Dorsten / Lembeck – Nicht alles, was im letztem Jahr zu Schützenfest erlaubt war, ist aktuell möglich. Bürgermeister benennt aktuelle Unklarheiten.
Die Inzidenzstufe 3 – gilt für den Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Dorsten weiterhin bis mindestens einschließlich Dienstag (01.06.2021). Anbei die wichtigsten Regelungen, die aktuell immer wieder nachgefragt werden.
Vorab, da es sehr viele Nachfragen gibt, möchte ich klarstellen, dass aktuell private Feiern & Partys im öffentlichen Raum (Gastronomie) wie im privaten Raum (z. B. Garten) weiterhin NICHT zulässig sind.
Auch die Öffnung der Innengastronomie ist aktuell NICHT zulässig.
In der Außengastronomie müssen an den jeweiligen Tischen ist § 4 der Coronaschutzverordnung zu beachten. Insbesondere ist hier Absätze 2 und 3 zu beachten.
(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zulässig:
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
2. beim Zusammentreffen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,
3. bei einem Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände,
…
=> Das Treffen von z. B. 5 Freundinnen oder Freunden aus fünf Haushalten ist grundsätzlich NICHT zulässig, weder in der Gastronomie noch im Garten.
Die Ordnungsämter in den Städten und Kreisen haben gestern bei schweren Verstößen bereits erste Bußgeldverfahren eingeleitet.
Weitere Informationen findet man hier in der Spalte “Stufe 3”:
https://www.dorsten.de/Corona/Stufen.asp
Coronaschutzverordnung des Landes NRW (ab 28.05.2021):
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf
29.05.2021 – Stadt Dorsten – Bürgermeister Tobias Stockhoff