schüppen und Hacken abmarschbereit in Dorsten, als eine Bittschrift der Recklinghäuser eintrifft, man möge sie für keinen kriegerischen Teil halten, auch wollten sie sich das Feindvolk vom Hals schaffen. Damit sind kaiserliche Kundschafter gemeint, die zwischen Haltern und Recklinghausen die Lage sondieren und von der Bevölkerung durchaus freundlich aufgenommen werden.
Egon von Fürstenberg zieht eilig ab, als er erfährt, daß die Hessen auf allen ihren Stützpunkten mobil machen. Das bedeutet für ihn Übermacht der Feinde, Einkesselung seiner Truppen und drohende Niederlage. Ihren Fortbestand verdankt die Herrlichkeit Lembeck dem schon erwähnten Bernhard von Westerholt – Hackfurt, Sohn des Burchard von Westerholt – Hackfurt und seiner Frau Elisabeth van den Clooster.
Der 25-jährige heiratet 1620 seine Cousine zweiten Grades Sophia von Westerholt, die ihm als Erbin die Güter Alst im Amt Horstmar, Lake im Amt Werne und ein Burgmannengut in Haselünne im Amt Meppen einbringt. Im Jahr 1630 ist der reiche Mann Hauptgläubiger der verschuldeten Herrlichkeit Lembeck mit Ansprüchen in Höhe von 111000 Reichstalern. Der Wert des Gutsbesitzes beläuft sich auf 100000 bis 150000 Reichstaler, die gesamte Schuldenlast auf knapp 300000 Reichstaler.
Der Jahresertrag des Gutes beträgt rund 4000 Reichstaler, die Jahreszinsen für die Schulden und ihre Verzinsung liegen jedoch bei 18000 Reichstalern. Das ist eine völlig aussichtslose Finanzsituation für den Majoratsherrn Johann von Westerholt zu Lembeck, aber nicht für seinen Vetter.
Bernhard übernimmt alle Obligationen und zwingt so Johann zum Verkauf des Gutes an ihn. Seine Motive dürften im Familieninteresse gelegen haben, aber noch mehr im Eigeninteresse; denn er weiß, dass ihn der Besitz der Herrlichkeit Lembeck im Fürstbistum Münster, in der Ritterschaft und auf dem Landtag Geltung verschafft. Es muss deshalb eine furchtbare Demütigung für ihn sein, dass er 1633 die Überlegenheit der hessischen Truppen akzeptieren, Lembeck verlassen und seinen Wohnsitz in Haselünne nehmen muss, wo die katholischen Truppen stationiert sind. Unter den Hauptleuten befindet sich Bernhards Bruder Hermann von Westerholt. Am 8. Juli 1633 wird Bernhard in einer Schlacht gegen die Schweden bei Hessisch – Oldendorf gefangengenommen, nach Hameln gebracht und erst gegen ein Lösegeld von 600 Reichstalern im Oktober wieder freigelassen.
Obwohl er des Krieges überdrüssig ist, teilt er im März 1636 der Stadt Münster mit, dass er unter dem Befehl des Generalleutnants Graf von Gallas wieder sein altes Regiment übernehmen will. Grund dafür ist die Schuldenlast auf der Herrlichkeit Lembeck; denn diese kann wegen der Besetzung durch die Hessen keine Zinsen für aufgenommenes Kapital erzielen. Von der Wiederaufnahme des Kriegshandwerks verspricht sich Bernhard Einkünfte und Befriedigung der Gläubiger. Noch im März 1636 wird er vom kaiserlichen Generalfeldzeugmeister Marchese de Caretto in diplomatischer Mission nach Bremen, Oldenburg, Delmenhorst und zum Grafen von Ostfriesland geschickt, um dort in Verhandlungen zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen zu treten.
Bernhard helfen dabei seine ausgezeichneten Kenntnisse der holländischen Sprache. Die Mission ist erfolgreich.
Am 15. Juni 1637 begegnet er auf einer diplomatischen Reise nach Prag Kaiser Ferdinand III. und richtet eine Petition (Bittschrift) an ihn. Er listet seine Verdienste auf, die er als Offizier in kaiserlichen Diensten seit 1620 erworben hat, und weist auf die Schäden hin, die seine Güter durch den Landgrafen Wilhelm von Hessen – Kassel erlitten haben. Der Landgraf habe dem hessischen General Melander die Herrschaft Lembeck geschenkt; das seiner Frau gehörige Gut Alst sei ebenfalls von den Hessen besetzt, das Gut Haselünne habe die Witwe des Generals von Kniphausen in Besitz und seine Frau Sophia sitze mit fünf kleinen Kindern in Alst in hessischer Geiselhaft. Die vier älteren Kinder befänden sich in Frankreich.
Diesen bewegenden Klagen vermag sich der Kaiser nicht zu verschließen. Er ernennt Bernhard von Westerholt – Hackfurt zum Generalwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 800 Gulden und drängt ihn, seine Familie in Sicherheit zu bringen und sein konfisziertes Gut von General Melander zurückzukaufen. Bernhard folgt dem kaiserlichen Rat zum Teil; er holt seine Familie aus dem gefährlichen Gut Alst und bringt sie in die sichere Stadt Münster. Mit dem General verhandelt er nicht, obwohl der ihm ein Kaufangebot macht.
Am 19. November 1638 stirbt der Mann, dem der Krieg nicht erlaubt hat, sich seiner Familie und seinen Gütern zu widmen. Während der Belagerung der Stadt Vechta, wohin sich die Schweden zurückgezogen haben, hat er einen Tag zuvor eine tödliche Verletzung erlitten. Sein früher Tod verhindert eine angemessene Beurteilung, doch kann man sagen, dass er durch sein militärisches und diplomatisches Wirken für den Bischof von Münster und für den Kaiser erfolgreich gewesen ist. Außerdem hat er seine Familie ohne Schaden durch den Krieg gebracht.
Im Dezember 1638 erkundigt sich Bischof Ferdinand von Münster, der sich für die neun verwaisten Kinder verantwortlich fühlt, bei den Vormündern nach dem Stand der Erziehung der Kinder. Er bietet sich an, zwei der älteren Söhne an seinen Hof zu nehmen und diejenigen, die Geistliche werden wollten, mit Stipendien zu versorgen. Die Vormünder berichten, dass die ältesten Söhne Burchard (17 Jahre alt) und Georg (16 Jahre alt) gerade von Studien aus Frankreich zurückgekehrt seien und unter der Aufsicht ihres Onkels, des Domherrn Friedrich von Westerholt, auf dem nunmehr befreiten Schloss Alst lebten.
Der 13-jährige Jakob Ludwig und der 12-jährige Hermann Otto könnten aus einem Internat in Frankreich zurückgeholt werden und zusammen mit ihrem 7-jährigen Bruder Johann Friedrich in Münster studieren. Bischöfliche Stipendien seien willkommen. Die jüngeren Kinder lebten auf Wunsch der Mutter Sophia bei Heidenreich von Westerholt, dem Bruder des Bernhard, und würden von ihm katholisch erzogen.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Zeichnung: Wolfgang Ringhut – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Das Schloß Lembeck

