Lembeck allgemein

Nach Kritik von Kundin: NWB nimmt zu Vorwürfen Stellung

LEMBECK Verspätungen, Zugausfall, ungerechtfertigte Mahngebühren: Eine Lembeckerin hatte zuletzt schwere Vorwürfe gegenüber der Nordwestbahn erhoben (wir berichteten). Das Unternehmen nimmt nach gründlicher Prüfung Stellung. Fazit: Viele Kritikpunkte werden widerlegt oder relativiert.

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Foto: Guido Bludau

Die Bahnnutzerin aus Lembeck hatte kritisiert, dass der „Coesfelder“ auch im September und Oktober samstags und montags häufig Verspätungen gehabt habe und am 13. Oktober einmal sogar komplett ausgefallen sei. Außerdem berichtete sie über Negativ-Erfahrungen mit der Bahn, die jedoch teilweise bis zu fünf Jahren zurücklagen.


Den Vorwurf, der fahrplanmäßig um 7:39 Uhr in Lembeck eintreffende Zug sei am Samstag komplett ausgefallen, trifft nach NWB-Ermittlungen nicht zu: „Der Zug hatte allerdings fast 20 Minuten Verspätung, vielleicht hat das zu dem Irrtum geführt.“

Die Information durch Dritte, in der Vergangenheit (das exakte Datum war nicht bekannt) sei ein Zug ausgefallen, weil der Zugführer verschlafen habe, ist nach dem Fakten-Check der NWB schlicht falsch: „Wir sind mit allen Zugführern vernetzt und prüfen 45 Minuten vor dem Start deren Einsatzbereitschaft. Hat ein Mitarbeiter kurzfristig gesundheitliche Probleme oder einen Unfall, dann erklärt die NWB die Verzögerung grundsätzlich mit „betrieblichen Gründen“. Dass der Zugführer verschlafen habe, könne nur ein Außenstehender flapsig-spekulativ geäußert haben.

Nach NWB-Aktenlage hat sich auch das Nachspiel wegen Fahrens ohne Fahrschein anders zugetragen, als es die Betroffene in Erinnerung hat. Kein Wunder: Die Sache hat sich schon 2007 abgespielt. Weil sie, so die NWB, „wegen eines angeblich defekten Automaten ohne Ticket in den Zug eingestiegen war und dort auf den Schaffner wartete, statt auf ihn zuzugehen, sei am 13. Oktober eine Zahlungsaufforderung über 40 Euro zugestellt worden. Das zwischenzeitlich von der Kundin eingezahlte Fahrgeld von rund vier Euro sei in den NWB-Buchungs-Unterlagen nicht zu finden. Nach einer weiteren Mahnung habe die Kundin dann inklusive Mahngebühr im Januar 2008 55 Euro überwiesen, nicht 139 Euro, wie sie es im Gedächtnis hat. NWB-Sprecher Timo Kerßenfischer: „Es hat keinen weiteren Schriftverkehr und keinen Einspruch gegeben, die Kundin hat sich nie direkt an uns gewandt, um den Vorgang zu erläutern.“

Dass die Kundin auf dem Bahnsteig stehen gelassen wurde, nachdem sie vergeblich versucht hatte, in den Fahrrad-Waggon einzusteigen, dessen Tür defekt war, sei bedauerlich, aber mit Sicherheit keine Böswilligkeit des Zugführers gewesen: „Vielleicht war der Bahnsteig zu voll und nicht richtig einzusehen. Oder er hat geglaubt, die Radfahrerin sei gerade ausgestiegen.“
Quelle: Dorstener Zeitung (Klaus-Dieter Krause)

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