Endelner Geschichte von 1818 bis 2004
Weißt du Menschenkind, wer du bist? Wer du warst vor grauen Zeiten und wer du sein wirst? Von wannen du gekommen bist und wohin du gehst?
Was hat es für einen Sinn das zu wissen?
Es hat den Sinn, dass du nicht in den blauen Tag hineinlebst wie bisher vom Ursprung bis zum Ende sondern einmal stillehebst und vor und zurückblickst über deinen Weg, Dass du zur Klarheit über dich kommst und dich ausbauet in deinen Gesetzen.
Wenn du hast deine Lebensgesetze in dir und bist ihnen unterworfen unbewusst. Was du erforscht kommt deinen Nachahnen zu gute. Du schaffst für Sie, du heiligst dich, da du deinem Ursprung nachsinnst und dich in Zucht nimmt für sie, und du baust ihnen heute schon, den ungeborenen und im Schoße der Zukunft Ruhenden, eine Brücke zu neuen Ufer.
Vorwort
Fast 200 Jahre Nachbarrecht Endeln, so steht es in der Einladung zum heutigen Fest.
Diese für uns alle überraschende und fast sensationelle Erkenntnis verdanken wir einem alten Buch, dass sich auf dem Dachboden der Familie Sondermann befand.
Dieses Buch entpuppte sich bei genauem hinsehen als ein Protokoll – und Anschreibebuch der Endelner Markengenossenschaft, beginnend im Jahre 1813. Gleichzeitig diente es auch als Protokollbuch des Nachbarrechtes der Endelner Bauerschaft, von 1818 bis 1862. Ein Urahn der Familie Sondermann fungierte als der letzte Endelner Markenvorsteher bis zur Aufteilung der Gemeinschaftsmark in den Jahren von 1850 bis 1860.
Dies ist auch wohl der Grund, dass dieses Buch bei der Familie Sondermann liegen blieb, nachdem durch die Markenaufteilung die Geschäftsgrundlage entfallen war.
Sicherlich spielten einige glückliche Umstände mit, dass diese wichtige Quelle die Zeit bis heute heil überstanden hat.
Der Vorstand der Endelner Nachbarschaft ist übereinstimmend der Meinung, zu versuchen, in einer kleinen Chronik die Geschichte der Bauerschaft Endeln und die Erkenntnisse, die sich aus diesem Buch ergeben, dazustellen und für alle Endelner und ihre Familien verfügbar zu machen.
Endel – Endesdorp – Endeln
Die Bezeichnung „Endel“ wird von den Gebrüdern Grimm in Ihrem „Deutsches Wörterbuch“ von 1862 ausführlich erläutert:
„….Endel gehört sichtbar zu ende ….musz also am ende stehenden Gegenstand ausdrücken…..“ aus ihren Angaben geht hervor, dass es sich bei Endel um ein sehr altes Wort handelt. Es ist eine Ab-leitung vom Wort Endel und be-zieht sich wie dieses auf die Lage einer Wohnstätte oder Siedlung.
Es drückt etwas aus, dass am Schluss einer Reihe, an der Grenze oder am Rand eines Bereiches liegt. Das dürfte für Endeln zutreffen. Auch die verhältnismäßig häufige Verwendung des Wortes bei der Bildung von Ortsnamen, die dieser Bedeutung zugrunde liegen, ist dafür bezeichnend.
In vielen alten Urkunden steht für Endeln die Bezeichnung „Endesdorp“. Auch in diesem Namen steckt der Ausdruck „Ende des Dorfes“.
Aus der Geschichte der Bauerschaft Endeln
Die Bauerschaft Endeln gilt hier im Umkreis als eine der ältesten Nachbarschaften.
Leider sind über ihre Gründung und deren Entwicklung keine Niederschriften und Berichte angefertigt worden. Erste Aufzeichnungen aus dem Jahre 1818 belegen, dass das Nachbarrecht seit 185 Jahren besteht, seine Gründung viel früher, eventuell aus den damaligen wirtschaftlichen Zusammenhängen über Jahre entstanden sein muss.
Wie schon erwähnt, ist Endeln die älteste urkundlich nachweisbare Bauerschaft der Gemeinde Lembeck. (s. Heimatkalender 1987, Pfarrer i.R. Franz Hüls)
Im Jahre 1331 hat Wesseln v. Lembeck in einem Gütertausch dem Bischof von Münster umfangreiche Güter, u.a. der ganzen Bauerschaft Endeln, zurückgegeben. Da es sich um eine Rückgabe handelt, muss der Bauerschaft Endeln schon früher aus dem Besitz des Bischhofs an die Herren v. Lembeck gekommen sein.
Im Vertrag von 1331 wird der Bauerschaft Endeln mit 9 Erben und 21 Kottenständen aufgeführt. (Eine Abschrift der Urkunde liegt vor)
Als Hofnamen erscheinen:
Bödekering à später Bödeking, dann Böking à heute Brömmel
Omeringhove à später Gr.-Onnebrink (1902 verkaufte Gr.-Onnebrink Ländereien und Hofstelle an
Graf Merveldt und baute auf der
Beck einen neuen Hof Große
Onnebrink, heute Linneweber.
Das Haus Große Onnebrink ist
wohl das älteste heute noch er-
haltene Bauernhaus in Endeln.
Anschließende Pächter waren
Familie Töns, Franz Becker,
Dahms.)
Kl.- Onnebrink à verkauft an Graf v- Merveldt à heute Onnebrinks
Feld.
Kappe à ein uraltes Köttershaus à wurde abgebrochen
Brunn à Kleine Onnebrink à heute Heiming
Hörnemann à heute Kleine Onnebrink und Brinkmann
Schepers à heute Hülsdünker
Die schwärzesten Wochen der Bauerschaft Endeln
Im Jahre 1598 erlitt Gericht und Herrlichkeit Lembeck große Schäden. Die Rhader Kirche, als Fliehburg genutzt, wurde von den Spaniern eingenommen, der Ort geplündert, Erle, Raesfeld, Deuten, Wulfen, Kirche Klein-Reken Fliehburg, hatten das gleich Schicksal. Doch bald war auch Lembeck eingenommen (Dezember 1598). Hart wurden die Menschen drangsaliert, man zog sie aus, schlug sie und trieb sie in die grimmige Kälte. Über hundert Lembecker flüchteten in die Burg von Lembeck und wurden von den Vorräten ihres Herren Matthias von Westerholt Herr zu Lembeck (1597 – 1618) unterhalten. Der Herr von Lembeck verhandelte mit den Spaniern. Er übertrug die Gerichtsbarkeit dem Don Alfonso Davilo. „Mit dem so schrieb der Herr von Lembeck habe ich verhandelt, dass seine Senjori dasselbe beschützen wolle, damit die Leute bei den Ihren bleiben mochten. Davor sei Ime Senjori mantlich (Monatlich) verrichtet 200 Gulden, und noch Hundert Gulden hin und widder den Captains und Wachtmeister verrichtet, welche die Kontribution vom 1 decembris angeht und wehret bis den halben aprill itzig 99 Jahres (1599) facit zusammen 1000 brabantsche Gulden“.
Der Bandenführer nahm diese Zahlung selbstverständlich an. Trotzdem aber wurden die Leute der Bauernschaften ( Nachbarn der Burg) bei ihrem Abzug aus der Burg alles von den Horden genommen. Pferde und Wagen, das gesamte Vieh „ ja das broodt auß dem Munde, dass Saedt Korne von dem Lande“. Hatte jemand wirklich noch ein Stück Vieh behalten, fehlte ihm das Stroh und Korn zum Futter. Täglich starben Menschen vor Hunger und Elend dahin. Ganze Familien erloschen. Es fehlte an Korn fürs tägliche Brot. Matthias von Westerholt (1579 – 1618) Herr zu Lembeck bat den Fürstbischof Ernst Herzog von Bayern (1585 – 1612) für die Zustellung von Lebensmittel zu sorgen.
Besonders schwer betroffen waren die Höfe:
Gerdt Onnebrink, Joh. Alefs, Bernd Heitemann, Gerdt Holtkamp, Johann Kocks, Bernd Ortmann und Jaspre.
Quelle: Archiv Schloss Lembeck L210
So war die Gutsuntertänigkeit – Gutsherrenschaft – unter den gegebenen rein agrarpolitischen Verhältnissen die einzige Form, in der sich volkswirtschaftliche Arbeit organisieren und für das Ganze fruchtbar machen ließ. Die Beziehungen zwischen den Bauern und Gutsherren waren durch die Hörigkeit bestimmt, die in der Höfe – Ordnung festgelegt war.
Die Hörigkeit brachte die Bindung an die Scholle mit sich und gab gleichzeitig den Anspruch auf ein hofhöriges Gut. Daraus ergab sich das Erbrecht des Hofes. Höfe mit diesem Erbrecht hießen darum „Erbe“. Je nach Größe und Viehbestand waren die Höfe „ganze“, „halbe“ oder „viertel“ Erbe. Das Erbe durfte nicht geteilt, in seinem Bestand nicht geändert und konnte nur an einen Hofgenossen weitergegeben werden.
Im Erbfall musste der älteste Sohn oder die Tochter, die gewöhnlich den Hof übernahm, die Hörigkeit beim Grundherren erneut erwerben.
(Siehe Heimatkalender 1978, Pfarrer i. R. Franz Hüls, Hörigkeitsurkunde vom 22. September 1804)
Kraft des Hörigkeitsvertrages saßen alle Bauern und Kötter in der Bauernschaft Endeln unbestritten auf ihrem Erbe. Kein Hof durfte verkauft oder in seinem Besitzstand geschmälert werden.
