Allgem. Bürgerschützenverein Lembeck

Schützenverein informiert über Zeltveranstaltungen und Corona-Regeln

Lembeck – Gleich mehrere Veranstaltungen des Bürgerschützenvereins Lembeck finden an diesem Wochenende auf der Festwiese Wulfener Straße bzw. im darauf aufgebauten Festzelt statt.


Spannung und Riesenspaß beim Runkelwerfen 2017. Foto: Lembecker.de – Frank Langenhorst

Am kommenden Freitag starten die Mitglieder des Schützenvereins um 19:30 Uhr mit Ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung; Einlass ab 19:00 Uhr. Am Samstag, 4.9. ab 15:00 Uhr können sich die Teams, bestehend aus bis zu 5 Personen, zur Teilnahme am Runkelwerfen anmelden. Ab 16:00 Uhr soll dann der Wettbewerb gestartet werden. Die Runkeln werden an einem extra hierfür aufgebauten Gerüst auf der Festwiese aufgehängt, so dass alle Zuschauer auch einen guten Blick auf das turbulente Geschehen haben können.

Am Sonntagmorgen, 5.9. ab 10:00 Uhr spielen die Blaskapelle Harmonie und der Spielmannszug Grün-Weiß Lembeck zum Konzert auf. Der Festwirt wird zu dieser Zeit seine Theken für einen zünftigen Frühschoppen bereits öffnen. Ab 13:30 Uhr starten wir dann mit dem Kinderschützenfest. Hierzu laden wir die Kinder Lembecks recht herzlich ein, sich am Kampf um die Königs- bzw. Königinnenwürde zu beteiligen.

Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei. Für die Kleinsten wird es ein Kinderkarussel und Entenfischen geben. Der Vorstand hat mit der Stadt Dorsten ein Hygienekonzept abgestimmt, um alle Teilnehmenden und Gäste vor einer möglichen Infektion zu schützen. Für alle Veranstaltungen gelten die 3G-Regeln. Zutritt zu den Veranstaltungen wird nur denen gewährt, die sich als Geimpft, Genesen oder negativ Getestet ausweisen können. Der negative Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte bringen Sie die entsprechenden Zertifikate mit, die am Einlass zur Festwiese bzw. zum Festzelt vorgezeigt werden müssen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unterliegen der Schulpflicht und werden aufgrund der verbindlichen Testungen in den Schulen den Getesteten gleichgestellt, benötigen aber keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

01.09.2021 – Thomas Weßeling (Allgem. Bürgerschützenverein Lembeck)

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