Schutzverordnung
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Sep- 2020 -30 SeptemberCorona-Virus
Private Feiern müssen ab dem 1. Oktober angemeldet werden
Pressedienst Stadt Dorsten – 30.09.2020 Private Feiern müssen ab dem 1. Oktober angemeldet werden E-Mail mit Tag, Ort, Zahl der Gäste und Ansprechpartner an corona.hotline@dorsten.de Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes enthält eine wichtige Neuregelung: Private Feiern in öffentlichen und / oder angemieteten Räumen (dazu zählen Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen) ab 50 Personen müssen drei Werktage vor dem Termin beim…
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Mai- 2020 -29 MaiCorona-Virus
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen ab 30. Mai 2020
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW
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4 Mai