Feiern

  • Sep- 2020 -
    30 September
    Corona-Virus

    Private Feiern müssen ab dem 1. Oktober angemeldet werden

    Pressedienst Stadt Dorsten – 30.09.2020 Private Feiern müssen ab dem 1. Oktober angemeldet werden E-Mail mit Tag, Ort, Zahl der Gäste und Ansprechpartner an corona.hotline@dorsten.de Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes enthält eine wichtige Neuregelung: Private Feiern in öffentlichen und / oder angemieteten  Räumen (dazu zählen Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen) ab 50 Personen müssen drei Werktage vor dem Termin beim…

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