Dass die Gutsuntertänigkeit in den unsicheren politischen und kriegerischen Zeiten einen gewissen Schutz für die Bewohner und den Bestand der Höfe und Hofstellen darstellt, lässt sich am Beispiel des Erbes Opdorf, später Görds, Hüls, nachvollziehen. In einer vom Bischof von Münster als Landesherren angeordneten Volkszählung wurde im Jahre 1498 im Kirchspiel Lembeck u. a. ein Bernd Opdorp mit drei Personen ausgewiesen. In den Jahren 1535, 1545, 1549 und letztmalig im Jahre 1579 kommt der Name Opdorp in den amtlichen Schätzungslisten vor. Ob die Familie Opdorp in den letzten zwei Jahrzehnten vor 1600 den dargestellten kriegerischen Verhältnissen zum Opfer gefallen ist, kann man nur vermuten, ist aber durchaus wahrscheinlich. In einer Urkunde aus dem Lagebuch von Schloß Lembeck aus dem Jahre 1612 ist zu ersehen, dass das Opdorps Erbe verwaist war und die zugehörigen Ländereien anderweitig verpachtet waren. In dieser Urkunde wird dargestellt, dass ein Gords Heinrich oder Gords Schnieder in Lembeck ein Haus besaß, welches er dem Herrn zu Lembeck überlassen hat und dafür das Opdorps Erbe zum Lehen erhielt. Weiter heißt es, dass mit Wirkung vom 17. Februar 1616 alle ehemals zum Opdorps Erbe gehörigen Ländereien wieder als zum Erbe gehörig betrachtet werden. Durch dieses aktive Eingreifen des Lehnsherrn in einer kritischen Situation ist sichergestellt worden, dass die Hofstelle Opdorp – Gördes – Hüls über die Jahrhunderte hinweg als selbständiger Hof erhalten blieb.
Da ein Erbe nur jeweils eine Familie ernähren konnte, durfte nur einer, nämlich der Erbe selbst, auf dem Erbe heiraten. Der Erbe bedurfte die Heiratsgenehmigung des Grundherren. Ähnlich war die Lage auch im Handwerk, der Meister konnte nur dann einen Betrieb gründen, wenn ein solcher auch eine Familie ernähren konnte. So bestanden die Höfe und Kotten, die im Vertrag 1331 genannt werden, auch noch 1804.
Die „Hofespacht“ wurde in Naturalien entrichtet. Im allgemeinen einen Scheffel Korn auf einen bewirtschafteten Morgen. Im Laufe der Zeit gingen Naturalabgaben und Leistungen auch in Geldzahlungen über.
Zur bäuerlichen Wirtschaft gehörten auch die Marken
Übersetzung:
Gemeinheits Nachrichten,
Haben wir im Jahre 1818
Ein Stück Gemeineiheits Grund
so gelegen an Hülsdüncker sein Haus
groß zu Ein und ein Halb Scheffelland abgeschätzet
An den Zeller Albert Hülsdünker
und dessen Ehefrau Maria Catharina
Holtkamp verkaufet per Scheffel
zu zwanzig Reichstaler Kle corrat (Klevisch corrat)
zu Summa dreißig Reichstaler welche
gleich zur Verbesserung und Verbesserung
der Lembeckischen passtrat ?? verwendet (passiva = Schulden)
worden ist. Becker Vorsteher
Ursprünglich bestanden die Marken aus dem unkultivierten Land, das zwischen den Siedlungen und dem dazugehörenden Kulturland liegengeblieben war. Die Mark war herrenloses Volksland und jedem Einzelnem zur beliebigen Nutzung offen zum Weiden, Holzen, Jagen, Roden, Torfstich und Plaggenmahd. Um zu verhindern, dass einzelne sich aus diesem herrenlosen Markenland etwas zum eigenen Vorteil als Eigenbesitz aneigneten, wurden Markengenossenschaften gebildet. Diese gaben sich in der Versammlung ihrer Mitglieder selbst ihre Satzungen. Als ihr oberstes Verwaltungsorgan bestimmten sie den Holzrichter. Dieses Amt wurde bei stetiger Wiederwahl erblich. In der eingangs erwähnten Urkunde von 1331 ist das Holzgericht Holtkamp genannt. Vielleicht lag dieses Amt damals bereits erblich auf dem Hofe Holtkamp. Das Holzgericht regelte die Markennutzung und die Aufsicht in den Marken. Das Markennutzungsrecht richtete sich für jeden einzelnen nach dem Markennutzungsberechtigten Viehbestand, aber auch nach dem zuständigen Anteil an Brennholz, Bauholz, an Plaggenmahd, Torfstich und Rodungsmöglichkeiten.
Die Markenrechte und die Gutsherrlichen Verhältnisse im Kirchspiel Lembeck wurden im September 1786 im Rahmen einer Gesamterhebung der Herrlichkeit neu erfasst und im einzelnem festgelegt.
Für die Bauernschaft Endeln erfahren wir aus der Verhandlungsniederschrift ( im Archiv des Heimatbundes ) u.a. : „Die Endelner Bauernschaft hätte von den Markenkämpen 32 rthl ( Reichstaler ) und einige Stüber zu entheben.“
Für die Nutzung der Marken musste also eine Gebühr erhoben werden, und zwar an die Bauernschaft.
Ein altes Rechnungsbuch aus dem Jahre 1812 nennt Vorsteher aus der Bauerschaft Endeln, die diese Einkünfte einnehmen, verwalten und Rechenschaft über ihren Verbleib geben mussten. Die Bauerschaft Endeln galt als pflichtig nach Schloss Lembeck, gleichzeitig entstanden Gemeinschafts- und Kirchspiellasten.
Folgende Vorsteher wurden genannt:
1813 Kerkmann
1814 – 1817 Becker
1818 – 1825 Gr. Onnebrink
1840 – 1843 Sondermann
Das vorliegende Buch gibt ferner Auskunft über die Beiträge der
Endelner Markennutzer, aufgelistet mit ihren Namen und der Höhe des finanziellen Betrages. Der Endbetrag entspricht genau der Festsetzung von 1786.
Das 200 Jahre alte Buch mit den vorher genannten Eintragungen über den Verzehr der Getränke bei den Nachbarrechten endet mit dem Jahre 1862.
Das hat einen geschichtlichen Hintergrund. Ein Erlass Napoleons vom 28.12.1808 lautete: „Mit dem Martinitag 1810 hört alle Gutsuntertänigkeit in meinen sämtlichen Staaten auf.“
Dieser Erlass wurde auch für unser Gebiet wirksam ( dass Fürstentum Salm-Salm und mit ihm die Herrlichkeit Lembeck wurden dem französischen Kaiserreich einverleibt).
Es dauerte noch Jahre, erst mit den preußischen Reformen kam die endgültige Ablösung nach Bezahlen einer hohen Ablösungssumme 1859 – 1860 an den Gutsherren. Weitere Einzelheiten hier aufzuführen würde zu weit führen.
Mit der Neuverteilung von Grund und Boden – eine umwälzende Landreform – wurden auch die Marken aufgeteilt. Von großer Bedeutung für die Endelner Bauerschaft war die Aufteilung der Bakeler Mark, die 1834 abgeschlossen war. Als Eigentümer der Marken sah sich in den Jahren der Umwälzung immer noch Graf v. Merveldt. Die Einkünfte der Bauerschaft mussten weiter an ihn abgeführt werden.
Aus den vorliegenden Berichten geht hervor, dass sich Endelner dagegen gewehrt haben, denn es werden von 1837 bis 1843 Ausgaben für Fahrten zum Gericht in Dorsten genannt. Man führte einzelne Klagen, aber vor allem auch gemeinsame. Sicherlich bekam auch das Nachbarrecht durch diese Ereignisse einen anderen Sinn. Wie es sich nach 1862 weiterentwickelt hat, ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht zu erkennen.
Interessant ist auch der Vergleich der Familiennamen beim „Verzehr“ des Nachbarrechtes mit den jeweiligen Familienereignissen. Daraus kann man ersehen, dass bei einer Heirat oder der Geburt eines Kindes, eine bestimmte Menge an Bier und Branntwein gespendet werden musste. Nachstehend die Berichte zu den Nachbarfesten, ihre Übersetzung und ihre Beziehung zu den Familienereignissen.
Aus dem Rechnungsbuch, das Nachbarrecht Endeln ab 1818
Im Jahre 1818 Februar haben wir dass Nachbar Recht verzert
- Johann Hendrik Böking – Ein fiertel Bier – Böcking, Joan Henrich
und für seine Anna Maria Kreienberg nach 4 Jahren 1.Kind * 21.05.1817
eine Kanne Fusel bezahlt
- Albert Böcking genannt Holtkamp ein fiertel – oo 27.01.1816 Böcking, Albert
Bier Und für seine frau Elisabet Holtkamp Holtkamp, Elisabeth
Eine kannes Brantweyn bezahlt 1. Kind * 14.02.1818
- Albert Hülsdünker Ein fiertel Bier und – oo 20.01.1818 Hülsdünker, Albert
seine Frau Maria halbe Kanne Branntweyn Holtkamp, Maria
- Joh. Henrick Langefort Ein fiertel Bier und – Langefort, Johan Henrich
seine Frau Anna Katharina alt Köster Kösters, Anna Catharina
eine Kanne Branntweyn 1. Kind *12.07.1817
- Jamberd Kock wird nun genannt Hetmann – oo 27.11.1816 Kockswert, Joan B.
Eine halbe Tonne Bier und seine frau Hetmann, Maria Cath.
Eine halbe Kanne Branntweyn 1. Kind * 08.10.1817
- Wilhelm Lohbreyer ein fiertel Bier Und – Lohbreyer, Wilhelm
seine frau Eine Halbe Kanne Branntweyn Alef, Anna Christine
Sohn * 08.12.1817
- Joseph Voget Ein fiertel Bier – oo 11.03.1817 Voget, Josepf Henr.
Schöper, Elis. 1. Kind * 26.04.1817
- Albert Elvermann Ein fiertel Bier – oo 30.04.1817 Elvermann, Albert
Und seine Frau Gertrud Eine halbe Hülddünker Gertrud
Kanne Branntweyn 1. Kind * 28.09.1818
- Herich Linneweber wohnt auf klein – Linneweber, Joan Henrich auf
Unbrungs Hof Ein fiertel Bier Und seine Kleine Onnebrincks Kotten
Frau Anna Norendorf eine Kanne Brantweyn (vermutlich Hofübernahme)
- Peter Sender Ein fiertel Bier Und seine – Sänder, Peter
frau Anna Maria Strock eine Kanne Strock, Anna Maria
Branntweyn Kind * 05.08.1818
Sondermann
Aus dem Rechnungsbuch, das Nachbarrecht Endeln ab 1818
Nachbarrecht im Jahre 1822
- Heinrich Sondermann ein fiertel Bier – oo 27.11.1819 Sondermann, Henr.
und für seine Frau Maria Große Onnebrink Gr. Onnebrink, Maria
eine Kanne Brannteweyn 1. Kind * 20.11.1822
- Albert Becker ein fiertel Bier – oo 21.07.1818 Becker, Albert
Und für seine frau Elisabeth Wißing Wissing, Elisabeth
Zwei Kannen Branntteweyn bezahlt Kind * 28.09.1820
(Einwönner bei Becker)
- Bernard Elvermann ein fiertel Bier jung – Elvermann, Bernard a. d. Capelle
auf die Capell Ein fiertel Bier Und zwei Alef, Catharina Elis.
