Corona-Virus

Presseinformation der Stadt zur „Masken-Pflicht“

Pressedienst der Stadt Dorsten – 27.04.2020 – 15.22 Uhr

 „Masken-Pflicht“

Im medizinischen Bereich sind besondere Anforderungen zu beachten

Stadt stellt Hinweise zu Gebrauch und Pflege von Masken zur Verfügung

Welche Maske ist die richtige für welchen Zweck? Dies ist eine Frage, die am Montag mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung an die Stadt herangetragen wurde.

Das Land spricht in der Verordnung bei der Verwendung für Alltagszwecke (Einkauf, ÖPNV, Besuch auf dem Wochenmarkt, Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Handwerks) von „Mund-Nase-Bedeckung“, die auch ein Schal oder ein Tuch sein kann. Dies hilft im Alltag, um beim Sprechen mikroskopische Tröpfchen „einzufangen“, die die Viren verbreiten könnten und trägt so dazu bei, dass alle Menschen sich gegenseitig vor dem Infektionsrisiko schützen.

Denn der aus Stoff gefertigte und wiederverwendbare Behelfs-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) schützt die Person gegenüber. Er ist ein Zeichen des Respekts vor der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit unserer Mitmenschen.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen eine höhere Schutzwirkung erforderlich ist und in denen der Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“) getragen werden sollte. Gerade in Bereichen der Medizin und Pflege (z. B. Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, usw.) sollte daher ein solcher medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowohl vom Patienten wie auch vom Therapeuten getragen werden.

Bei diesem medizinischen Mund-Nasen-Schutz ist die Gefahr der falschen Verwendung deutlich geringer als beim wiederverwendbaren BMNS. Der Patient wird ihn in aller Regel nur einmal tragen, medizinisches Fachpersonal weiß, wie solche Masken ressourcenschonend korrekt und mehrfach verwendet werden können.

„Es sollte in unserem Interesse liegen, dass wir gerade die Menschen schützen, die für uns in Pflege- und Gesundheitsberufen arbeiten“, sagt Bürgermeister Tobias Stockhoff.

27.04.2020 – Ludger Böhne (Pressesprecher der Stadt Dorsten)

 

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