Bundesregierung

  • Dez- 2020 -
    13 Dezember
    Corona-VirusLockdown

    Der Lockdown ab Mittwoch im Wortlaut

    Die verschärfte Verordnung tritt ab Mittwoch 16.12.2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 10.01.2021. Folgender Handel darf weiterhin aktiv bleiben: Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkten von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege…

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