Kannes Branntteweyn Kind * 08.11.1821
- Klasz Hetmann ein fiertel Bier
und zwei Kannen Branntteweyn
- Heinrich Heitmann drei Kannen Branteweyn – Heitmann natus Thesing, Henr.
Kind * 20.01.1821
Im Jahr 1827 hat die Endelner Bauernschaft das Nachbarrecht verzehrt namentlich wie folgt:
- Henrich Schultjan eine Tonne Bier Und – Schultjan Henrich/Vorholt, Maria
seine Frau zwei Kannen Branntweyn Kind * 11.08.1826
- Henr. Hemker ein fiertel Bier und seine – Hemker, Joan Henrich
Engela Elvermann eine Kanne Branntweyn Elvermann, Angela
Kind * 02.02.1827
- Heinr. Gördes ein fiertel Bier und für seine – oo 13.02.1827 Gördes, Henrich
frau Anncatrin David-Spickermann David-Spickermann, Anna Cat
eine Kanne Branntweyn
- Lohbreyer ein fiertel Bier – Lohbreyer, Albert
Kind * 18.09.1827
- Bernard Heiming ein fiertel Bier – Heiming, Bernard
Aus dem Rechnungsbuch, das Nachbarrecht Endeln ab 1818
Im Jahre 1833 hat die Endelner Bauern-
schaft das Nachbarrecht verzehrt
- Bernard Ad. Becker eine halbe Tonne Bier – oo 07.02.1832 Becker, Adolph Ber.
Und seine frau zwei Kannen Branntweyn Wüller, Joanna Theodora
Kind * 15.07.1832
- Kleine Onnebrink ein fiertel Bier – oo 03.05.1831 Kl. Onnebrink, Joan
Und seine frau zwei Kannen Brannteweyn Holtkamp, Maria
Kind * 01.11.1831
- Bernard Kleine Onnebrink ein fiertel Bier – Kl. Onnebrink, Bern. 30 Jah. verh.
Und seine frau zwei Kannen Brannteweyn und 1. Enkelkind
Kannes Branntteweyn
Im Jahre 1838 hat die Endelner Bauernschaft das Nachbarrecht verzehrt
- Herr Fikarius an die Kapelle eine halbe
Tonne Bier
- Bert Henr. Elvermann ein fiertel Bier Und – oo 01.05.1838 Elvermann, Bern. H.
seine Frau Maria eine Kanne Branntweyn Hörnemann, Maria Cath.
- Kind * 11.08.1838
- Lohbreier seine frau zwei Kannen – oo 30.05.1838 II. Ehe Lohbreier, Alb.
Brannteweyn Lütke-Bohmert, Elis.
- Joan Holtkamp ein fiertel Bier – oo 21.02.1838 Holtkamp, Joan
Kerkmann, Maria Cath.
- H…..? ein fiertel Bier seine frau zwei
Kannen Brannteweyn
- Soggebrg Bernt Henrich ein fiertel Bier – oo 23.11.1837 Soggeberg, Bern. H.
seine frau zwei Kannen Brannteweyn Jost, Anna Maria
- Bernard Heiming ein fiertel Bier – oo 23.05.1837 Heiming, Bernard
seine frau eine Kanne Branttweyn Gördes, Clara
Kind * 01.03.1838
- Henr. Voget ein fiertel Bier – Jäger Voget ein Kind * 14.01.1837
- Albert Holtkamp ein fiertel Bier – Holtkamp, Albert/Gößling, Anna
seine frau eine Kanne Brannteweyn Kind * 05.04.1838
Aus dem Rechnungsbuch, das Nachbarrecht Endeln ab 1818
Im Jahre 1843 haben wir das Endelner
Nachbar Recht verzehrt
- Hermann Hedmann bey die Kapelle eine – oo 09.11.1841 Berse, Hermann
halbe Tonne Bier und seine frau eine Heitmann, Elisabeth
Kanne Brantweyn Kind * 30.10.1843
- Bernard Böcking eine halbe Tonne Bier – oo 09.02.1841 Wehseling, Bern.
Und seine frau eine Kanne Branntweyn Böcking, Anna Maria
- Kind * 21.12.1841
- Jambernt…..? ein fiertel Bier Und seine
frau zwei Kannen Brantteweyn
- Hendrik Scheprs ein fiertel Bier und seine – oo 19.10.1841 Schäpers, Henrich
frau zwei Kannen Branntewein Dahlhaus, Maria Cath.
Kind * 10.09.1842
Lembeck, den 24. Sept. 1843
Sondermann
Im Jahre 1844 haben wir
Das Nachbar Recht verzehrt
- Der Herr Fikarius Sindermann auf die
Kapelle eine halbe Tonne Bier
- Hendrik Joh. Holtkamp ein fiertel Bier seine – oo 13.09.1842 Holtkamp, Joan Henr.
Frau Klementine gebet zwei Branntweyn Hubbert, Clementine
1847 hat die Endelner Bauernschaft das
Nachbarrecht verzehrt
- Der Herr fikarius an der Kapelle zwei Taler
- Bernard Alef ein viertel Bier Und seine – oo 22.09.1845 Alef,B./Holtkamp,A.C
Frau eine Kanne Branntwein 1. Kind * 02.07.1846
- Kerkhoff eine Tonne Bier seine Frau – Kerkhoff verm. Einstand
zwei Kannen Branntwein 1. Kind * 11.10.1846
- Henrik Heiming ein Viertel Bier – oo 03.11.1846 Heiming, Henrich
Thyhoff, Elisabeth
Da sind schuldig geblieben:
Hörnemann 3 Viertel Bier
Seine Frau 3 Kannen Branntwein
Heitmann von 2 Frauen
3 Kannen Branntwein
1853 hat die Endelner Bauernschaft das Nachbarrecht verzehrt:
- Joannes Hethman bei der Kapelle eine halbe – 1846 Heitman/Berse, J./Greving, E.
tonne Bier, von 2 Frauen 3 Kannen Brantwein – 1846 Heitmann/Ortmann,J.-Greving, E.
Kind * 20.02.1852
- Henrich Heitmann von seiner frau eine Kanne Frau Kl.Homan nun Heitman, Anna
Brantwein Kind * 08.10.1853
Im Jahre 1854 den 24. Sept. hat die Endelner
Bauernschaft das Nachbarrecht verzehrt:
- Theodor Kock auf Holtkamps Erbe eine halbe – Kock Pächter bei Holtkamp (evtl. Hof-
Bier und seine Frau 2 Brantwein schuldig überr) Kind * 29.06.1853
- Albert Elvermann ein Viertel Bier, von seiner – oo 1851 mit Elis. Heking + 27.12.1852
seligen Frau 2 Kannen Branntwein Kind * 25.12.1852 + 15.01.1853
- Johan Sonderman ein Viertel Bir, von seiner – oo 1852 mit Heitman, Maria Chr.
Frau eine Kanne Branntwein Kind + 16.07.1853
- Hemker ein Viertel Bier seine Frau eine – oo Hemker, J.H. – Kölking, A.M.
Kanne Branntwein Kind * 28.08.1854
- Albert Kleine Onnebrinck ein Viertel Bier und – oo 08.11.1853 Kl. Onnebrinck, Alb.
Frau zwei Kannen Branntwein Kruse, Johanna
- Johann Kleine Onnebrinck für seine Frau – oo Kleine Onnebrinck, Joh.
zwei Kannen Branntwein Wessels, Catharina
- Scheper eine halbe tonne Bier – Dehling gt. Schäper-Dalhaus
Ww Schäper Kind * 03.08.1854
Im Jahre 1862 hat die Endelner Bauernschaft
Das Nachbarrecht verzehrt:
- Albert Hülsdünker ein Faß Bier, seine Frau – oo 1859 Hülsdünker,A. – Linneweber,M.
zwei Kannen Branntwein bezahlt Kind * 29.04.1862
- Bernd Brauer ein Viertel Bier ?
- Josef Langefort ein halbe Bier und seine Frau – oo Josef Suer genannt Langfort II.Ehe
eine Kanne Branntwein bezahlt
- Albert Große Onnebrinck ein Viertel Bier und Kind * 04.07.1860
seine Frau zwei Kannen Branntwein bezahlt Kind * 13.12.1862
- Bernard Kerkman ein Viertel Bier seine Frau Kind * 16.07.1860
eine Kanne Branntwein bezahlt Kind* 10.11.1862
- Henrich Heitman im Brok von seiner Frau – oo Heitman,J.H. – Kl.Homann,A.C.
eine Kanne Branntwein bezahlt Kind * 31.12.1861
- Albert Elverman von seiner Frau zwei Kannen – oo Elverman, Alb. – Bösing A.Chr.
Branntwein bezahlt Kind * 31.03.1862
- Bernard Kleine Schultjan ein Viertel Bier – oo Kl. Schultjan, B. – Dickhoff Franzis
seine Frau eine Kanne Branntwein bezahlt Kind * 01.11.1861
- Theodor Kock auf Holtkamps Erbe von seiner – Kock aus Schermbeck
Frau zwei Kannen Branntwein bezahlt auf Holtkamps Erbe
Worterklärung
Im Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck und Dorsten aus dem Jahre 1992 hat Paul Fiege alte Maße, Gewichte und Münzen aus unserem Raum genannt und ihre Werte ermittelt:
1803 1 Tonne Bier = 4 Viertel – 1 Viertel = 38 Liter
1 Tonne = 112 Kannen = 152,723 Liter
1739 1 Kanne = 1,3636 Liter
1 Tonne = 112 Liter 1 Viertel = 28 Liter
1787 1 Reichstaler(RT) = 60 Stüber 1 Stüber = 2 Pfennig
Der Scheffel war bis 1870 in unserer Gegend das gebräuchlichste Hohl- und Gewichtsmaß für Getreide, Kartoffeln usw.
Als Flächenmaß bezeichnete er die Fläche, für die bei der Aussaat ein Scheffel Saatgut benötigt wurde.
