Corona-Virus

Abmahnanwälte kassieren auch jetzt noch: “Schutz” darf nicht in die Maskenbezeichnung

Selbst genähte Masken dürfen nicht als „Schutz“ bezeichnet werden

Lembeck / Dorsten – Heutefrüh wurden wir auf einen N-TV-Newsbeitrag aufmerksam gemacht, der von skrupellosen Abmahnanwälten berichtet, die auch in Coronazeiten abzocken. Umgehend haben wir darüber auf Facebook berichtet und auch den Pressesprecher der Stadt Dorsten, Ludger Böhne darüber informiert. Dieser hat schnell reagiert und auch per Presserundschreiben wie folgt informiert:

Zu unserer Mitteilung über die Fertigung von selbst genähten Mund-Nase-Masken eine Ergänzung: Der Fernsehsender n-tv hat berichtet, dass Abmahnanwälte sich offenbar die Bezeichnung „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) vorgenommen haben:

Der Begriff „Schutz“ sei demnach eine Widmung, die Medizinprodukten vorbehalten sei, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung tragen. Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so. Die Bezeichnung als „Schutz“ begründe Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, wird Rechtsanwalt Phil Salewski zitiert. Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein. Der Anwalt rät Schneidern daher, bei der Bezeichnung der Masken auf den Begriff „Schutz” zu verzichten. Unproblematisch seien Begriffe wie Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske oder Behelfsmaske.

Folgenden Kommentar von Olaf Hellenkamp / Stadtspiegel Dorsten schließen wir uns hiermit gerne an:

Vielleicht findet sich nach der Corona-Krise auf politischer Ebene die Möglichkeit, den Sinn sogenannter “Abmahnanwälte” in Frage zu stellen…

Den vollständigen n-tv-Bericht finden Sie hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/Masken-Schneidern-drohen-Abmahnungen-article21682706.html?fbclid=IwAR1ZFz3pOeSr3FnPUE3spM4D17KXQm-jBr1p9u5Rcy1rPNt1UJhYdUk-iwM

 

Lembeck.de F.L.

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