Lembeck und die Herrlichkeit Lembeck – die Entstehung
Im Jahre 1017 wurde der Ort Lembeck in einer Urkunde (siehe unten) erstmals genannt. Adolf von Lembeck war Inhaber eines bischöflichen Haupthofes; auf ihn ist der Ortsname zurückzuführen. Im Laufe der Jahrhunderte entstand nahe dieses Haupthofes das “Schloss Lembeck, welches als eines der schönsten Wasserschlösser im Münsterland gilt. Heute wohnen in Lembeck 5320 Einwohner (Stand 30.06.2018) auf einer Fläche von 57 km² (etwa so groß wie die Stadt Recklinghausen). Lembeck gehört seit der kommunalen Neuordnung zur Stadt Dorsten. Bekannt ist Lembeck durch den Namen “Herrlichkeit Lembeck”. Die “Herrlichkeit” umfasst mehrere Gemeinden, die früher der Gerichtsbarkeit der Herren von Lembeck (Schloss Lembeck) unterlagen. Abgeleitet von den Herren von Lembeck entstand der Name Herrlichkeit Lembeck. Die Herrlichkeit Lembeck mit ihren schönen Waldgebieten am Rande der Hohen Mark und dem barocken Wasserschloss Lembeck hat auch als Naherholungsgebiet große Bedeutung. Lembeck war bis 1974 eigenständig und trug die Postleitzahl 4274. Nachdem Lembeck in die Stadt Dorsten eingemeindet wurde, hieß es 4270 Dorsten 12. 1993 als die neuen Postleitzahlen eingeführt wurden bekam Lembeck die Postleitzahl 46286 (Dorsten-Lembeck). Diese Postleitzahl wurde auch für die Orte Wulfen, Barkenberg, Deuten und Rhade vergeben.
Auf Veranlassung des Heimatbundes der Herrlichkeit Lembeck wurde das Wappen im Jahre 1928 entworfen. Unter dem Wappen steht folgendes geschrieben:
“Das obige Wappen, welches unter dem Hausschild der Herren von Lembeck sechs Felder aufweist, stellt eine Wappenvereinigung der sieben Gemeinden der ehemaligen Herrlichkeit Lembeck dar, nämlich:
Lembeck, Hervest, Holsterhausen, Rhade, Altschermbeck, Erle und Wulfen, bestimmt, dem noch in vollen, lebenden Bewußtsein jener Vergangenheit einen würdigen Ausdruck zu verleihen und die Erinnerung an jenen Teil heimatlicher Geschichte wach zu halten.
Düsseldorf, Mai 1928
Wolfgang Pagenstecher
Die erste Urkunde von Lembeck
Die Übersetzung der Urkunde lautet wie folgt: Auf ihre Bitte schenkt der hl. Heinrich verschiedene Landgüter der Kirche von Paderborn: ,,Im Namen der heiligen unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich von Gottes Gnaden Römischer Imperator. Allen Christgläubigen sei kundgetan wie wir im Angesicht der göttlichen Liebe und auf Bitten und Anraten unserer verehnesten Gattin, eben der erhabenen Kaiserin Kunigunde – die wir zwei in eins sind – der hefligen Paderborner Kirche, die zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria, des heiligen Märtyrers Kilian und des dreimal glückseligen Bekenners Libonus geweiht worden ist ein solches Besitztum überlassen haben wie es uns – nach Ausschaltung jeglichen Widerspruchs -Heinrich in der Grafschaft des Grafen
eine Hufe in ,,flulmine”
eine Hufe in ,,Nienhem”
eine Hufe in ,,Serimne”
eine Hufe in ,,Halostron”
eine Hufe in ,,Bertalostron”
eine Hufe in ,,Lehembeke”(Lembeck)
eine Hufe in ,,Horlon”
in der Grafschaft des Grafen Otto eine Hufe in ,,Elnepo”
eine Hufe in ,,Ricoldinghuson”
mit dem Eigentumsrecht an 50 Personen beiderlei Geschlechts, mit Landflächen, Häusern, Heideflächen, mit Gewässern und deren Abflüssen, Fischereien, Mühlen, Wäldern, Jagdrevieren und allen übrigen nur erdenklichen Zugaben in der Absicht, daß jeder von uns Beiden Kleidung wie auch den Lebensunterhalt nach Maßgabe des Erzbischofs des unten verzeichneten Sitzes des jetzigen Bischofs ,,Meginuverco”, später nach der seiner Nachfolger, nach gemeinsamer Zustimmung der Kanoniker und unter Anteilnahme an den Gebeten, so wie er es als einer von Brüdern als Zeichen lehnsrechtlicher Verpflichtung empfange und in Besitz verwahre. Damit diese Ãœbertragung unserer Freigebigkeit als fest beschlossen und unverändert fortan gelte, haben wir diese eigenhändig unterschriebene Urkunde zur Bekräftigung mit unserem Siegel abschließen lassen.”