Das Flächenmaß hierfür hieß dementsprechend „Scheffelsaat“.
Der Borkener Scheffel galt in der Herrlichkeit Lembeck.
1 Scheffelsaat = 2793 m2 bzw 1,094 Morgen (1Mrg. = 2500 m2)
Handtastung = Handschlag
Zur Geschichte des Schützenvereins in der Bauerschaft Endeln
Die Schützenvereine der Bauerschaften reichen zurück bis in jene Tage, als sich einsame Siedlungen bildeten, die nicht dem Schutz einer Stadt oder Burg unterstanden. Auch wenn Krieg und Fehden weit entfernt waren, tauchte gelegentlich viel weggelaufenes Kriegsvolk auf, raubend und branntschatzend.
Da half kein Ruf nach dem Kaiser oder Bischof, auch die Herren von Lembeck waren nicht in der Lage, diese Räubereien mit einer Söldnertruppe zu verhindern. Diese ständige Gefahr weckte in der Bevölkerung den Willen zu gemeinsamer Hilfe. Bildete man zuerst nur lockere Gemeinschaften, so festigten sich diese im Laufe der Jahrhunderte.
Sicher ist, dass Graf Mathias v. Westerholt im Jahre 1592 die Schützenfeste verbot, also müssen sie schon vorher bestanden haben. Wann aber diese wieder auflebten, kann nicht festgestellt werden.
Für das Schützenfest in der Bauerschaft Endeln gibt es einen sicheren urkundlichen Beweis.
Am 12. März 1863 schlossen sich die Endelner zusammen und bildeten einen Schützenverein. Die Kopie der Statuten dieses Vereins mit dem Mitgliederverzeichnis (61 Mitglieder) ist ein Bestandteil der Akte Bestand D Nr. 121 im Stadtarchiv Dorsten. Das Endelner Schützenwesen ist jedenfalls sehr viel älter. Es gibt keine Chronik, die uns darüber verbindlich Auskunft gibt. Es lässt sich aber aus Unterlagen des Archivs Dorsten bereits bis 1800 nachweisen.
In der oben genannten Kopie stellen die Schützen des Vereins der Bauerschaft Endeln am 4. Mai 1863 an die königliche Regierung Münster die „Gehorsamste Bitte des Schützen Vereins der Bauerschaft Endeln, um Genehmigung seiner Statuten.“ In diesem Schriftstück heißt es weiter:
„Die Einwohner der Bauerschaft Endeln haben schon seit undenklichen Jahren, ohne förmliche Statuten zu besitzen, jährlich ihr Schützenfest gefeiert und wünschen dieses hergebrachte und übliche Fest beizubehalten und auch ferner jährlich zu feiern“.
Statuten des Schützenvereins:
- 1
Der Verein hat den Zweck, jährlich das seit undenklichen Jahren hergebrachte und übliche Schützenfest zu feiern.
- 2
Es ist zum Zweck ein Vorstand gewählt, welcher aus 6 Mitgliedern besteht, und zwar aus 3 Hausgesessenen und 3 Junggesellen. Von diesen Vorstandsmitgliedern wird einer durch Stimmenmehrheit zum Vorsitzenden des Vorstandes erwählt. Der Vorsitzende muss aus den 3 zum Vorstand gehörenden Hausgesessenen gewählt werden.
- 3
Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Es soll demselben das Recht zustehen, falls sich währende der Versammlung ein Gesellschaftsmitglied ungebührender Äußerungen bedient oder nicht zur Sache nur gegen den Zweck der Gesellschaft gerichtete Vorträge hält, zur Ordnung zu weisen und auf den Zweck der Sache zurückzuführen.
- 4
Der Vorstand bleibt, solange er das Amt nicht niederlegt. Für den Ausscheidenden werden von dem Verein durch Stimmenmehrheit Neue gewählt. Ebenso wird, wenn einer der zum Vorstand gehörenden Junggesellen sich verheiraten möchte, an dessen Stelle eine neues Vorstandsmitglied aus dem Stamme der Junggesellen gewählt.
- 5
Der Vorstand hat alle Anordnungen in Bezug auf das Fest zu besorgen, die zum Feste erforderlichen Schützenbeiträge von den Schützen zu erheben, die Schützenkasse zu bewahren und haftet hier die ihm anvertrauten Gelder.
- 6
Jährliche Beiträge werden nicht erhoben. Dagegen werden die zu dem Feste nur für den Verein erforderlichen Kosten auf die Vereinsmitglieder repatiert. Es ist dieses Sache des Vorstandes, nur hat jedes Mitglied unweigerlich diese Kosten an den Vorstand zu zahlen, der darüber einige Tage nach dem Feste Rechnung zu legen hat.
- 7
Der Vorstand hat das Recht, außerordentliche Versammlungen anzuberaumen, auf welcher dann Anträge gestellt und gemacht werden können. Die in diesen Versammlungen nicht erschienenen Mitglieder bleiben an die gefassten Beschlüsse der Erschienenen gebunden. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst.
- 8
Jedem Eingesessenen der Bauerschaft Endeln, es sei denn, dass er das 17. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert ist, der ein soliden und tadellosen Lebenswandel geführt hat, ist es gestattet, an der Gesellschaft teilzunehmen.
- 9
Später beitretende Mitglieder haben sich beim Vorstand zu melden und ein Beitrittsgeld von 15 Silbergroschen an die Vereinskasse zu zahlen, vorausgesetzt, dass sie die in § 8 erforderlichen Eigenschaften besitzen. Weigert sich das Mitglied, dieses Beitrittsgeld zu zahlen, so bleibt es von dem Verein ausgeschlossen.
- 10
Bei entstehendem Zwist oder Streit steht dem Vorstande das Recht zu, die Unruhestifter oder Streitenden auseinander zu treiben. Nur im Falle diese nicht sofort den Ruf zur Ordnung folgen, kann er die selben sogleich aus dem Verein ausstoßen. Überhaupt wer Störungen im Verein macht oder veranlasst oder sich sonst nicht gut führt, kann von dem Vorstande ohne weiteres vom Verein ausgeschlossen werden, ohne dass er den geringsten Anspruch machen kann.
- 11
Der Sammelplatz und die Zeit des Sammelns wird von dem Vorstande bestimmt, nur muss dann jeder Schütze pünktlich erscheinen. Ebenso wird auch das Lokal wo das Fest gefeiert werden soll, von dem Vorstand bestimmt.
- 12
Das Schießen geschieht nach einem Vogel Nummernweise. Es werden zu dem Zweck vom Vortande Nummern gemacht. Nun hat jeder Schütze zu lesen. Wer Nummer eins gezogen hat, fängt an schießen usw. Damit keine Unordnung hierbei vorkommt, hat der Vorstand hierüber eine Liste zu führen. Sobald die Nummer verlesen war, hat der betreffende Schütze vorzutreten und sich dann wieder zu entfernen.
- 13
Wer den Vogel herunterschießt ist Schützenkönig und wird als solcher von dem Vorstande proklamiert und mit der vom Vorstande hierfür bestimmten Prämie dekoriert.
- 14
Die Gewehre oder Büchsen müssen, bevor sie geladen, von dem Vorstande oder sonst einer sachkundigen Person, die der Vorstand ernennt, untersucht und erst, nachdem solches geschehen, darf daraus geschossen werden. Diejenigen Gewehre oder Büchsen, welche der Vorstand nicht für gut und brauchbar hält, dürfen nicht zum Schießen benutzt werden. Wer diesem zuwiderhandelt, zahlt 15 Silbergroschen Strafe an die Schützenkasse und haftet für allen Schaden, der daraus entsteht.
Endeln, den 12. März 1863
Der Schützenvorstand gezeichnet:
Schulte-Spellberg gen. Becker
Zugleich Vorsitzender
Heinrich Onnebrink
Bernhard Aleff
Johannes Schultejan
Bernhard Sondermann
Heinrich Gördes
Die übrigen Vereinsmitglieder:
Hermann Becker
Friederich Hörnemann
Heinrich Jüttermann
Franz Goerdes
Bernhard Große-Onnebrink
Bernhard Reinken
Max Kockswerth
Johann Kappe
Bernhard Heinrich Goerdes
Theodor Gördes
Johann Bernhard Gördes
Bernhard Gördes
Bernhard Becker
Friederich Gördes
Franz Bruns
Henrich Wüller
Hermann Wüller
Johannes Heiming
Johann Kleine-Onnebrink
Heinrich Kappe
Henrich Kappe
Joh. Schultjan
Johann Sondermann
Franz Sondermann
Albert Becker
Bernhard Böcking
Bernhard Holtkamp
Bernhard Dehling
Johann Heitmann
Johann Elvermann
Franz Elvermann
Johann Wolters
Bernhard Wüller
Albert Elvermann
Heinrich Kerkhoff
Heinrich Noendorf
Bernhard Soggeberg
Johannes Soggeberg
Bernhard Heinrich Soggeberg
Johann Kleine- Onnebrink
Heinrich Langfort
Heinrich Brunn
Henrich Brunn
Albert Große- Onnebrink
Bernhard Becker
Johann Becker
Henrich Becker
Bernhard Elvermann
Heinrich Scheper
Albert Kappe
Bernhard Kappe
Albert Sprenger
Georg Meinert
Bernhard Heinrich Jüttermann
Im Antwortschreiben der Königlichen Regierung, Münster, vom 30. Mai 1863 heißt es, dass „es der Genehmigung der Statuten nicht bedarf, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen… aber zunächst von der Amtspolizeibehörde zu überwachen und von derselben besonders zu prüfen bleibt, welche polizeilichen Anordnungen für die Abhaltung der Schützenfeste zu treffen sein werden“.
Die vorliegende Kopie bestätigt, dass das Schützenfest in Endeln eine jahrhundertlange Tradition hat. Diese Annahme wird untermauert von einer Aussage an anderer Stelle dieser Akte im Stadtarchiv Dorsten. Heinrich Schaepers senior sagte bei einer Auseinandersetzung 1862: „Ich habe hier schon vor 62 Jahren geschossen…“
Über weitere Schützenfeste in Endeln in den Jahren nach 1863 liegt nichts schriftliches vor.
Auf der Fahne des Schützenvereines Lembeck ist die Jahreszahl 1876 eingestickt. Sehr wahrscheinlich wurden in diesem Jahr die Schützengesellschaften der einzelnen Bauerschaften zusammengeschlossen.
