Gewerbegebiete

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Lembeck West“

Pressedienst der Stadt Dorsten – 03.08.2020 – 11.20 Uhr

Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8 “Gewerbegebiet Lembeck West“ 3. Änderung und Erweiterung

Bebauungsplan, Planungsunterlagen, Gewerbegebiet, Lembeck West, Am Krusenhof

Anlass und Ziel der Planung

Zielsetzung der Planung ist eine sichere Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle. Gleichzeitig soll eine allgemeine Verkehrsentlastung der durch Wohnbebauung geprägten Straße „Kiebitzberg“ bewirkt werden. Dem Schwerverkehr wird zudem eine Wendemöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Lembeck, südlich des Gewerbegebietes Lembeck-West und südlich der Kreuzung Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

Vom 10.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  • Übersichtsplan
  • Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
  • Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
  • Plankopf
  • Planzeichnung – verkleinert auf A 4
  • Zeichenerklärung
  • Textliche Festsetzungen
  • Entwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
  • Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Geologie, Altlasten und Bodenschutz, Wasser, Luft, Klima, Menschliche Gesundheit, sowie Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können in Raum 219 eingesehen werden.

Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
Fachgutachten Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.

 

 

Artenschutz

 

Stellungnahmen

von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Landesbetrieb Wald und Holz

 

 

 

 

Waldausgleich

Corona-Schutzmaßnahmen:

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

03.08.2020 – Christoph Winkel (stellv.Pressesprecher Stadt Dorsten)

Lembeck.de F.L.

Als gebürtiger Ur-Lembecker betreibe ich seit 2001 die Seite Lembecker.de, die ich im November 2018 mit der Domain Lembeck.de verknüpfen konnte. Die besondere Dynamik unseres Ortes und das funktionierende Miteinander sind der Motor für viele Arbeitsstunden am Projekt.

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