Corona-Virus

Pressemitteilung: Kontaktverbot beschränkt auch Umzüge

Pressemitteilung der Stadt Dorsten – 23.03.2020 – 17.27 Uhr

Umsetzung des Kontaktverbots

Verordnung der Landesregierung beschränkt auch Umzüge

Wer in den nächsten Wochen einen Umzug plant, steht mit der am Sonntag erlassenen „Verordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ vor einigen Herausforderungen. Das wurde am Montag deutlich, weil zu diesem Thema etliche Fragen im Ordnungsamt und an der Hotline der Stadt Dorsten eingegangen sind.

Das Kontaktverbot ist in § 12 der Verordnung geregelt. Wörtlich heißt es dort:

„Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. Verwandte in gerader Linie, 2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.“

 

Für einen geplanten Umzug bedeutet dies folgende Möglichkeiten:

  • Die im Haushalt lebende Familie kann den Umzug bewältigen, auch wenn sie aus mehr als zwei Personen besteht. Sie darf allerdings keine externen Helfer (Freunde, Arbeitskollegen) dazunehmen.
  • Als Helfer erlaubt sind Verwandte „in gerader Linie“, das heißt Eltern, Kinder und Geschwister dürfen mit anpacken, auch wenn sie nicht in dem Haushalt leben, der umzieht.
  • Ein Bewohner aus dem Haushalt darf den Umzug mit einem externen Helfer (Freund o.ä.) erledigen.
  • Zwei Externe dürfen den Umzug für einen Dritten erledigen, wenn dieser nicht zugegen ist. Dies könnte z.B. eine Lösung sein für Menschen mit Einschränkungen (Krankheit, Alter), die selbst keine Möbel schleppen, aber zwei Helfer mobilisieren können.
  • Ein Umzugsunternehmen kann laut Verordnung beauftragt werden. Dabei müssen allerdings Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

Wer einen unaufschiebbaren Umzug zu diesen Bedingungen nicht bewältigen kann, sende bitte einen formlosen Antrag an ordnungsamt@dorsten.de Darin ist zu erklären, warum der Umzug nicht verschoben werden kann (ggf. Kündigungsschreiben für die alte Wohnung und Mietvertrag für die neue Wohnung als Scan beifügen), erläutern, warum keine der beschriebenen Szenarien greift und eine Telefonnummer mitteilen, unter der weitere Absprachen möglich sind.

Der Stadt Dorsten ist bewusst, dass die Regelungen im Alltag viele Schwierigkeiten bedeuten. Allerdings sind jetzt alle Bürgerinnen und Bürger gefordert, die Einschränkungen zum Schutz vor Infektionen zu akzeptieren und im Einzelfall Lösungen zu finden, die mit diesen Grundsätzen vereinbar sind.

Wie in allen Situationen, in denen Menschen unvermeidbar in Kontakt miteinander treten müssen, gilt auch bei Umzügen: Bitte beachten Sie die grundlegenden Regeln zum Infektionsschutz. Wo immer möglich, Abstand zueinander halten (ideal zwei Meter), regelmäßig Hände waschen, in die Armbeuge niesen  oder husten. Mit diesen Maßnahmen schützen Sie nicht nur sich selbst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus. Sie müssen immer bedenken, dass Sie unbemerkt auch selbst infiziert sein und die Infektion weitertragen könnten. Wer diese Regeln einhält, schützt also nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

23.03.2020 – Ludger Böhne (Pressesprecher der Stadt Dorsten)

 

Lembeck.de F.L.

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