Sicherlich fand danach in Endeln kein eigenes Schützenfest mehr statt.
Vielleicht sollte man noch anmerken, dass die Endelner auch nach dem Zusammenschluss der Lembecker Schützenvereine immer am Gelingen der Schützenfeste mitgewirkt haben. Stellten sie doch in vielen Jahren Oberst, Major, Offiziere und Majestäten.
Ein Zusammenhang zwischen Schützenfest und Nachbarrecht in Endeln lässt sich nicht zwingend nachweisen.
Aber im Jahre 1840 ist aus den Einkünften der Endelner Bauerschaft ein Geldbetrag für eine neue Vogelstange an Große- Onnebrink, David- Spikermann und Stelling gezahlt worden.
Sehr wahrscheinlich hat das Nachbarrecht nach Auflösung der Marken und des Schützenfestes einen anderen Sinn bekommen, ist in erster Linie nicht mehr zweckgebunden, sondern ein Zusammenkommen aller Endelner, um zu feiern, wie es in Lembeck
heute jährlich in allen Bauernschaften gefeiert wird.
Vielleicht kann man auch das Preisschießen, dass in den zurückliegenden Jahren beim Nachbarrecht stattfand, auf das ehemalige Vogelschiessen beim Schützenfest zurückführen.
Weitere Details zu den vergangenen Schützenfesten in Lembeck sind festgehalten in der „Festschrift – 100 Jahre allgemeiner Bürgerschützenverein Lembeck“ v. 1976 und in der Chronik „Allgemeiner Bürgerschützenverein Lembeck e. V. 2001“.
Auch Frauen durften, wie hier 1927, schießen.
Die Weiterentwicklung der Bauerschaft Endeln im 20. Jahrhundert
In der weiteren Entwicklung der Bauerschaft Endeln war das Jahr 1880 von großer Bedeutung. Im Jahre 1880 – 81 wurde der Bau der Eisenbahnstrecke Borken – Wanne-Eikel vollendet. Durch den nahegelegenen Bahnhof an der Grenze nach Rhade wurde praktisch das Tor zur weiteren Welt aufgeschlossen. Arbeitsmöglichkeiten im nahe gelegenen Ruhrgebiet gaben vielen nachgeborenen Bauernsöhnen eine Existenz. Auch der Besuch weiterführender Schulen wurde wesentlich erleichert.
Durch den Güterbahnhof entwickelten sich neue Absatzmöglichkeiten für die Land- und Forstwirtschaft: Milch, Schlachtvieh und Kartoffeln ins Ruhrgebiet, Grubenholz zu den Zechen. Umgekehrt konnten Baumaterial, Kalk und Handelsdünger transportiert werden.
Positiv wirkte sich auch der Bau der Straße von Lembeck nach Rhade aus. Die Arbeiten wurden von der Tiefbaufirma Bernhard Benneweg, Lembeck-Brink, mit einem Kostenpunkt von 125.000 RM ausgeführt.
Der Grunderwerb kostete 21.000 RM. Dadurch erhielt Endeln einen Anschluss an das Straßennetz zum Industriegebiet.
Es dachte keiner mehr daran, wie vor 50 Jahren nach Amerika auszuwandern. Es gehört ganz sicher zur Endelner Geschichte, dass nach der Jahrhundertwende – 1904-1915- an der Straße nach
Rhade auf Endelner Gebiet eine rege Bautätigkeit einsetzte. Zumindest der ältere Teil dieser Bebauung sollte besonders erwähnt werden.
Auf der rechten Seite der Rhader Straße -Richtung Rhade – baute der Landwirt Heinrich Leying, er stammte vom Hofe .Leying in Rhade, im Jahre 1913-14 einem mittleren landwirtschaftlichen Betrieb. Die Flächen stammen weitgehend vom Schloss Lembeck und sind zum größten Teil von im noch urbar gemacht worden.
Das erste Haus auf der linken Seite ist eigentlich ein Altenteilerhaus vom Hof und der Gaststätte Hülsdünker.
Die Großmutter der heutigen Generation zog im Rahmen der Erbfolge auf dem Hofe Hülsdünker mit ihren Kindern in dieses Haus. Vor allem Albert Hülsdünker hat sich um das Nachbarrecht und dem Schützenverein sehr verdient gemacht.
Der weitere Teil links der Rhader Straße ist in der Zeit von 1905 – 1914 erstellt worden, auf relativ großen Bauplätzen.
Das zweite Haus gehörte ehemals der Gärtnerei Innenkämpen bis etwa 1940, heute Familie Heinz Grawe. Als dritter baute Johann Robert, er stammt vom Hof Robert-Haane aus EndeIn. Er war Eisenbahner mit Nebenerwerbslandwirtschaft, heute Leo Robert.
Das nächste Haus gehörte der Familie Sandbühler, heute Theo Linneweber.
Dann folgt Bernhard Leying, ebenfalls aus Rhade stammend, Eisenbahner und Nebenerwerbslandwirt. (heute Fahrrad Sommer) Das nächste Haus gehört der Familie Alfons Gördes (Eisenbahner). Der Vater stammt vom Kotten Tewes-Gördes aus Rhade, der Großvater vom Hof Gördes – Hüls in EndeIn.
Als sechstes in der Reihe wohnt die Familie Reska-Novozyn. Daran schließt sich das Haus der Familie David Spickermann an. An der Ecke Rhader Straße-Rüther Weg baute 1914 die Familie Warning.
Ebenfalls 1914 entstanden die Häuser von August Burdenski und Alfons Meißmann. Gegenüber am Rüther Weg erbauten 1950 Albert und Klara Höing ihr Einfamilienhaus. (Eisenbahner).
Daneben am Rüther Weg wohnt unser Heimatfreund Hans Hatkämper. Sein Großvater (Bergmann) zog 1914 von Essen- Borbeck nach EndeIn. Sein Vater ist vielen von uns noch als aktiver Kommunalpolitiker bekannt.
Direkt an der Ecke zur Rhader Straße hin erbaute Familie Albert Hendricks 1910 eine Bäckerei mit einer Lebensmittelhandlung. Heute wohnt dort die Familie Berthold Leying.
Als vorletztes Haus in dieser Reihe an der Rhader Straße baute Bernhard Cluse, vom Hof Cluse – Paß stammend, ein Haus mit einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Sein Beruf war Eisenbahner. Es ist das Elternhaus unserer aktiven Nachbarn Wilhelm und Johannes Cluse.
Als letzter hat hier Bernhard Wesselmecking, aus Raesfeld stammend und Malermeister gebaut. Er war immer sehr aktiv in der Nachbarschaft tätig. Wir erinnern uns, dass er vor dem zweiten Weltkrieg die Festscheunen für das jährliche Nachbarrecht mit witzigen Sprüchen dekorierte.
Die Grenze nach Rhade hält seit 1949 unser aktiver Nachbar Willi Hülsdünker.
Die neuere Bebauung im Bereich der Rhader Straße – Stuvenberg ist allen noch gegenwärtig und verändert sich laufend. Alle Anwohner aus diesem Bereich, die sich in die Endelner Nachbarschaft integrieren wollen, sind ganz sicher herzlich willkommen.
Am Endelner Weg, unmittelbar westlich der heutigen Autobahn lag das Eigentum des ehemaligen Lehrers der Endelner Schule, Friedrich Fischer. Nach seiner Pensionierung und dem Wegzug der Familie aus Endeln wurde im Jahre 1957 das Grundstück in landwirtschaftliche Kleinsiedlerstellen aufgeteilt und anschließend verkauft.
Heute wohnen hier im Herzen der Bauerschaft EndeIn die Familien Johannes Bösing, Günther Meyer, Walter Jasper, Robert Köster und Andreas Köster.
Weiter westlich am EndeIner Weg, zwischen dem alten Nondorfs Kotten und Vorholt-Westrich befinden sich heute die Einfamilienhäuser von Cremer, Alfes und Piepke.
Der Vorholtskotten wurde um die Jahrhundertwende (1900) von Hubert Große Vorholt aufgebaut, heute wohnt hier die Familie Johannes Westrich.
Die Bebauung der Rhader Straße, östlich der Autobahn, an der rechten Seite in Richtung Lembeck, begann 1910. .Johannes Limberg, Schreinermeister, baute hier als erster.
Heute wohnen dort die Familien Cluse – Schlüter.
Das zweite Haus in der Reihe wurde 1911 von Wilhelm Robert errichtet, heute gehört es der Familie Hemker. Daran anschließend baute 1920 Bernhard Kock. Hier wohnte auch die Familie Adolf Burdenski.
Heinrich Elvermann erstellte ein Landarbeiterhaus, in dem die Familie Telling wohnt.
Das letzte Haus in der Reihe gehört der Familie Werner Elvermann.
Am Michaelisweg, in der Nähe der Rhader Straße, baute 1950 die Familie Gellings eine Kleinsiedlerstelle.
An der Straße “Im Brok” , direkt vor der Eisenbahnüberführung wohnt seit vielen Jahren in einem ehemaligen Ferienhaus die Familie Werk aus Essen. Sie hat sich im Laufe der Jahre voll in die Endelner Nachbarschaft integriert.
Am Deutener Weg erbaute 1922 Johannes Linneweber, aus Lasthausen stammend, eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle. Im letzten Kriegsjahr wurde das Haus durch Bomben zerstört. Nach dem Wiederaufbau änderte sich der Familienname durch Einheirat in Gördes.
Gegenüber entstand in den fünfziger Jahren die Kleinsiedlerstelle der Familie Albert Robert.
Weiter westlich an der Straße “Im Brok” liegen vier Kleinsiedlerstellen. Es sind die Nachbarn:
Familie Bernhard Robert, Familie Onnebrink / Kirchner, Familie Lüning und Familie Josef Westhoff.
Der Gebietsänderungsantrag vom 10.07.72 im Landtag beschlossen durch Gesetz vom 08.Mai 1974, gliedert Lembeck mit Wirkung vom 01.01. 1975 in den Bereich der Stadt Dorsten ein. Lembeck erhält die Bezeichnung „Dorsten Stadtteil Lembeck”.
Nach Ratsbeschluss vom 17. Nov. 1977 wurde Endeln dem Stadtteil Rhade zugeteilt.
