- Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montagvormittag viele geltende Corona-Beschränkungen im Einzelhandel außer Kraft gesetzt.
- Kundenbegrenzungen pro Quadratmeter galten nicht mehr – auch das Erfordernis der Terminbuchung entfiel kurzzeitig.
- Am Nachmittag verabschiedete die nordrhein-westfälische Landesregierung die Regelungen mit einer überarbeiteten Verordnung neu.
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