KOD-Streifengänge finden in der kommenden Woche in Lembeck und in der Altstadt statt.
Kontrolliert werden Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche, 10. bis 16. November 2025,
verstärkt in Lembeck und in der Altstadt unterwegs sein. Dabei werden die Kolleginnen und Kollegen
des Ordnungsamtes unter anderem das Dauerärgernis Hundekot, Verstöße im ruhenden Verkehr
(etwa Falschparken) oder illegale Müllentsorgungen in den Blick nehmen und wird auch
Feststellungen für andere Fachbereiche an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. An
zwei Tagen in der Woche werden zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den zwei genannten
Stadtteilen durchgeführt.
- Kontrolliert werden beim Thema „Hundekot“ u. a.
- die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen (25 Euro Bußgeld im Regelfall)
- das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (40 bis 90 Euro)
Liegenlassen von Hundekot (100 Euro Grünanlage, 125 Euro Gehweg, 300 Euro Spielplatz)
Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch
höher angesetzt werden.
Wichtige Informationen zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD):
Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind montags bis freitags von
7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD in diesem Zeitraum am besten per E-Mail an
ordnungsamt@dorsten.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760. Natürlich finden
auch Kontroll- und Streifengänge außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.
Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer!
Bitte rufen Sie bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes
die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an.
Wenn es darum geht, Straftaten (wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die
unter das Betäubungsmittelverbot fallen) strafrechtlich zu verfolgen, zu verhindern und aufzuklären,
ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Die Polizei ist auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere
Behörden (z. B. das Ordnungsamt) nicht rechtzeitig (etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn aus
anderen Gründen keine Erreichbarkeit besteht) tätig werden können, vgl. § 1 Abs, 1 S. 3 PolG NRW.
Dies können etwa auch Fälle von akuter nächtlicher Lärmbelästigung sein. Sollte man wissen, wer
den Lärm verursacht, kann dies auch im Nachgang an ordnungsamt@dorsten.de gemeldet werden.
So wird die Polizei entlastet und kann sich den eigenen originären Aufgaben widmen. Das
Ordnungsamt wird sich dem Sachverhalt im Nachgang annehmen und im besten Fall verhindern, dass
es erneut zu vermeidbaren Belästigungen kommt.