Zugleich wurde auch von der katholischen Kirchengemeinde Lembeck eine kirchliche Teilung der Bauernschaft angestrebt. Danach sollte die geplante Autobahn durch Endeln die neue Grenze gegen Rhade werden. Beide Vorhaben fanden den geschlossenen Widerstand der Endelner Bevölkerung und stießen auf eine scharfe Ablehnung. Die geplante Autobahn sei keine Grenze, sondern ein Verkehrsweg.
Die entschlossene Ablehnung der gesamten Endelner Bevölkerung den beiden geplanten Maßnahmen gegenüber zeigt, dass Endeln ein geschichtlich gewachsener Lebensraum mit einer von alters her bodenverbundenen Bevölkerung ist.
So wurde der Ratsbeschluss vom 17.01. 1977 mit einem neuen Ratsbeschluss vom 25. Januar 1979 aufgehoben und die Bauerschaft EndeIn Lembeck wieder zugeteilt.
Schützenfest der Jungen und Pingstebrut in EndeIn
Alljährlich, am Himmelfahrtstag, feiern die EndeIner Jungen, einem alten Brauch entsprechend, ihr Schützenfest.
Mit der Fahne an der Spitze des Zuges und den König in ihrer Mitte, besuchen die Jungen jedes Haus in EndeIn, singen zur Begrüßung ein Lied, lassen den König hoch leben und bitten um eine kleine Gabe: Eier, Geld oder Süßigkeiten. Nach dem anstrengenden Gang durch die Bauerschaft EndeIn sorgt man im Elternhaus des Königs für eine ausreichende Stärkung: Kuchen und Saft. Schnell vergeht dann die noch verbleibende Zeit mit gemeinsamen Spielen.
Beim Verteilen der Gaben vergisst man nicht, einen Teil des gesammelten Geldes für Kinder in unterentwickelten Ländern zu spenden.
Was den Jungen ihr Schützenfest, das ist den Mädchen die “Pingstebrut”, und alle Mädchen nehmen aktiv daran teil.
Auch sie besuchen alle Häuser in EndeIn. Zwei weißgekleidete Mädchen als “Pingstebrut” bringen Freude, wenn sie tanzen und die anderen dazu singen:
„De Pingstebrut, is utgegoen
van hier van daor,
met de helle kruse Haor,
Oh moder En Ei,
en ei dat bat us nich,
Stück fief, ses, dat schad’t us nich, fiefuntwintig up enen Disk,
Dann weet de Brut, wat Sorgen is, set de Brut de Krone af,
set se öhr we up,
dann hew wi so manchen frohen Dag,
so manchen schönen Aobend.
O Moder, laot us nich so lange staohn,
wi möttt noch ‘n Hüsken wider gaohn.
Goudden Dag!”
Die Belohnung für die Kinder steht schon bereit.
Gern legt man seine Gabe in das mitgeführte Körbchen: Eier, Geld oder Süßigkeiten.
Auch für die Mädchen ist nach dem anstrengenden Weg durch Endeln bei einer Familie eine Stärkung bereitgestellt worden. Mit lustigen Spielen geht der Tag zu Ende. Die Gaben werden verteilt und auch an die Kinder in Not gedacht.
Der Endelner Frauenchor
Es begann auf dem Pfarrfest im Jahre 1985. Der Höhepunkt dieses Gemeindefestes war ein Wettsingen der Lembecker Nachbarschaften. Seit diesem Tag blieben die Sängerinnen der Nachbarschaft Endeln aus Freude an der Musik und Spaß an der Geselligkeit als Gruppe.
Da gab es noch ein Problem: 18 sangeslustigen Frauen fehlte ein Dirigent. Der Kirchenmusiker Herr Hillnhütter aus Wulfen-Barkenberg erklärte sich bereit, für kurze Zeit den Chor zu leiten.
Danach übernahm Bernhard Wolthaus als Dirigent einige Monate, bis Frau Agatha Heiming aus Klein-Reken diese Aufgabe übernahm und bis heute fortführt.
Inzwischen gehören noch 15 Sängerinnen – in den Altersstufen von 53 bis 79 Jahren diesem „Nachbarschaftschor“ an.
In der ehemaligen Endelner-Schule treffen sie sich 14-tägig zu den Proben. Ihr Repertoire reicht von Volksmusik (bes. von Robert Stolz), Kirchenliedern bzw. Liedern von Mozart bis V.M. Weber in dreistimmigem Chorklang. Aufgrund der Häufigkeit der Einladungen zu privaten, kirchlichen und offiziellen Anlässen wurde einer einheitlichen „Chorkleidung“ zugestimmt. Höhepunkte waren Auftritte in Berlin, Brüssel, Oer-Erkenschwick, Dortmund, Borkener Vennehof und Haltern. Der Wunsch aller Chormitglieder ist es, noch recht lange miteinander singen zu können.
Die Endelner Schule
Einen festen Platz in der Bauerschaft Endeln nahm seit ihrem Bestehen die Schule ein. Ihre Schüler – ob die Eltern alteingesessen oder neu dazu gekommen waren – trugen zum ersten Kennenlernen bei und legten somit den Grundstein für die weiter wachsende Nachbarschaft.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts konnte die Lembecker Dorfschule nicht mehr alle Kinder der Gemeinde aufnehmen. 21 Schüler aus der Bauerschaft Endeln mussten die Schule in Rhade besuchen. Dafür zahlte die Gemeinde Lembeck Schulgeld an die Gemeinde Rhade.
Ein von den Endelnern geforderter Schulneubau wurde zunächst abgelehnt. Die Bewohner von Endeln und Lasthausen sammelten Unterschriften, erbrachten
außerdem einen Kindernachweis -88 schulpflichtige und 61 jüngere Kinder – der die Notwendigkeit für eine eigene Schule in der Bauerschaft unterstreichen sollte. Nach dem sich auch der Gemeindevorsteher für dieses Anliegen eingesetzt hatte, konnte 1911 mit dem Bau begonnen, und am 12. Juli 1912 war es dann soweit, dass mit dem Lehrer Prior die einklassige Volksschule bezogen werden konnte. Eine zweite Lehrkraft wurde abgelehnt. 1917 übernahm Lehrer Fischer die Leitung der Schule.
Folgender Bericht ist der Schulchronik entnommen: “Infolge großer Schülerzahl (94 Schüler)sollen 1922 die Kinder der Familien Heinrich Sondermann, Johann Haane gen. Schultjann, Wilhelm Forsthövel, Wilhelm Robert, Heinrich Robert und Johann Hemker auf Beschluss der Gemeindevertretung und des Schulvorstandes der Gemeinde Lembeck nach der Dorfschule überwiesen werden. Diesen Beschluss fügt sich nur der derzeitige Gemeindevorsteher Heinrich Sondermann, der seine Pflegekinder nach der Dorfschule Lembeck überweist.
Die übrigen schicken ihre Kinder weiterhin unbeirrt zur Schule Endeln. Der Lehrer an der Schule Endeln erhält vom Oberhaupt der Gemeinde Lembeck und vom derzeitigen Amtmann Kuckelmann in Wulfen die Anweisung, die Kinder zurückzuweisen. Es ergibt sich nun jeden Morgen ein wahrhaft groteskes Bild. Die Kinder erscheinen jeden Morgen pünktlich zur Schule und werden vom Lehrer der Schule Endeln laut Anweisung vom Schulunterricht zurückgewiesen. Dieser Zustand dauert 3 Wochen. (Schul-) Geldstrafen werden von amtlicher Seite verhängt, nützen aber nichts. Die Kinder kommen weiter und die Geldstrafen werden nicht bezahlt. Nach drei Wochen verfügt daraufhin Herr Schulrat Schmerk in Dorsten, der mit dem Plan der Umschulung nicht einverstanden ist, dass die Kinder vorläufig am Unterricht in der Schule Endeln weiterhin teil- nehmen. Im Juni findet in Lembeck unter Vorsitz des Herrn Regierungs- und Schulrats Kranold eine Besprechung aller beteiligten Stellen statt. Auch die beteiligten Eltern waren ungeladen erschienen auf Betreiben von Herrn Schulrat Schmerk.
Ergebnis: Es bleibt alles wie es früher gewesen ist.
Die Kinder besuchen weiterhin die Schule in EndeIn, mit Ausnahme der Pflegekinder des Gemeindevorstehers Sondermann, der doch seinen eigenen Beschluss nicht umstoßen kann.”
1934 wurde ein zweiter Klassenraum angebaut. Die Jahrgänge 1-4 übernahmen nach Frau Dinnendahl, Frau Denneborg, 1935 Frau Ahmann. Herr Fischer unterichtete die Jahrgänge 5-8. EndeIn und Lasthausen kennen, bildeten auch außerhalb der Schule eine Gemeinschaft. Allerdings musste der Schulweg zu Fuß zurückgelegt werden. Bereits auf dem Hinweg bildeten die Schüler Gruppen, trafen sich bei den einzelnen Häusern, warteten aufeinander und gingen nie allein.
Der Nachhauseweg dauerte ab und zu etwas länger, mancher Schüler musste noch seine Kraft unter Beweis stellen. Dabei hatten auch die Holzschuhe ihre besondere Bedeutung.
Für die Schüler aus Lasthausen, die den längsten Schulweg hatten, würde man heute sagen: eine Zumutung. Der Kontakt der Lehrpersonen zu den Eltern war sehr persönlich, sie kannten die Familien, auch sie gehörten zur Nachbarschaft.
Auch in anderer Hinsicht war die Endelner Schule weitgehend selbständig. Die Schulmessen und die sonntägliche Christenlehre fanden in der Michaeliskapelle statt.
Den Katechismusunterricht an der Schule erteilte der dortige Vikar, selbst die Vorbereitung auf die Erstkommunion wurde von ihm wahrgenommen.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges blieb die Schule zunächst eine Bauerschaftsschule, klein und Überschaubar.
Dann fiel sie bei der Neuordnung des Schulwesens unter die Kategorie “Zwergschulen” und wurde am 8.Aug.1968 aufgelöst. Die Hauptschule wurde der Laurentiusschule Lembeck zugeordnet, die Grundschule auf Beschluss des Gemeinderates vom 9. März 1972 zum 31. Juli1972 der Don-Bosco-Schule in Lembeck angegliedert.
Diese Entscheidung nahmen die Eltern nur schweren Herzens an.
Heute dient das Haus als Wanderhaus des Sauerländischen Gebirgsvereins.
