Die neue Coronaschutzverordnung und die neuen Hygieneregeln stehen jetzt fest:
Coronaschutzverordnung gültig ab 11.05.2020:
Hygienevorgaben (Gastronomie, Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen), Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre, Massage/Massagestudios sowie Fitnessstudios):
Weitere Informationen folgen heute im Laufe des Tages auch auf www.dorsten.de.
09.05.2020 – Bürgermeister Tobias Stockhoff