Corona-Virus

Gelockerte Regelungen für den Kreis gelten frühestens ab dem 21. Mai

Dorsten – Der Inzidenzwert liegt kreisweit unter 100 – Gelockerte Regelungen für den Kreis Recklinghausen gelten aber frühestens ab dem 21. Mai 2021.

Der Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen liegt den zweiten Tag in Folge unter 100. Nun mehren sich die Nachfragen, wie es für Geschäfte und Gastronomie im Kreisgebiet weitergeht. Entscheidend ist, dass der Wert auf der Seite des RKI an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegt, damit die Bundesnotbremse nicht mehr greift und die Coronaschutzverordnung des Landes entscheidend ist. Freitag, 14. Mai 2021, ist wegen des Feiertags daher der erste Tag, der für diese Berechnung gilt.

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bis einschließlich Mittwoch unter 100 bleiben, muss das Land per Allgemeinverfügung festlegen, dass ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse nicht mehr für den Kreis Recklinghausen gilt. Der frühestmögliche Termin für gelockerte Regelungen ist also Freitag, 21. Mai 2021.

14.05.2021 – Stadt Dorsten

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