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Pressemitteilung: Hinweise für Speisewirtschaften

Pressemitteilung der Stadt Dorsten – 18.03.2020 – 18.34 Uhr

Hinweise für Speisewirtschaften

Zum Download / PDF unten

Auflagen für Restaurants und Imbissbetriebe

Formular zur Registrierung von Gästen

Inbesondere die angeordneten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Speisewirtschaften haben am Mittwoch zu vielen Anfragen sowohl von Geschäftsinhabern wie auch von Kunden geführt.

Die Stadt Dorsten hat die Auflagen für den Verkauf von Speisen auf einem Infoblatt zusammengefasst, das auf der Internetseite www.dorsten.de (oben auf der Startseite im Top-Thema „Hinweise für Speisewirtschaften“) heruntergeladen werden kann.

Dort steht auch das Formular zum Download bereit, mit dem alle Gäste registriert werden müssen.

Restaurants Hinweiszettel Auflagen

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