Blaulichtreport

Urteil: 17-jähriger Sextäter muss in die Psychiatrie

Lembeck / Dorsten – Der unheimliche Sextäter von Lembeck ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Jugendpsychiatrie eingewiesen worden. Er hat das Urteil des Essener Landgerichts bereits akzeptiert. Nach Ansicht der Richter leidet der 17-jährige Auszubildende unter einer schweren psychischen Erkrankung.

Teilweise habe er sich deshalb nicht mehr voll unter Kontrolle gehabt. Ernsthafter Warnsignale hatte es aber wohl nicht gegeben. Am Rande des nicht-öffentlichen Prozesses wurde der Angeklagte als völlig angepasst und zuverlässig beschrieben. Sein bisheriger Lebensweg sei völlig unproblematisch gewesen.

Er habe seinen Realschulabschluss gemacht, dann eine Ausbildung begonnen. Was aber wohl lange niemand merkte: Der Jugendliche geriet innerlich immer weiter unter Druck. Er habe das Gefühl gehabt, dass man mit ihm alles machen könne, hieß es am Dienstag. Deshalb sei es immer wieder zu Ausbrüchen gekommen, bei denen er selber Macht ausleben wollte.

Der Angeklagte hatte im Sommer und Herbst vergangenen Jahres gleich eine ganze Reihe von Frauen in Angst und Schrecken versetzt. Er fuhr auf einem Motorroller zwischen Lembeck und Rhade hin und her, kniff seine Opfer ins Gesäß, berührte sie unsittlich. Am schwersten traf es eine 30-jährige Spaziergängerin. Sie hatte der Angeklagte regelrecht angefallen. Das Urteil lautet auf versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung.

Geständnis abgelegt

Im Prozess hatte der 17-Jährige ein Geständnis abgelegt. Die Richter sind jedoch überzeugt, dass es die sexuellen Übergriffe ohne die psychische Erkrankung des Angeklagten nicht gegeben hätte. Und fest steht offenbar auch: Selbst verschuldet ist die Krankheit nicht. Es gab keine Hinweise auf Drogen- und Alkoholmissbrauch.
Wie lange die Behandlung in der Psychiatrie dauern wird, ist ungewiss.

Doch die Aussichten sind offenbar gut. Auch deshalb haben die Essener Richter davon abgesehen, parallel auch eine Haftstrafe zu verhängen. Sie sind überzeugt, dass für den 17-Jährigen nach dem Klinikaufenthalt keine weiteren erzieherischen Maßnahmen (nur darum geht es im Jugendstrafrecht) mehr erforderlich sind.

Quelle: Dorstener Zeitung (Jörn Hartwich)

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