Lembeck allgemein

Tödlicher Moment der Achtlosigkeit

Lembeck – Eine winzige Nachlässigkeit eines Paketdienstfahrers führte im Mai 2005 zum Unfalltod einer Radfahrerin in Lembeck. “Ordnungswidrigkeit mit fürchterlichen Folgen” nannte Richterin Regine Heinz die als fahrlässige Tötung angeklagte Straftat.

Im Urteil würdigte das Schöffengericht denn auch das aus Sicht der Strafprozessordnung begangene “Erfolgsunrecht”, wenngleich das “Handlungsunrecht” des Mannes als äußert gering eingestuft wurde. Für Nichtjuristen stellt sich der Sachverhalt schlicht und ergreifend dar: Kleine Ursache, große Wirkung!

Tatsächlich hatte der 50-Jährige aus Hünxe nur vergessen, nach einem Auslieferungs-Zwischenstopp an einer Lembecker Apotheke den rechten Blinker bei der Weiterfahrt abzuschalten. So kam es zu der tödlichen Begegnung zwischen Sprinter und Radfahrerin auf der Wulfener Straße in Höhe der Straße Am Pastorat/Bodelschwinghweg.

Der Paketdienstfahrer war gerade mit zulässiger Geschwindigkeit unterwegs, als die Frau die Wulfener Straße vom Pastorat aus in Richtung Bodelschwinghstraße zu überqueren versuchte. Wohl bemerkte die Radlerin laut Aussage einer Zeugin den Sprinter; weil aber dessen rechter Blinker aufleuchtete, ging sie davon aus, dass der Wagen nach rechts ins Pastorat abbiegen werde. So kollidierten der Transporter und die Radfahrerin im Kreuzungsbereich. Unglücklicherweise stürzte die Frau zudem noch mit dem Kopf voran auf einen Poller und zog sich dabei die tödlichen Verletzungen zu.

Dem Auslieferungsfahrer tat das schreckliche Unglück auch gestern noch sichtbar leid, wenngleich er seine Bestürzung nicht so recht in Worte zu fassen vermochte. “Ich habe nicht gemerkt, dass der Blinker noch an war. Normalerweise geht der beim Einschlagen des Lenkrades wieder aus”, sagte er.

Knapp bei Kasse

Seine “Ordnungswidrigkeit mit fürchterlichen Folgen” wollte Richterin Heinz zunächst nicht als fahrlässige Tötung geahndet wissen. Da der Paketdienstfahrer aber klamm bei Kasse ist, einigten sich alle Parteien auf ein für den Angeklagten kostengünstigeres Urteil. Er muss 60 Tagessätze à 30 Euro abstottern. Und kassiert sieben Punkte in der Flensburger Sündenkartei. Die Punkte kann der Mann verkraften. Hat er sich doch bislang noch keinen Verkehrsverstoß zu Schulden kommen lassen. – eng

14. September 2006 | Quelle: Dorstener Zeitung

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