Lembeck allgemein

Gericht erlaubt Hausbau in Lembeck nicht

DORSTEN Bittere Niederlage für einen Dorstener vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Jahrzehntelang waren er und seine Frau davon ausgegangen, dass sie auf ihrem Grundstück in der Nähe von Lembeck ein Haus für ihren Sohn bauen können – doch daraus wird jetzt nichts.

„Ich bin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden“, sagte der Senior nach dem Prozess. Zusammen mit seiner Frau hatte er gegen die Stadt Dorsten geklagt, weil die Verwaltung dem Ehepaar keine Baugenehmigung erteilt hatte. Selbst der Vorsitzende Richter konnte die große Enttäuschung des Mannes verstehen: „An Ihrer Stelle würde ich mich auch schwarz ärgern“, sagte er.

Stadt lehnte Baugenehmigung ab

Die Vorgeschichte: Das Ehepaar hatte in den 60er Jahren ein Haus bei Lembeck gebaut, umgeben von Wiesen, Äckern und Bauernhöfen. In ihrer Straße bauten weitere Nachbarn, und auch das Ehepaar hatte vor, irgendwann einmal für den Sohn ein Einfamilienhaus nebenan zu errichten. Als sie vor drei Jahren bei der Stadt eine Genehmigung für den Bau beantragten, lehnte diese ab: Weil sie befürchtete, dass der Druck zunehme, dort weitere Bebauung zuzulassen. Dagegen richtete sich jetzt die Klage.
Doch das Gericht sah die Lage zumindest rein rechtlich wie die Stadt: Da das Grundstück im Außenbereich ohne Bebauungsplan liege, sei eine Bebauung nur sehr eingeschränkt möglich. Denn: „Es besteht die Gefahr, dass dieser Bau dann Vorbildfunktion hat – und weitere Gebäude sind städtebaulich nicht wünschenswert.“

Keine Rechtsgleichheit im Unrecht

Der Grundstücksbesitzer konterte: „Aber auf dem Nachbargrundstück durfte doch auch gebaut werden.“ Die Genehmigungen für dieses Haus hatte die Stadt vor vielen Jahren erteilt – widerrechtlich, wie der Vorsitzende Richter bestätigte. Jedoch: „Es gibt keine Rechtsgleichheit im Unrecht.“ Nur weil diese Genehmigung fälschlicherweise erteilt wurde, könne man nicht so weiter verfahren.
Die Kammer wies die Klage der Dorstener ab – der Vorsitzende Richter richtete jedoch noch ein paar deutliche Worte an die Stadt: „Diesen Fall hätten Sie auch anders regeln können – an anderer Stelle machen Sie Bebauungspläne.“

Quelle: Dorstener Zeitung

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