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Die Herrlichkeit Lembeck kann im Jahr 1641 wieder von der Familie Westerholt – Hackfurt in Besitz genommen werden. Majoratsherr wird der älteste Sohn Burchard. Dessen Sohn Conrad Adolf wird im Jahr 1700 in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben, stirbt allerdings schon zwei Jahre später. Damit endet der Zweig Westerholt – Hackfurt im Mannesstamm. Über Conrad Adolfs Tochter Maria Josepha Anna kommt Lembeck durch Heirat an den Grafen Ferdinand Dietrich von Merveldt zu Westerwinkel. Das Gut ist noch heute im Besitz dieser gräflichen Familie.

Reichsgraf Conrad Adolf hat am Ende des 17. Jahrhunderts beim Neubau des repräsentativen Schloßes ein bis dahin in Westfalen ganz neues Element eingeführt, die „durchdringende Achse“. Weit vor der Vorburg beginnt eine Allee. Sie durchläuft den Torturm und führt über den Wirtschaftshof direkt auf das Schloß zu. Offensichtlich haben bei dieser Idee französische Barockschlößer als Vorbilder gedient. Eine Vermessungsurkunde aus dem Jahr 1674 nennt „Meister Emond“, obwohl nicht sicher ist, ob es sich um einen Maurermeister oder den Baumeister des Schloßes handelt.

