VHS informiert über die Themen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie die
Angehörigenunterhaltspflicht Dorsten.
Krankheit, Unfall oder Alterserscheinungen können dazu führen, dass man nicht
mehr für sich selbst handeln kann. Für einen solchen Fall können Sie vorsorglich bestimmen,
wer für Sie in welchem Umfang handeln soll. Probate Mittel dazu sind die Vorsorge- und
Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung . Ihre Inhalte werden näher erläutert
und an konkreten Beispielen verdeutlicht.
Termin: Mittwoch, 11. März, 18.00 – 20.15 Uhr, VHS, Raum 106, Gebühr: 10,00 €.
Die A ngehörigenunterhaltspflicht bleibt nach wie vor ein brandaktuelles Thema, denn
d urch das Angehörigenentlastungsgesetz vom 01.01.2020 ist die Haftung sowohl für
Angehörige, die Ehepartner_innen der Heimbewohner_innen und die Heimbewohner_innen
selbst mit ihrem Vermögen nicht beseitigt. Die Kosten von Pflegeleistungen oder
Heimunterbringung können oftmals durch die Rente bzw. das eigene Einkommen der
Betroffenen nicht erbracht werden. Ab welchem Einkommen sind Kinder ihren Eltern
gegenüber noch unterhaltspflichtig?
Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder
einsetzen, müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz,
rückabgewickelt werden? Die Referentin erläutert aus ihrer Praxis als Rechtsanwältin hierzu
die Grundsätze und wichtige Detailfragen bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen .
Termin: Dienstag, 10. März, 19.00 – 22.00 Uhr, VHS, Raum 108 , Gebühr: 10,00 €.
Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail: info@vhs-
dorsten.de oder über das Internet: www.vhs-dorsten.de erforderlich. Weitere Informationen
unter Tel.: 0 23 62 / 66 41 60.


