Satzung

Der Chor hat aufgrund seiner Struktur natürlich auch 2 Satzungen.
Zudem gibt es eine Zusatzvereinbarung, die das Zusammenspiel der 2 Vereine regelt.

Der Kirchenchor hat, wie wahrscheinlich die meisten Kirchenchöre keine eigenständig verfasste Satzung, sondern es gilt die Satzung der Diözese, in diesem Fall der zuständigen Diözese Münster.
Satzung für den Kirchenchor St. Laurentius Lembeck

Im Jahr 2013 wurde die Satzung des MGV „Frohsinn“ letzmalig den obrigen gegebenheiten angepasst. Grund war die u.a. Umstrukturierung des Deutschen Sängerbundes in den Deutschen Chorverband.
Satzung MGV „Frohsinn“ Lembeck

Die Zusatzvereinbarung beider Lembecker Männerchör
Zusatzvereinbarung Kirchenchor – MGV