Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich, Irland und Südafrika sowie anderen Staaten, die als Risikogebiet eingestuft sind (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) Vom 20. Dezember 2020 – In der ab dem 13. Januar 2021 gültigen Fassung
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