Aus der Chronik der Nachbarschaftsfeste
Es gibt keine Niederschriften und Berichte, die über den weiteren Verlauf des Nachbarrechtes Auskunft geben. Nachstehende Niederschrift beruht auf den mündlichen Angaben einiger unserer ältesten noch lebenden Nachbarn (1947) Heinrich Robert, Friedrich Küper und Johann Robert. Diesen drei Nachbarn ist noch in Erinnerung, dass im Jahre 1903 das Nachbarrecht gefeiert wurde. Aus den Jahren vor 1903 konnten keine übereinstimmenden Angaben gemacht werden. Die Feier des Nachbarfestes 1903 hat bei dem Bauern Heinrich Robert stattgefunden. Alt und Jung traf sich in den Abendstunden bei dem Bauern zum gemütlichen Beisammensein. Einige Flaschen Schnaps wurden ausgeschenkt, die durch eine Sammlung gemeinsam bezahlt wurden. Eine Ziehharmonika reichte als Tanzmusik.
Zwischen den Tänzen hat man alte Döhnkes vorgetragen und alte Volkslieder gesungen. Die Zusammenkunft der Nachbarn fand jedes Jahr bei einem anderen Bauern statt. Die Reihenfolge war festgelegt. Sie richtete sich nach den Hausnummern. Gefeiert hat man das Nachbarrecht jedes Jahr am 29. Juni (Peter und Paul). Vor dem ersten Weltkrieg feierte man das Nachbarfest zum letzten Mal 1914. Während des Krieges und in den ersten Jahren danach sind die Nachbarfeste ausgefallen. Am 29. Juni 1924 fand wieder ein Nachbarschaftsfest statt. Über seinen Verlauf und auch über die weiteren sind keine Niederschriften angefertigt worden.
Das letzte Nachbarfest vor dem zweiten Weltkrieg fand 1939 bei dem Bauern Bernhard Hüls statt. In diesem Krieg sind einige unserer Nachbarn durch Kriegseinwirkung hart getroffen worden. Das Wohnhaus des Johann Hemker fiel im November 1943 einem Bombenangriff zum Opfer. Im November 1944 wurden das Wohnhaus und die Stallungen der Witwe Paula Hülsdünker durch Bomben total vernichtet. Bei diesem Angriff kam auch der Nachbar Wilhelm Haane als Soldat ums Leben. Im März 1945 sind die Wohnhäuser des Bahnwärters Johann Linneweber und des Bergmanns August Burdenski, sowie die Scheune des Bauern Heinrich Leying vernichtet worden. Bei einem dieser Angriffe kam auch die Tochter Hedwig Elwermann ums Leben.
Über die sonst noch gefallenen Söhne unserer Nachbarschaft wurden keine Aufzeichnungen geführt.
Mit Hilfe der Nachbarn hat man die Kriegsschäden in den ersten Jahren nach dem Krieg wieder beseitigt. Während dieser ganzen Jahre war Bernhard Wesselmecking Vorsitzender der Nachbarschaft.
Das erste Nachbarschaftsfest wurde dann 1947 bei dem Bauern Johann Einhaus gefeiert, 1948 bei der Witwe Paula Hülsdünker. Beide Feste standen noch im Zeichen der Kriegsereignisse, und es hatten sich fast ausschließlich nur die jüngeren Nachbarn zu diesen Festen eingefunden. Offiziell wurde dann das Nachbarfest 1949 wieder von allen Nachbarn bei dem Bauern Heinrich Elwermann gefeiert und 1950 bei dem Bauern Haane-Robert.
Über den Verlauf dieser beiden Feste, sowie über deren Abrechnung sind keine Niederschriften angefertigt worden. Während dieser beiden Jahre war Johann Robert (jun.) Vorsitzender der Nachbarschaft. Der Verlauf der Nachbarrechte ab 1951 und das Zusammenleben der Nachbarn in Endeln in Freud und Leid wurde vom langjährigen Vorsitzenden Albert Hülsdünker in einer umfangreichen Chronik festgehalten. Sein Bemühen um den Verlauf der Nachbarrechte und seine humorvollen Begrüßungsworte waren stets der Auftakt für ein gutes Gelingen des Festes. Er hat sich um das Nachbarrecht verdient gemacht.
In der genannten Chronik wird das Endelner Gebiet abgegrenzt, dass im Jahre 1954 Hölker, Brauer-Heiming, Becker, Buckstegge und Reinken mit einbezog. Heute gehören sie nicht mehr dazu, inzwischen feiert der Kibitzberg sein eigenes Nachbarschaftsfest.
In festgelegten Statuten von 1954 wird der Rahmen des Nachbarschaftsfestes abgesteckt, die Reihenfolge und der Ablauf genau festgelegt, außerdem der 29. Juni jeden Jahres als Tag des Festes bestimmt.
Die Einladungen erfolgten durch den Gästebitter – viele Jahre Johann Hemker – ein Beitrag von DM 2,50 wurde erhoben. Das Fest begann am Nachmittag um 15 Uhr mit dem gemeinsamen Kaffeetrinken. Ein Preisschießen und eine Verlosung mit wertvollen Preisen gehörten zum festen Bestandteil der Feste, aber auch die Besichtigung von Haus und Hof. Beim traditionellen Abendessen – Erbsensuppe mit Bratwurst – verlas der 1. Vorsitzende den Jahresbericht, begrüßte die geistlichen Herren und die Lehrpersonen, gedachte der Verstorbenen der Nachbarschaft im letzten Jahr. Die regen Gespräche miteinander und die anschließende Tanzmusik sorgten immer für gute Stimmung.
Ab 1966 ergaben sich räumliche Schwierigkeiten, um die Reihenfolge der Satzung einzuhalten. Durch die Entwicklung in der Landwirtschaft wurden keine großen Scheunen mehr gebraucht, teilweise zu Ställen umgebaut. So wurde beschlossen, das Nachbarrecht wegen unzureichender Räumlichkeiten in der Gaststätte Hülsdünker zu feiern. 1977 fiel das Nachbarschaftsfest erstmals seit 1947 aus, zurückzuführen auf den schwachen Besuch bei den Nachbarschaftsversammlungen.
Als auch die Scheune bei Hülsdünker nicht mehr zur Verfügung stand, entschloss sich der Vorstand 1978 in einem Zelt auf Hof der Gaststätte zu feiern. So auch 1979 und 1980 bei Westhoff und Westrich.
1981 konnte dann wieder auf einem Hof in einer Scheune gefeiert werden.
Danach wurde die Reihenfolge aufgegeben, heute wird das Nachbarrecht dort gefeiert, wo die Gegebenheiten der Familie in Endeln das zulassen, sei es in der Scheune, bzw. in einem Zelt. Weitere Einzelheiten zum Nachbarschaftsfest enthalten die Protokolle der letzten Jahre. Von 1982 bis 1995 war Karl Einhaus Vorsitzender der Nachbarschaft EndeIn. Unter seinem Vorsitz wurde das Nachbarrecht den notwendigen Veränderungen den zeitlich bedingten Gegebenheiten angepasst, weiter modernisiert, ohne den Grundgedanken der Nachbarschaftspflege aufzugeben.
Das Fest wird heute immer an einem Samstag Ende Juni – Anfang Juli gefeiert. Dabei wird auf evtl. größere Ereignisse, die die Nachbarschaft EndeIn betreffen, Rücksicht genommen. Festgelegt werden Datum und Ablauf des Festes in einer Nachbarschaftsversammlung.
Das Fest beginnt nachmittags mit dem Seniorenkaffee, gegen Abend treffen dann die jüngeren Bewohner EndeIns ein. Das gemeinsame Abendessen entfällt, dafür werden Schnitzel, Bratwurst und Pommes frites angeboten.
Eingeladen wird nicht mehr vom Gästebitter. Diese Aufgabe wurde geteilt und von mehreren Mitgliedern der Nachbarschaft ausgeführt.
1996 ging der Vorsitz an ein Team Zunächst wurden 4 Mitglieder aus der Nachbarschaft gewählt, die gemeinsam diese Aufgabe übernahmen. Heute bilden 6 Mitglieder den Vorstand. Erwünscht ist eine 5-jährige Zugehörigkeit, nach der man freiwillig ausscheiden kenn, um gleichzeitig ein neues Mitglied aufzunehmen.
Herzlich willkommen zum Nachbarrecht sind alle Bewohner EndeIns, vor allem auch diejenigen, die neu hinzugekommen sind.
So wird das Nachbarrecht als Fest aller Bewohner der EndeIner Bauerschaft gesehen und gemeinsam gefeiert.
Satzungen für die Nachbarschaft EndeIn
Geleitwort
Im Wechsel der Zeiten, zwischen Saat und Ernte, zieht das Leben dahin. Arbeitsreiche Tage der Menschen in Hoffen und Bangen in Freud und Leid vergehen. In Not zusammendrängend, in Freude die Geselligkeit suchend, so fand sich der Nachbar zum
Nachbarn und förderten und bejahten das Nachbarschaftswesen.
Diese Nachbarschaften sind uralt und reichen zurück bis in jene Tage, als junge Siedlungen sich bildeten, die nicht dem Schutze der Städte oder der ihnen vorangegangenen Ritterburgen unterstanden. In rührender Hilfsbereitschaft fühlen sich diese Menschen das ganze Jahr über einander vereint, sei es, dass man dem kranken Nachbarn hilft, den Verstorbenen gemeinsam zur letzten Ruhe bettet, in Zeiten sonstiger Naturkatastrophen hilfreich zur Seite steht.
Das Nachbarschaftswesen ist also die von Gott gewollte Liebe zum Nächsten und der Ausdruck christlichen, Gemeinschaftsgeistes und inniger Heimatgebundenheit. Für unsere Vorfahren ein verständliches Brauchtum und mit den Sitten und Gebräuchen von Generation zu Generation übernommen.
Auch in der alten Endelner Nachbarschaft ist die Erhaltung und Pflege von Brauchtum, Sitten und Rechten oberstes Gebot. In mündlicher Überlieferung, von den Vätern Übernommen, soll es in den nachfolgenden Zeilen erhalten bleiben, Rechte und Pflichten der Nachbarschaft fest umgrenzen und beitragen zur Vertiefung des Nachbarschaftsgedanken.
