Stadt Dorsten

Sturmwarnung für Sonntag / Montag – Stadt berät über Schulschließungen

Fotomontage aus Facebook

Raum Dorsten – “Fällt am Montag die Schule aus?” – Diese Frage stellen sich aktuell viele Eltern nach der aktuellen Sturm- & Orkanwarnung in Dorsten.

Hier die wichtigsten Information vorab:

“Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (9. Februar) auf Montag (10. Februar) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Für viele Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg daher schwierig werden. Ein solcher zu erwartender Sturm ist ein plötzlich eintretendes Wetterextrem und kann Grund für ein Fehlen in der Schule sein. Dennoch gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) grundsätzlich erst einmal die Schulpflicht”, so schreibt die Bezirksregierung Münster:

https://www.bezreg-muenster.de/…/glatteis_schnee…/index.html

Wir werden am heutigen Samstag gemeinsam beraten und uns mit den zuständigen Schulleitungen abstimmen.

Unabhängig von der jeweiligen Entscheidung der Schulleitung, ob Unterricht an der Schule ausfällt, gilt aber:

1) Die Eltern entscheiden eigenverantwortlich, ob der Schulweg zumutbar ist, auch wenn Unterricht an der Schule stattfindet.

“Eltern entscheiden für ihre Kinder
In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren. Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.”
(Bezirksregierung Münster)

2) Auch wenn der Unterricht an einer Schule ausfällt, muss die Schule sicherstellen, dass Kinder, die sich auf den Weg zur Schule gemacht haben, dennoch betreut und beaufsichtigt werden. Das ist sehr wichtig für berufstätige Eltern.

“Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, muss auch im Falle einer Schulschließung gewährleistet sein. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden.”
(Bezirksregierung Münster)

Die Stadt Dorsten wird heute ab 15 Uhr und morgen auf der Internetseite www.dorsten.de aktuell informieren. Eine Abstimmung mit den Schulleitungen findet in den nächsten Stunden statt.

08.02.2020 – Bürgermeister Tobias Stockhoff / Stadt Dorsten

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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