Lembeck – Die 14. Porte wurde heute Abend als „Extra-Porte“ zum Thema Bürgerstiftung geplant und rund 80 Gäste kamen in die Proberäume der Harmonie Lembeck im Dachgeschoss der Laurentiusschule um sich sachlich über die vielen Vorteile einer gemeinnützigen Bürgerstiftung zu informieren.
„Es wäre schön, wenn jemand, der sein Testament aufsetzt, zu einer dauerhaft bestehenden Organisation gehen und sagen könnte: „Hier ist eine große Geldsumme. Ich möchte sie hinterlassen, um das Gemeinwohl vor Ort zu fördern.“ (Frederick Goff)
Bürgerstiftungen sind unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützen mit ihrer Arbeit das bürgerschaftliche Engagement. Und genau da kommt Lembeck ins Spiel.
Eine große und nachhaltige Chance für Lembeck
Wie aus der Presse bekannt, werden auch in Lembeck, zunächst 4 weitere Windkraftanlagen gebaut. Die Betreiber der Windenergieprojekte haben mit der Stadt Dorsten ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsmodell erarbeitet und am 12.10.2016 in einer Vereinbarung mit der Stadt Dorsten unterschrieben. Wesentlicher Inhalt dieser Vereinbarung ist, dass die Wertschöpfung der Windenergieanlagen in Dorsten bleiben soll und nicht durch Fremdinvestoren in die Weite gelangt.
Zusammen mit dem Porte-Moderator Joachim Thiehoff referierten Heinz Thier von der BBWind (Windenergie Lehmberg) und Alexa Große-Heidermann von der Bezirksregierung Münster und Spezialistin für Bürgerstiftung, Gründung & Geschäftsbetrieb sehr sachlich und verständlich über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten einer nur für Lembeck aktiven Bürgerstiftung.
Nach einer Zuflussberechnung von der Windenergie in die Bürgerstiftung würden 6 Windkraftanlagen mit einem Umsatz von rund 4,5 Millionen € ca. 0,5 % als verpflichtende Spende jährlich in die Lembecker Bürgerstiftung fließen lassen. Das wären pro Windkraftanlage rund 3.500 bis 4.000 € im Jahr. Dieses Geld mit weiteren Spenden vieler Stifter und natürlich Spenden aus Nachlässen (Spendenverwendung bei Trauerfeiern) käme zu 100 % gemeinnützigen Ausgaben für den Ort Lembeck zugute. Durch die Schaffung eines lokalen Netzwerkes soll die Unterstützung des Ehrenamtes und die Stärkung des Gemeinwesens nachhaltig gefördert werden.
Bezirksregierung als Stiftungsbehörde
Die Bezirksregierung Münster als Stiftungsbehörde ist zuständig für die Anerkennung und Beaufsichtigung von rechtsfähigen Stiftungen, die klar abzugrenzen sind von unselbstständigen, also nicht rechtsfähigen Stiftungen, die auch als Treuhandstiftungen bezeichnet werden. Bereits vor der Gründungsidee bis hin zur Aushändigung der Anerkennungsurkunde steht die Bezirksregierung Münster daher Interessierten auf Wunsch beratend zur Seite.
Gesucht werden für die geplante Lembecker Bürgerstiftung Personen für ein Bürgerstiftungs-Gründerteam, die eine Stiftungssatzung erarbeiten. Der Gründungsbeitrag soll möglichst niedrig sein, damit viele Lembecker Bürger durch eine „Einmalzahlung“ Gründungsstifter werden können.
Für weitere Infos (folgen) ist ab sofort die Domain www.lembecker.de/buergerstiftung freigeschaltet und für Fragen und Anregungen freut sich das Planungsteam über Emails an: buergerstiftung@lembecker.de
Infolink “Bürgerstiftung Lembeck kompakt erklärt”: http://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/ordnung_und_sicherheit/buergerstiftung/index.html
04.07.2017 – Lembecker.de – Frank Langenhorst