Weitere Lockerungen ab Mittwoch 02.06.2021
Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.
Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.
Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Dies hat auch das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Damit fällt der Kreis Recklinghausen ab Mittwoch, 2. Juni, unter die Inzidenz-Stufe zwei der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Bürger des Kreises bedeutet dies weitere Lockerungen der Corona-Regeln.
So sind beispielsweise Treffen im öffentlichen Raum ab Mittwoch von Personen aus höchstens drei Haushalten ohne Personenbegrenzung möglich. Außerdem können sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten mit negativem Testergebnis treffen. Genesene oder Personen mit vollständigem Impfschutz werden bei beiden Möglichkeiten nicht mitgerechnet.
Lockerungen gibt es außerdem in vielen weiteren Bereichen, zum Beispiel Sport, Kultur oder außerschulische Bildung. Welche das in der Inzidenz-Stufe 2 sind, hat das Land auf seiner Internetseite www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw in einer Tabelle veröffentlicht.