DSGVO: Viele, auch Lembecker Firmen, riskieren teure Abmahnungen

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Lembeck – Die Auftragsbücher sind voll und für Grundsätzliches ist kaum Zeit. Wer bis nächste Woche Freitag (25.05.2018) seine Firmen- und Vereinshomepage nicht an den aktuellen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) angepasst hat, darf im Zuge einer folgenden Abmahnwelle tief in die Tasche greifen.

DSGVOWenn man sich alleine nur die Lembecker Firmenhomepages ansieht, fällt auf, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen bis heute die geforderten Datenschutzbestimmungen falsch, unvollständig oder überhaupt nicht umgesetzt haben. Dabei ist höchste Eile geboten. Das Datenschutzgesetzt (DSGVO) tritt nicht plötzlich in Kraft, sondern besteht seit rund 2 Jahren und die Frist zur Umsetzung endet am Freitag, dem 25. Mai 2018.

Einige Punkte aus dem umfassenden Gesetz sind:

Eine ausführliche Datenschutzerklärung muss den Homepagebesucher darüber informieren, welche Daten seines Besuches und bei Kontaktaufnahme gespeichert werden.

Bei Verwendung von Kontaktformularen muss die Homepage zwingend verschlüsselt sein, also auf https:// umgestellt  (SSL-Verschlüsselung).

Es gehört zum guten Ton, dass ein Webdesigner seine Kunden rechtzeitig auf die erforderlichen Änderungen hinweist. Verantwortlich ist und bleibt aber der Firmeninhaber als Betreiber der Homepage.

Weitere Infos zum Datenschutz gibt es u.a. hier:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/dsgvo/7297860.html

 

17.05.2018 – Lembecker.de – Frank Langenhorst

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