Der Bebauungsplan Dorsten Lembeck Nr. 3 „Stuvenberg – Ost” soll aus Rechtssicherheitsgründen aufgehoben werden, da die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr den ursprünglichen planerischen Vorgaben entsprechen.
Gleichzeitig wird den Grundstückseigentümern eine größere Gestaltungsfreiheit eingeräumt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Planunterlagen in der Zeit vom 16. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2009 im Rathaus, der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten (im 2. OG) während der Dienststunden eingesehen werden. Stellungnahmen zu dieser Bebauungsplanänderung können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt vorgebracht werden.
Quelle: WAZ