Dorsten / Lembeck – Unrechtmäßig kassierte ein ehemaliger Pizzeria-Betreiber, der auch einen Hausmeisterservice anbot, insgesamt 32.700 € Sozialhilfe. So berichtet heute die Dorstener Zeitung in ihrer Onlineausgabe.
Am 03. Oktober 2018 eröffnete der Angeklagte eine Pizzeria in Lembeck, die er nach dem Vornamen seiner Frau nannte. Vorher, im Jahr 2017 meldete der 58-jährige einen Hausmeisterservice beim Gewerbeamt an. Dummerweise hatte er beide gewerblichen Tätigkeiten nicht dem Jobcenter mitgeteilt und so kassierte er unberechtigt in der Zeit seiner gewerblichen Tätigkeit insgesamt 32.700 €.
Wegen Sozialbetrug musste sich der in Lembeck lebende Angeklagte am Mittwoch am Dorstener Schöffengericht verantworten, wo er nur durch seinen Anwalt vertreten wurde und verurteilt wurde.
Ein Jahr auf Bewährung trotz 24 Vorstrafen
Sozialhilfe erhält zurzeit weder der Angeklagte noch seine Frau und Kinder. Obwohl er einen neuen Job hat, stehen jegliche Rückzahlungen noch aus und obwohl insgesamt 24 Vorstrafen im Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte auf sein Konto gehen, erhielt er am Mittwoch lediglich ein Jahr auf Bewährung. Begründet wurde die milde Strafe damit, dass er im Job die Schulden besser abbezahlen kann, als den Steuerzahler zu belasten.
12.10.2020 Lembeck.de (F.L.) & Dorstener Zeitung