Corona-Virus

Coronaschutzverordnung ab 31.03.2021

Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Bürgertestungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronateststrukturverordnung – CoronaTeststrukturVO)

Vom 9. März 2021 – In der ab dem 31. März 2021 gültigen Fassung (wesentliche Änderungen gegenüber der Vorfassung gelb markiert).

210330_coronateststrukturverordnung_ab_31.03.2021_lesefassung_mit_markierungen

Lembeck.de F.L.

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