In der am 25. April 1954 vom alten Vorstand anberaumten öffentlichen Versammlung wurde ein neuer Vorstand der Endelner Nachbarschaft gewählt. Die Vorstandsmitglieder wurden einzeln von der Versammlung bestätigt. Gleichzeitig wurde in derselben Versammlung der Beschluss gefasst, dass der gewählte Vorstand die Satzungen für das Nachbarrecht aufstellt und dieselben bei der nächsten öffentlichen Versammlung zur Diskussion stellt.
Die neuen Vorstandsmitglieder haben den Beschluss der Versammlung zur Kenntnis genommen und legen folgendes fest:
- 1
Grundsätzlich wird das Nachbarfest in jedem Jahr gefeiert. Soll das Nachbarfest aus triftigen Gründen nicht gefeiert werden, so muss dies in einer öffentlichen Versammlung von mindestens 20 Teilnehmern durch 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
- 2
Jedes Jahr hat der Vorstand mindestens 4 Wochen vor dem Fest eine öffentliche Versammlung einzuberufen und einen Kassenbericht abzugeben.
- 3
In dieser öffentlichen Versammlung wird durch Stimmenmehrheit beschlossen, wann das Fest gefeiert wird.
- 4
Die Wahl des Vorstandes gilt für 3 Jahre. Die Mindestzahl der Vorstandsmitglieder wird auf 6, aber höchstens auf 10 Mann festgesetzt.
- 5
Die Höhe des Beitrages wird für jedes Jahr unter Berücksichtigung der Finanzlage vom Vorstand beschlossen. Der Vorstand hat möglichst einen niedrigen Beitrag anzustreben und diesen in der öffentlichen Versammlung bekannt zugeben. Entsteht ein Fehlbetrag, so ist dieser vom Vorstand zu decken. Der Ausgleich wird in dem folgenden Jahr vorgenommen.
- 6
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben hat der Vorstand buchmäßig zu erfassen. Spätestens 8 Tage nach dem Fest hat er die endgültige Abrechnung zu tätigen. In jeder öffentlichen Versammlung hat der Vorstand jedem Nachbarn die Möglichkeit zu geben, einen Einblick in die Unterlagen zu nehmen.
- 7
Der gesamte Vorstand hat sich für eine gute Gestaltung des Festes einzusetzen. Vorschläge aus den öffentlichen Versammlungen hat er entgegenzunehmen und darüber zu beraten. Er hat während des Festes für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Aus diesem Grunde kann er für den Tag eine Versicherung abschließen und den Versicherungsbeitrag als Unkosten buchen.
- 8
Der Vorstand hat den Einkauf der Ware für das Fest zu tätigen. Grundsätzlich soll aber der Einkauf der Ware bei den ortsansässigen Geschäften erfolgen. Kartoffeln und Milch werden von den Bauern frei geliefert, bei dem das Fest stattfindet.
- 9
Als Vorstandsmitglied kann jeder Endelner Bürger gewählt werden, der das Nachbarrecht erworben hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Bei der Vorstandswahl ist zu berücksichtigen, dass die Vorstandsmitglieder auf die Einzelnen Ortsteile der Bauerschaft verteilt sind.
- 10
Teilnahmeberechtigt an dem Nachbarfest ist jeder Endelner Bürger, der sich das Nachbarrecht erworben und den Beitrag gezahlt hat. Voraussetzung ist auch, dass die Entlassung aus der Volksschule erfolgt ist.
- 11
Das Endelner Gebiet wird von folgenden Nachbarn begrenzt:
Im Norden durch den Neubau Böhmer, Sprenger und Elwermann; im Osten durch Hölker, Wessing; im Süden durch Töns, Heimung, Joh und Posten 16 und im Westen durch Westhoff und Schultjann.
- 12
Das Nachbarrecht gilt als erworben, wenn der Haushaltsvorstand einen einmaligen Einstand von 3 DM gezahlt hat. Alle ledigen Haushaltsangehörigen haben somit dieselben Rechte, ohne dass diese den einmaligen Einstand zahlen. Jeder Endelner Bürger, der also einen eigenen Haushalt gründet oder eine Ehe eingeht, sowie jeder neu hinzugezogene Haushalt hat den Einstand von 3 DM zu entrichten. Die Höhe des Einstandes kann alle 3 Jahre vom Vorstand neu festgesetzt werden. Wird von einem Ehepartner eine zweite Ehe eingegangen, so ist die Hälfte des festgesetzten Einstandes zu zahlen.
- 13
Das erworbene Nachbarrecht kommt zum Erliegen, wenn der Haushalt das EndeIner Gebiet verlässt. Der Haushaltsvorstand ist aber im ersten darauffolgenden Jahr noch zum Nachbarfest einzuladen, ohne dass der Einstand gezahlt wird.
Zusatz zu § 13
Die Von den früheren Vorständen unserer Nachbarschaft von jeher eingeladenen Haushaltsvorstände sollen auch weiterhin zum Nachbarfest eingeladen werden. Diese Haushaltsvorstände werden hiermit namentlich festgelegt: Elvermann, Heinrich Rhade, Einhaus, Josef Lembeck, Wöste, Franz Lembeck, Heitmann, Heinrich Lembeck, Giese, Hugo Lembeck, Burdenski, Adolf Lembeck, Breuer, Ferdinand Dorsten, Langenhorst, Heinrich Lembeck und Josef Loick Lembeck. Das Nachbarrecht dieser Haushaltsvorstände überträgt sich nicht auf die folgende Generation.
- 14
Die Einladung der Nachbarn zu dem Fest erfolgt durch einen von der öffentlichen Versammlung für 3 Jahre gewählten Gästebitter. Dieser hat spätestens 8 Tage vor dem Fest die eingezogenen Beträge bei dem I. Vorsitzenden abzuliefern und ihm die Zahl der Teilnehmer mitzuteilen. Der Gästebitter erhält eine Entschädigung Von 20 DM.
- 15
Sämtliche Buchunterlagen sowie der Stempel und die Satzungen sind beim 1. Vorsitzenden aufzubewahren und bleiben Eigentum der Nachbarschaft. Beim Wechsel des 1. Vorsitzenden sind diese gegen Namensunterschrift zu übergeben, und die Bescheinigung ist zu den Belegen zu nehmen.
- 16
Die aufgestellten Satzungen halten unbeschränkt ihre Gültigkeit und können nur in einer öffentlichen Versammlung mit 2/3 Mehrheit abgeändert werden. An der öffentlichen Versammlung müssen mindestens 20 Nachbarn teilnehmen.
- 17
Ein Kassenprüfer hat zweimal im Jahr die Unterlagen und den Barbestand zu prüfen.
Im Kassenbuch hat er die Prüfung sowie Beanstandungen unter Angabe des Tages zu bescheinigen.
- 19
Das Nachbarfest wird in der Reihenfolge bei folgenden Endelner Bauern gefeiert:
1) Hahne, Robert
2) Elvermann, Heinrich
3) Sondermann, Heinrich
4). Hahne, Johann
5) Forsthövel, Franz
6) Brömrne1, Johann
7) Paß, Wilhelm
8) Kerkmann, Bernhard
9) Hüls, Berrnhard
10) Einhaus, Johann
11) Hülsdünker, Uwe
Weitere, als diese unter I bis 11 aufgeführten Bauern können sich darum bewerben, dass das Nachbarfest bei ihnen gefeiert wird. Über den Antrag entscheidet eine öffentliche Versrammlung durch Stimmenmehrheit.
- 20
Die Haushaltsangehörigen des Bauern, bei dem das Fest gefeiert wird, zahlen ebenfalls den vollen Beirag. Dagegen sind die von dem betreffenden Haushaltsvorstand eingeladenen Verwandten vom Beitrag befreit. Ortsansässige Verwandte sind hiervon ausgeschlossen.
– Nachbarschaft –
ein Fundament des Zusammenlebens
Zu allen Zeiten wurde in Endeln auf eine gute Nachbarschaft geachtet. Diese Nachbarschaften sind uralt und reichen zurück bis in jene Tage, als sich erste Siedlungen bildeten, die nicht dem Schutz der Städte oder einer Ritterburg unterstanden. So stand man sich hilfreich zur Seite, nahm teil an Freud und Leid des Nachbarn. Es entstanden Rechte und Pflichten, die durch bestimmte Regeln geordnet waren. Diese Teilnahme am nachbarlichen Geschehen wurde nicht als Pflicht, sondern als “Recht” angesehen. Jeder hatte das Recht, die Hilfe und Teilnahme zu erweisen, die dieser von ihm erwarten konnte: “Nachbarrecht”.
Ungefragt wurde dem Nachbarn Hilfe und Anteilnahme geleistet. So ist es auch heute noch, im Zeitalter der Technisierung und des Telefons, der Nachbar, der in vielen unvorhergesehenen Situationen als erster Hilfe leisten kann. Als 1945 bei Bernhard Kerkmann der Stall brannte, standen die Nachbarn in der Reihe, um Eimer mit Wasser weiter- zugeben. So konnten sie das Wohnhaus retten, bevor die Feuerwehr eintraf.
Das ist nur ein Beispiel für viele Ereignisse, wo unentgeltlich Hilfe als selbstverständlich angesehen wird. Man könnte auch heute bei großen Erntearbeiten auf die gegenseitige nachbarschaftliche Hilfe gar nicht verzichten.
Aber auch bei freudigen Familienereignissen sind es die Nachbarn, die wichtige Dienste übernehmen. Dem kranken Nachbarn steht man hilfreich zur Seite, gemeinsam wird der Tote auf seinem letzten Weg begleitet, bestimmte Formalitäten werden den Angehörigen abgenommen. Die vergangenen Zeiten haben gezeigt, dass Einigkeit und echt nachbarschaftliches Zusammenhalten Garanten für ein friedliches Zusammenleben sind.
Dank an die Förderer der Nachbarschaft
Die Nachbarschaft Endeln dankt allen Helfern, Förderern und Gönnern für die freundliche Unterstützung zum Jubiläum.
Finanziell unterstützt wurde diese Festschrift durch nachfolgend aufgeführte Gruppen und Unternehmen:
Die Möbelwerkstatt, Röhling & Deiters, Tischlerei, Endelner Feld 14, 46286 Dorsten
Europa Garten, Martin & Barbara Risthaus, Endelner Feld 5, 46286 Dorsten
Peter Kopetzki, Kälte-Klima-Wärmepumpen, Endelner Feld 16, 46286 Dorsten
Raiffeisen Hohe Mark eG, Haus und Gartenmarkt, Am Sägewerk 77, 46286 Dorsten