Blaulichtreport

Führerschein rückt in weite Ferne

Lembeck – Der Verteidiger drückte kräftig auf die Tränendrüse: Vater und Mutter lebten nach erbitterten Streitereien in Scheidung. Der Junge litt so sehr darunter, dass er aus der Kurve getragen wurde.

So sehr, dass er im Vollrausch den Autoschlüssel seines Vaters stiebitzte und sich nach einer Trunkenheitsfahrt in einem Graben Im Elwen in Lembeck wiederfand. Gleich sechs Polizisten waren am 2.4. dieses Jahres zufällig am frühen Morgen zur Stelle, um den total “blauen”, aber unversehrten 18-Jährigen aus seiner misslichen Lage im Autowrack zu befreien.

Nicht jugendtypisch

Die unerlaubte Vollrauschfahrt hatte gestern ein Nachspiel im Jugendschöffengericht. Dort kam es knüppeldick für den jungen Mann, dessen Verteidiger ihn mit “jugendtypischem Fehlverhalten” herauszupauken versuchte.

Der Anwalt hatte Einspruch gegen eine Einzelrichterentscheidung eingelegt. Der hatte den Jugendlichen außerordentlich angemessen bestraft. Mit einer 18-monatigen Führerscheinsperre, weil er sich zum wiederholten Mal, betrunken und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, hinter ein Lenkrad geklemmt hatte. “Mein Mandant ist auf den Führerschein angewiesen, da er doch seine Ausbildung bald beendet. Die lange Sperre beeinträchtigt seine Chancen am Arbeitsmarkt”, plädierte der Anwalt für eine mildere Bestrafung.

Sie wurde indes von einer Tante des Angeklagten vereitelt. Die Angehörige zeichnete mit nüchternen Worten ein gestochen scharfes Bild der familiären Verhältnisse, aber auch ein scharfes Charakterprofil des jetzt 19-Jährigen. Dabei nahm sie keine Rücksicht auf die enge Verwandtschaft: “Er war unbelehrbar, hat nur über uns gelacht. Wir haben versucht, auf ihn einzuwirken und ihm Hilfe und Stütze zu sein. Alkohol trinkt er nämlich schon seit langem regelmäßig”, erzählte die Angehörige. Doch offenbar fruchtete die familiäre Einflussnahme nicht: “Er macht, was er will, weil sich die Eltern uneins waren bei der Erziehung.” So mochte sich auch das Jugendschöffengericht nicht der Auffassung anschließen, dass der durch die Scheidung der Eltern ausgelöste Leidensdruck alleiniger Auslöser der dreisten Trunkenheitsfahrt war. Zumal diese Fahrt unschuldige Menschenleben zur frühmorgendlichen Stoßzeit hätte fordern können.

Vorsätzliche Taten

Herauskam deshalb ein Urteil wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, 18 Monate Führerscheinsperre sowie der dringende Hinweis, alkoholtherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. – eng

01. Dezember 2006 | Quelle: Quelle: Dorstener Zeitung

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