Während jedoch bei ähnlichen Bauten, z. B. beim Schloß Ahaus, die Straße vor der Front des Herrenhauses endet, führt sie in Lembeck durch sie hindurch. Ursprünglich setzte sie sich in einem heute nicht mehr vorhandenen französischen Garten fort und löste sich schließlich in einer Waldschneise auf.

Dieser von französischen Architekten und Gartengestaltern erfundene Kunststil ist ebenso einfach wie genial, weil hier ein symmetrisches Baukonzept konsequent verwirklicht wird. Bald wird es auch beim Bau von Schloß Nordkirchen wieder aufgenommen.

Doch gibt es während der Errichtung des Schloßes Lembeck ein Problem: der von der Achse ausgelöste Tiefenzug stört das Repräsentationsbedürfnis des Hausherrn. Nach seiner Meinung verliert sich die Schloßanlage gewissermaßen in der Landschaft, sie wirkt zu klein.

Mit einem Kunstgriff wird das Problem gelöst. Zwei vor der Vorburg hintereinander versetzt aufgestellte Torpfeilergruppen, geschmückt mit Vasen, Wappenträgern und Siegestrophäen halten den Blick des Betrachters auf und lenken ihn auf den massigen Torturm. Erst an der Vorburg zieht das Herrenhaus die Aufmerksamkeit auf sich. Die breite Front wird durch die beiden mit welschen Hauben bekrönten Eckpavillons und das zweigeschossige Portal aufgelockert. Wie der Torturm betont es die Baumitte und damit das Anliegen von Renaissance und Barock.

Im Innern hat Johann Conrad Schlaun 1726 den großen Saal, einen der schönsten Festsäle in Westfalen, gestaltet. Der Saal besticht durch das Zusammenspiel von zarten Stukkaturen, Eichenholztäfelung und gemalten Supraporten (Bilder über den Türen). Auch die anderen Räume des Schloßes verdienen Beachtung, so der kleine Saal mit Intarsienfußboden und mit Wänden, die von bemalter Leinwand bespannt sind. In den Zimmerfluchten ist man überrascht von den Gegenständen des Kunsthandwerks, welche die Besitzer seit 300 Jahren gesammelt haben. Besonders wertvoll ist das einst in China eigens für die gräfliche Familie angefertigte Tafelgeschirr.

Im Schloß Lembeck befinden sich zwei Museen: das Schloß-Museum und das Museum des Heimatvereins Lembeck. Im Jahr 1967 eröffnete ein Hotel– und Restaurationsbetrieb. Die Außenanlagen sind in der Sommersaison jederzeit zugänglich. Von besonderem Reiz sind die Rhododendronblüten um Pfingsten.
Eine Besichtigung der Räume ist für Besucher von März bis November unter fachmännischer Führung möglich und empfehlenswert. Die Schloßkapelle aus dem 18. Jahrhundert kann für Trauungen und Taufen genutzt werden.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Foto: Lembecker.de – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Der gute Mensch

Nach dem 30-jährigen Krieg war die Hölle so überfüllt, dass eine lange Schlange vor dem Eingang auf Einlass warten musste. Schließlich ging der Teufel selbst hinaus, um die Bewerber fortzuschicken. „Bei mir ist alles so voll, dass nur noch ein einziger Platz frei ist“, sagte er. „Den soll der ärgste Sünder unter Euch bekommen“, fügte er hinzu.

Und dann forschte der Teufel bei den Anstehenden und hörte sich deren Verfehlungen an. Was auch immer sie ihm erzählten, nichts davon schien ihm schrecklich genug, dass er dafür den letzten Platz in der Hölle hergeben mochte.

