Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Bürgertestungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronateststrukturverordnung – CoronaTeststrukturVO)
Vom 9. März 2021 – In der ab dem 31. März 2021 gültigen Fassung (wesentliche Änderungen gegenüber der Vorfassung gelb markiert).
210330_coronateststrukturverordnung_ab_31.03.2021_lesefassung_mit_markierungen