Stadt Dorsten

Pleite-Stadt Dorsten: Bürger sauer über erneute Erhöhung der Grundbesitzabgaben

DORSTEN – Kein Geld mehr für wichtige Grundleistungen wie Streudienste, Schulbusse und Straßenreparaturen, doch der Bürger wird trotzdem immer mehr zur Kasse gebeten. Die Stadtverwaltung verschickt seit Donnerstag die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für 2013. Neben der Erhöhung der Grundsteuern gibt es weitere Änderungen.

geldUm Kosten für den Druck und das Porto einzusparen, gelten Abgabenbescheide, mit denen ausschließlich die Grundsteuern A oder B erhoben werden, ab 2013 auch für die Folgejahre, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Virtuelles Rathaus

Dem Sparstift sei auch der Druck der Erläuterungen zu den Grundbesitzabgaben zum Opfer gefallen. Nähere Informationen zu dem Bescheid könnten aber noch im Internet auf der Seite Verwaltung und Service – virtuelles Rathaus – Grundbesitzabgabenbescheid – abgerufen werden.

Die für 2013 vorgesehenen Steuererhöhungen konnte laut Pressemitteilung jedoch geringer angesetzt werden als zunächst geplant. Statt eines Hebesatzes Grundsteuer B von 825 % konnte die Erhöhung auf 780 % begrenzt werden, heißt es. Der Hebesatz Grundsteuer A sei auf 450 % (statt 470 %) angehoben worden.

Kein Winterdienst

Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung sind laut Stadt stabil geblieben. Die Gebühren für die Müllabfuhr, die Niederschlagswasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung konnten dagegen gesenkt werden.

Für zahlreiche Grundstückseigentümer reduzieren sich auch die Gebühren für die Straßenreinigung. Diese Kostensenkung sei aber nur möglich, weil der Reinigungsstandard der Straßen verringert wird und Winterdienst vielfach nicht mehr stattfindet. Geräumt und gestreut wird künftig nur noch an besonders gefahrvollen und stark befahrenen Straßen.

Klage

Direkt nach dem Bescheidversand komme es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Anfragen, so dass die Steuerabteilung telefonisch nur schwer erreichbar sein wird, teilt die Stadt mit. Die Stadtverwaltung bittet daher darum, zunächst die Informationsmöglichkeiten im Internet zu nutzen. Dort seien auch Angaben und Rechtsprechung zur Grundsteuererhöhung abrufbar.

Die Stadt bittet zudem die Dorstener, Unstimmigkeiten möglichst unbürokratisch zu beheben, bevor eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Erwägung gezogen werde. Dies gelte vor allem dann, wenn der Bescheid Rechenfehler, Zahlendreher, eine offenbare Unrichtigkeit oder sonstige Unstimmigkeiten enthält, die durch neue Unterlagen berichtigt werden können.

Die Verwaltung bittet daher die Bürger, sich in solchen Fällen mit den Sachbearbeitern in Verbindung zu setzen. Eine Klage sei in den meisten Fällen nicht notwendig.

Bei telefonischen Anfragen oder auch bei einer persönlichen Vorsprache muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Anträge und Anfragen können per Fax (02362) 66 5722 oder per E-mail an kommunale-finanzen@dorsten.de zugesandt werden. Sie werden schnellstmöglich beantwortet, so die Stadt.

Quelle: Dorstener Zeitung & Lembecker.de

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