Dorstener Schnelltestzentrum ab Montagmittag.
Stadt Dorsten und Atlantis richten Übergangslösung am Atlantis ein
Ab Montag (08.03.2021), 13.00 Uhr, wird es in Dorsten mit vorherige telefonischer Anmeldung eine kostenlose Möglichkeit für Dorstenerinnen und Dorstener geben, um sich in dringenden Fällen (d. h. wenn eine kurzfristige Bescheinigung notwendig ist) einem s. g. „Schnelltest“ zu unterziehen. „Auch wenn die Rahmenbedingungen durch Bund und Land leider immer noch nicht feststehen, war es uns in Dorsten wichtig, dass wir für den Übergang eine Möglichkeit für dringende Fälle bieten“, dankt Bürgermeister Tobias Stockhoff dem Atlantis Dorsten für eine schnelle und unbürokratische Lösung. Dieses Angebot richte sich daher nur an dringende Fälle, da die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW noch keine Lockerungen vorsieht, sofern mankeinen negativen Schnelltest vorweisen kann. „Sobald z. B. Apotheken, Arztpraxen oder private Anbieter ausreichende Schnelltestangebote in Dorstens Stadtteilen anbieten, werden wir natürlich unser Angebot wieder zurückfahren. Dies wird voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen“, erläutert der Bürgermeister.
Die Terminhotline (02362 / 9517-2236) wird erst am Montag (08.03.2021) um 12.00 Uhr freigeschaltet. Für den Test muss ein Zeitraum von ca. 20 bis 30 Minuten eingeplant werden. Mitbringen muss man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Angebot richtet sich ausdrücklich nur an Dorstenerinnen und Dorstener. Menschen mit Covid19-Symptomen (z. B. Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, Kurzatmigkeit, usw.) werden nicht getestet und müssen wie bisher auch, die Hausarztpraxis aufsuchen.
Informationen zum weiteren Betrieb erfolgen am Montag.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche und verbleibe
mit freundlichen Grüßen – und bleiben Sie gesund!
Tobias Stockhoff – Bürgermeister
Pressemitteilung von Freitag, 5. März 2021 Kreis Recklinghausen
Alle Informationen zu den aktuellen Impfangeboten auf einer Seite Die aktuelle Lage im Überblick
Der Kreis hat seine Internetseite zu den Impfmöglichkeiten um alle der Verwaltung bekannten Regelungen und Vorgaben ergänzt. Sie ist direkt aufzurufen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung. “Den Überblick zu behalten, wer sich wo anmelden kann und wer überhaupt gerade impfberechtigt ist, ist nicht einfach. Ab sofort gibt es alle Erklärungen und die Infos zu häufig gestellten Fragen auf einer Seite”, sagt Landrat Bodo Klimpel.
Derzeit gibt es drei Gruppen, die sich zur Impfung anmelden können: Personen über 80 Jahren, bestimmte Berufsgruppen – eine Auflistung der Berufe gibt es ebenfalls auf der Kreisinternetseite – und Menschen, die aufgrund einer außergewöhnlichen medizinischen Situation dringend vorzeitig geimpft werden müssen (Höchstpriorisierung). Für jede Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen. Welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, ist auf der Internetseite beschrieben. Die Einhaltung dieser Verfahrensweisen ist wesentliche Grundlage für die berechtigten Personen, um geimpft zu werden.
Wer sich in einem nicht für die Gruppe vorgesehenen Portal oder unberechtigt angemeldet hat, kann zu dem vereinbarten Termin nicht geimpft werden, da die Impfstoffe entsprechend der Termine und der zugelassenen Personenkreise zur Verfügung stehen. Das Land hat klare Vorgaben gemacht, welche Personengruppe mit welchem Impfstoff zu versorgen ist, es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Derzeit werden alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft, Personen ab 65 Jahren in den meisten Fällen mit BioNTech, in einigen Einrichtungen auch mit Moderna.
In den letzten Tagen ist bei der Kreisverwaltung auch eine Flut von Anträgen auf Impfung mit höchster Priorität eingegangen. Ein Großteil dieser Anträge muss abgelehnt werden. “Anträge auf Höchstpriorisierung, also auf eine vorgezogene, zeitnahe Impfung, können derzeit nur bewilligt werden, wenn es sich um sogenannte Härtefälle handelt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand vor einer Chemotherapie oder einer Organtransplantation steht”, sagt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales und Leiter des Impfzentrums, “diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen in Prioritätsgruppe 2 aufgeführt sind, werden vom Land gesonderte Impftermine bekommen. Die Verfahrensweise ist aber noch nicht abschließend geklärt.”
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) Vom 7. Januar 2021
In der ab dem 8. März 2021 gültigen Fassung
210307_coronabetrvo_ab_08.03.2021_lesefassung