Endlich sah er einen, den er noch nicht befragt hatte. Es war ein adeliger Reitergeneral mit kühnen Gesichtszügen und vornehmem Gehabe aus der Gegend von Lembeck. „Was ist eigentlich mit Euch?“, fragte er den Offizier. Der erwiderte: „Ich bin ein guter Mensch. Ich habe geglaubt, die Leute stünden um Fourage (Proviant) an; deshalb bin ich hier.“

„Aber Ihr müsst etwas getan haben“, meinte der Teufel, „jeder stellt etwas in seinem Leben an.“ „Ich sah wohl“, sagte nachdenklich der General, „wie Bauern erschlagen, Frauen geschändet und Kinder gepfählt wurden. Auch sah ich Plünderungen, brennende Dörfer und Städte und geschundene Tiere. Jedoch beteiligte ich mich niemals an den Übeltaten.“
„Absolut nicht?“, fragte der Teufel ungläubig. „Nein“, antwortete der General, „ich tat nichts.“ „Doch seid Ihr sicher, dass Ihr alles gesehen habt?“, fragte der Höllenfürst am Ende des Gesprächs. Als der Offizier nickte, forderte ihn der Teufel auf, die Hölle zu betreten. Als er ihn hereinließ, drückte er sich am Eingang beiseite, um mit ihm nicht in Berührung zu kommen.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Zeichnung: Wolfgang Ringhut – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Der Kampf um die Lippebrücke

Vor Zeiten waren die Ritter der Wasserburg Lembeck inmitten ihrer Herrlichkeit für Jähzorn, Streitsucht und Händel aller Art bekannt. Deshalb wählten sie auch als Wappen das Nesselblatt auf rotem Grund mit drei spitzen Nägeln zur Abschreckung.

Wenn manchmal ein Streit oder gar eine Fehde bevorstand, sagten die Lembecker: „Seid bloß vorsichtig. An uns verbrennt Ihr Euch die Finger.“
Als die Erbtochter Berta von Lembeck im Jahr 1526 den Bernhard von Westerholt heiratete, wurde der genauso streitsüchtig wie seine Frau und behauptete eines Tages, die Lippebrücke der Stadt Dorsten, wo diese Zoll erhob, gehöre fortan ihm zur Hälfte. Also schickte er Zöllner zu dem einen Teil der Brücke, so dass nun die Kaufleute einen doppelten Zoll entrichten mussten, an die Lembecker und an die Dorstener.

Das gefiel den Dorstener Bürgern gar nicht, weil der Handel der Stadt fast zum Erliegen kam. Die Waren wurden zu teuer. Es entstand eine bittere Fehde, bis die Lembecker sich endlich zurückzogen und auf ihre Zölle verzichteten. Seit dieser Zeit ist die Lippebrücke Eigentum der Stadt Dorsten.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Zeichnung: Wolfgang Ringhut – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Die Lembecker Teufelstümpel

Wenn man von der Weseler Straße in die Wulfener Straße einbiegt, um zwischen der Eickelheide und der
Wienbecker Mühle zum Schloß zu fahren, sieht man drei Gewässer, genannt „die Teufelstümpel“.
In diesen trieb vor Zeiten tatsächlich der Böse sein Unwesen.

Als in Lembeck auf dem Gelände eines Burgmannen des Erzbischofs von Köln im 14. Jahrhundert die Laurentiuskirche errichtet wurde, war der Teufel außer sich vor Wut, dass in seiner Nähe ein Gotteshaus gebaut werden sollte. Noch wütender war er, als die ersten Glocken aufgehängt und am 10. August, dem „Laurentiustag“, zu Ehren des Heiligen geläutet wurden.

Der Teufel kam in der folgenden Nacht und riss die Glocken mit einem solchen Gebrüll aus dem Turm, dass die Lembecker Bürger zu Tode erschraken. Dann flog der Teufel mit den Glocken über den „Großen Hagen“ bis zum „Lasthausener Moor“ und warf die Glocken in die tiefen Moorlöcher, um die Gläubigen zu verhöhnen.

Von dieser Zeit an ließen die Lembecker ihre Glocken segnen; denn der Teufel darf sich nicht an Gegenständen vergreifen, die mit dem Kreuzzeichen versehen und mit Weihwasser besprengt sind.

(genehmigte Veröffentlichung / Text: Wolfgang Viehweger – Zeichnung: Wolfgang Ringhut – Quelle: Stadtportal Herner Netz)

Lesen Sie hierzu auch den Bericht “Lembeck – die Entstehung

 

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