Pressedienst der Stadt Dorsten – 03.08.2020 – 11.20 Uhr
Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8 “Gewerbegebiet Lembeck West“ 3. Änderung und Erweiterung
Anlass und Ziel der Planung
Zielsetzung der Planung ist eine sichere Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle. Gleichzeitig soll eine allgemeine Verkehrsentlastung der durch Wohnbebauung geprägten Straße „Kiebitzberg“ bewirkt werden. Dem Schwerverkehr wird zudem eine Wendemöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Lembeck, südlich des Gewerbegebietes Lembeck-West und südlich der Kreuzung Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit
Vom 10.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:
- Übersichtsplan
- Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
- Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
- Plankopf
- Planzeichnung – verkleinert auf A 4
- Zeichenerklärung
- Textliche Festsetzungen
- Entwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
- Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Geologie, Altlasten und Bodenschutz, Wasser, Luft, Klima, Menschliche Gesundheit, sowie Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können in Raum 219 eingesehen werden.
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Fachgutachten | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.
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Artenschutz
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Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
Landesbetrieb Wald und Holz
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Waldausgleich |
Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
03.08.2020 – Christoph Winkel (stellv.Pressesprecher Stadt Dorsten)