Zeichen des Gebieters Heinrich des unbesiegten Römischen Imperator.
Die Echtheit hat Guntherus an Stelle des Erzkaplans Archanbaldi bestätigt. Gegeben am 17. Juni im Jahre 1017 nach der Geburt Christi.
Station Herrlichkeit Lembeck
1315 Der Grundherr Otto von Ahaus überlässt das Territorium der späteren Herrlichkeit Lembeck, welches die Kirchdörfer Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen umfasst, dem Bischof von Münster als Landesherrn.
14. Jahrhundert Der Fürstbischof belehnt die Herren von Lembeck mit der Herrlichkeit. Sie üben hier bis 1803 die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Lippe bildet im Süden die Grenze zum Kölnischen Vest Recklinghausen, im Westen grenzt die Herrlichkeit an das Herzogtum Kleve, im Norden und Osten wird sie vom Fürstbistum Münster umschlossen.
1592 Mathias von Westerholt erlässt die Herrlichkeitsordnung”, die das kirchliche und wirtschaftliche Leben ebenso regelt wie die Verteidigung des Landes.
1812 Im Zuge der napoleonischen Kriege wird die Herrlichkeit in die “Mairie (Bürgermeisterei) Lembeck” (Hervest, Lembeck, Wulfen) und in die “Mairie Altschermbeck” (Altschermbeck, Emmelkamp, Holsterhausen, Rhade) eingeteilt.
1813 Nach der Niederlage Napoleons fällt das Gebiet der ehemaligen Herrlichkeit Lembeck an Preußen und wird 1816 dem neu gebildeten Landkreis Recklinghausen zugeordnet.
1825 Das Büro der gemeinsam verwalteten Bürgermeistereien Altschermbeck und Lembeck wird von Schloß Lembeck nach Wulfen verlegt. [Ergänzung: Amtssitz war bis 1877(?) das Haus Brunn an der Wienbecker Mühle.]
1841 Die neue Landgemeindeordnung sieht die Umwandlung der Bürgermeistereien Altschermbeck und Lembeck in Ämter vor. Die einzelnen Gemeinden erhalten eigene Gemeindevorsteher.
1929 Ämter Altschermbeck und Lembeck werden aufgelöst und zum neuen Amt Dorsten-Hervest zusammengeschlossen, der ein Amtsbürgermeister vorsteht.
1937 Die Stadt Dorsten wird unter Wahrung ihrer Stadtrechte in das Amt Hervest-Dorsten eingegliedert. Die Amtsverwaltung wird 1938 von Wulfen nach Hervest verlegt.
1943 Hervest und Holsterhausen werden in die Stadt Dorsten eingemeindet.
1975 Die bis dahin selbständigen Gemeinden Lembeck, Rhade und Wulfen sowie von der Gemeinde Altschermbeck die Bauerschaft Emmelkamp werden in die Stadt Dorsten eingemeindet. Altschermbeck wird der Gemeinde Schermbeck zugewiesen, Erle der Gemeinde Raesfeld. Bis heute ist der Name “Herrlichkeit Lembeck” im Bewusstsein der Bevölkerung lebendig.
Ausführliches über die Lembecker Geschichte finden Sie auf der Seite: