Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende
(Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) In der ab dem 19. September 2020 geltenden Fassung
Zum Blättern (Seitenwechsel) bitte auf die Pfeile (rauf & runter) im grauen Balken (oben und/oder unten) klicken. Zur größeren Vollbildansicht bitte auf den rechten Knopf mit den 4 Pfeilen, rechts im grauen Balken klicken. Zurück zur Normalansicht gerät man mit der “Esc-Taste” oben links auf eurer PC-Tastatur.
coronaeinrvo_ab_19.09.2020