Dorsten. Einen Antrag, die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 120 km/h auf der A 31 innerhalb des Dorstener Stadtgebietes wieder einzuführen, hat die Bezirksregierung abgelehnt.
Das vor vier Jahren abgeschaffte Tempolimit erneut einzuführen, hatte die SPD im Januar im Planungsausschuss beantragt. Die Verwaltung hatte sich daraufhin an die Bezirksregierung gewandt. Deren Stellungnahme ist eindeutig: “Eine lediglich auf das Stadtgebiet Dorsten bezogene Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht begründbar.”
Die Behörde verweist auf die Hürden der Straßenverkehrsordnung, wonach nur noch Beschränkungen angeordnet werden können, “wenn aufgrund der örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer erheblichen Gefährdung übersteigt”.
Ausreichend ist nicht, dass bei den städtischen Verkehrserhebungen im vergangenen Jahr Spitzengeschwindigkeiten von bis zum 240 km/h protokolliert wurden. “Es erscheint wenig zielführend, eine zunächst festgestellte Gefahrenstelle wirksam zu entschärfen und anschließend die Geschwindigkeitsreduzierung, die zu der erfolgreichen Entschärfung beiträgt, wieder aufzuheben”, hatte die Verwaltung argumentiert. Weiterhin sei das Unfallgeschehen auf der A 31 “im Vergleich zu anderen Autobahnen im Bezirk eher unauffällig”, antwortet die Bezirksregierung. Eine Häufung von Unfällen habe es zuletzt nur nahe des Autobahnkreuzes Bottrop gegeben und nach einem Wintereinbruch am Kilometer 66 in Fahrtrichtung Emden. ma
Quelle: WAZ / 16.06.2004