Ordnungsdienst auf Schwerpunktstreife

Ordnungsdienst auf Schwerpunktstreife

KOD-Streifengänge in Östrich und Deuten

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche, vom 29. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026, verstärkt in den Stadtteilen Östrich und Deuten unterwegs sein.

Im Rahmen der Streifen- und Kontrollgänge nehmen die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes insbesondere folgende Themen in den Blick:

  • Parkverstöße (ruhender Verkehr, z. B. Falschparken)

  • Illegale Müllentsorgung

  • Verstöße im Zusammenhang mit der Hundehaltung (z. B. Hundekot)

Darüber hinaus werden bei Bedarf Feststellungen für andere Fachbereiche getroffen und an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. An zwei Tagen in der Woche finden jedoch zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den genannten Stadtteilen statt.


Kontrollen zum Thema „Hundekot“

Im Bereich der Hundehaltung werden unter anderem folgende Verstöße kontrolliert:

  • Nichtmitführen eines Kotbeutels
    Regelsatz: 25 Euro Bußgeld

  • Mitführen von Hunden auf Spielplätzen (verboten)
    Regelsatz: 40 bis 90 Euro Bußgeld

  • Liegenlassen von Hundekot

    • Grünanlagen: 100 Euro

    • Gehwege: 125 Euro

    • Spielplätze: 300 Euro

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholungsverstößen auch höher ausfallen.


Wichtige Informationen zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)

Reguläre Dienstzeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Erreichbarkeit:

Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden statt.

Wichtig:
Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer.


Notfälle und Straftaten

Bitte wenden Sie sich bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des KOD an:

  • Polizei Dorsten: 02362 6012531

  • Notruf Polizei: 110

  • Feuerwehr / Rettungsdienst: 112

Für die strafrechtliche Verfolgung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (z. B. Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) ist grundsätzlich die Polizei zuständig.

Die Polizei übernimmt zudem die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn andere Behörden – etwa außerhalb der Dienstzeiten – nicht rechtzeitig tätig werden können (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 PolG NRW). Dazu zählen beispielsweise auch Fälle akuter nächtlicher Lärmbelästigung.

Ist der Verursacher bekannt, kann der Vorfall auch nachträglich per E-Mail an ordnungsamt@dorsten.de gemeldet werden. So wird die Polizei entlastet, und das Ordnungsamt kann im Nachgang tätig werden, um erneute vermeidbare Belästigungen zu verhindern.