Gewerbegebiete

Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck-West – 2. Änderung und Erweiterung“

Pressedienst der Stadt Dorsten – 09.09.2020

Öffentliche Auslegung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck-West – 2. Änderung und Erweiterung“

Gewerbegebiet Lembeck

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Durch den Straßenendausbau im Gewerbegebiet Lembeck West werden neben dem motorisierten Verkehr auch die öffentlichen Räume des ruhenden Verkehrs sowie die Flächen für den Fußgänger klar gegliedert und für ein sicheres Schulwegenetz dauerhaft ausgebaut. In diesem Kontext soll das bisher ungeordnete und zum Teil auch nicht verkehrssichere Parken durch verkehrsbehördliche Reglementierung zukünftig deutlich eingeschränkt werden. Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck  Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden zeitgemäß  erweitert. Der Parkplatz wird nicht beschrankt und ist nur für PKW zulässig.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche des künftigen Parkplatzes als Schutz – und Trenngrün im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Für die westliche Hälfte des zukünftigen Parkplatzes (Flurstück 91) wird die Anpflanzung von Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bereich erhöht. Hier entsteht eine Aufwertung der jetzigen Situation im Sinne eines Schutz- und Trenngrüns in Richtung der Wohnbebauung.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Bereich der 2. Änderung und Erweiterung liegt im Stadtteil Dorsten Lembeck am westlichen Rand des Gewerbegebietes Lembeck West westlich der Straße Am Sägewerk und an der Stichstraße der Straße Am Sägewerk.

Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom     15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung einsehbar. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planungsbeteiligung abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

PDF 1. Übersichtsplan

PDF 2. Übersichtsplan 2 Naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche

PDF 3. Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan

PDF 4. Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan

PDF 5. Plankopf

PDF 6. Planzeichnung – verkleinert auf A 4

PDF 7. Zeichenerklärung

PDF 8. Textliche Festsetzungen

PDF 9. Hinweise

PDF 10. Vorentwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil

PDF 11. Vorentwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

Folgende umweltbezogene Informationen sind bereits verfügbar:

Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
11 Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht ILS Essen GmbH
Frankenstr. 332
45133 Essen
Umweltauswirkungen der Planung, Bewertung der Umweltauswirkungen
12 Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe I Heller + Kalka Landschaftsarchitekten
FPG Freiraum-Planung & Gestaltung
Flottmannstraße 71
44625 Herne
Artenschutz
artenschutzrechtliche
Prüfung
13 Ermittlung / Darstellung der Umweltauswirkungen Heller + Kalka Landschaftsarchitekten
FPG Freiraum-Planung & Gestaltung
Flottmannstraße 71
44625 Herne
Schutzgüter
– Mensch
– Boden
– Wasser
– Pflanzen und Tiere
– Klima/Luft
– Landschaft
– Kultur- und Sachgüter
sowie „Wechselwirkung“
14 SCHALLTECHNISCHES
GUTACHTEN
– Immissionsprognose
Richters & Hüls
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft
und Immissionsschutz
Erhardtstraße 9
48683 Ahaus
Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen gemäß DIN 18005-1 und TA Lärm

Corona-Schutzmaßnahmen:

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link http://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Bürgermeister

i.V.

 
Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

 

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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