Lembeck allgemein

Radfahrer an Rekener Straße zu Unrecht verwarnt – fehlendes 2. Schild soll folgen

Lembeck – Im Zuge von Geschwindigkeitskontrollen am Donnerstag auf der Rhader- und Rekener Straße wurden auch gleich Fahrradfahrer an der Rekener Straße verwarnt, weil sie angeblich den Fußweg als Fahrradweg benutzten. Hätten die Polizisten vorher mal auf das Verkehrsschild bei Spickermann geachtet, wäre ihnen klar gewesen, dass es sich hier um einen „kombinierten Rad- und Gehweg“ handelt.

fussradwegDie Geschwindigkeitsmessungen von Auto- und Motorradfahrern sollte passend zum Schulanfang der Verkehrsunfallprävention dienen und tatsächlich schafften es zwei Autofahrer mit Geschwindigkeiten von 74 und 77 Km/h anstelle der erlaubten 50 Km/h in die Spitzenreiterliste.
Überhaupt ist die Rekener Straße stark befahren und auch der Schwerlastverkehr drängt sich kontinuierlich durch die Hauptstraße in Richtung Reken. Nicht zuletzt deswegen wurde zum Schutz der teils jungen Radfahrer der breite Bürgersteig rechts von der Rekener Straße bereits vor vielen Jahren von der Kreuzung angefangen bis zur Wasserfurt als „kombinierter Rad- und Gehweg“ erklärt und auch beschildert. Wer diesen Rad- und Gehweg vom Anfang der Kreuzung begeht oder befährt, wird durch ein blaues Verkehrsschild (Foto) im Bereich der Hecke am Hof Spickermann auf die erlaubte Nutzung hingewiesen.
Dieses hatten die Polizisten am Donnerstag aber wohl übersehen und hielten drei Fahrradfahrer(innen) an und verwarnten diese wegen Nutzung eines Gehweges als Radweg. Verärgerte Anwohner der Rekener Straße machten am Wochenende ihren Unmut Luft.Das blaue Verkehrsschild besagt nach Vorschrift der StVo.:1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
3. Ist anderen Verkehrsteilnehmern durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges erlaubt, müssen Fahrzeugführer auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
ErläuterungDas Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1)Update 10.09.2013:
Was weder Lembecker noch die zwei Polizeibeamten wussten: Die Beschilderung des Fuß- und Radweges ist unvollständig. Derzeit weist nur ein Schild in Fahrtrichtung Reken darauf hin. Entgegen gesetzt, also in Fahrtrichtung Dorf, sind keine Hinweise auf einen kombinierten Rad- und Fußweg zu finden. Radler müssten laut der aktuellen Beschilderung Richtung Dorfmitte eigentlich die vielbefahrene Rekener Staße nutzen. „Die Stadt hat versäumt, die Schilder für beide Fahrtrichtungen aufzustellen“, so PHK Michael Franz, Sprecher der Polizei. „Die Verwarnungen wurden zu Unrecht ausgesprochen. Das tut uns leid.“ Die Stadt ist informiert und wird die Schilder nachrüsten.

Quelle: 08.09.2013 Lembecker.de (Frank Langenhorst)

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