Lembeck allgemein

Gerichtsentscheidung: Avia & McDonalds Verlierer des Kartoffelkrieges?

Dorsten / Lembeck – Hat das Urteil so Bestand, dann könnte daran das gesamte McDonald”s/Avia-Projekt im Endelner Feld an der A 31 scheitern. Denn ein Schnell-Imbiss an der Autobahn ist unrentabel, wenn ihn nach 22 Uhr weder PKW noch LKW ansteuern dürfen.

Entsprechend geschockt war Bürgermeister Lütkenhorst, als er gestern die Urteilsbegründung las: “Ich weiß nicht, was man vor einer Baugenehmigung noch tun soll. Wir haben den renommiertesten Lärmschutzgutachter beauftragt, dessen Resultate zusätzlich vom TÜV überprüfen lassen und wurden vor Gericht vom bekanntesten Fachanwalt vertreten.” – kdk

Keine Hamburger nach 22 Uhr

Mc Donald´s darf sein geplantes Schnellimbiss-Lokal an der Straße “Endelner Feld” vorerst nachts zwischen 22 und 3 Uhr nur noch eingeschränkt nutzen. Allenfalls Fußgänger dürfen in dieser Zeit noch auf das Grundstück kommen, besagt ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen.

Eine Nachbarin hatte das Verfahren angestrengt gegen die Stadt. Ihr Ziel war es jedoch, das Restaurant komplett zu verhindern. Das Lokal mit Autoschalter, Außenterrasse und PKW-Parkplätze empfindet sie als starke Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität. Doch sie unterlag zu drei Viertel. Lediglich bezüglich der Nutzung zwischen 22 und 3 Uhr nachts hob das Gericht die Baugenehmigung der Stadt auf. Der Rest der Kosten wurden gleichteilig auf Stadt und Mc Donald´s verteilt.

Die Hauptklage, so die Richter, sei derzeit noch als offen anzusehen. Währen der Nachtzeit überwiege aber das Interesse der Nachbarin. Es sei zweifelhaft, ob die Stadt bzw. Mc Donald´s genügend Rücksichtnahme übten.

Die Grundstücke lägen in einem reinen Wohngebiet. Dort müssten Lärmwerte von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts eingehalten werden. Ob die Geräusche am Wohnhaus der Betroffenen diese Werte überträfen, sei offen, weil es etwa 260 Meter entfernt sei.

Ein Gutachter habe nachts 33,3 dB(A) ermittelt. Dennoch gab es Zweifel des Gerichts, ob 35 dB(A) eingehalten werden könnten, denn das Gutachten weise einige Mängel auf. So seien die Geräusche der Außengastronomie nicht ausreichend berücksichtigt. Bei der Bewertung der Parkplatz-Situation hatte die Kammer ebenfalls Bedenken.

Den Richtern fehlten konkrete Maßnahmen gegen ihre Bedenken. So muss das Bauvorhaben, was den Tages- wie Nachtbetrieb angeht, im Hauptverfahren überprüft werden. Das kann ein oder zwei Jahre dauern, wenn Stadt bzw. Mc Donald´s nicht in einem (Eil-)Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg haben sollten. AZ.: 10 L 1765/05 – Franz Wilmsen

19. Januar 2006 | Quelle: Dorstener Zeitung

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