Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) Vom 7. Januar 2021
In der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung
(wesentliche Änderungen gegenüber der Vorfassung gelb markiert)
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